16. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0196 sieht die 16. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021.
Die Kalkulation sieht für verschiedene Restabfallgefäße eine Senkung der Gebühren vor. So sinkt der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 143,84 € auf 107,86 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 178,40 € auf 131,38 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall reduziert sich von 0,72 € auf 0,49 € pro Kilogramm. Als Ursache hierfür wird die Reduzierung der Kreisabfallgebühren sowie sinkende Grundgebühren für die Müllverbrennung und Kompostierung angeführt, was den städtischen Gebührenhaushalt um rund 665.000 € entlasten soll. Im Gegensatz dazu steigt die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt von 52,50 € auf 65,00 € pro Tonne.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Wiedereinführung von Gebühren für Altpapiergefäße, da die Verwertungserlöse sinken. Für ein 240-Liter-Altpapiergefäß wird ein Betrag von 4,89 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 € vorgesehen.
Zudem wurde die Kostenverteilung für die Entsorgung von Sperrgut, E-Schrott, Haushaltskühlgeräten, Problemabfällen und Grünschnitt auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge von bisher 10 % auf 50 % zu 50 % angepasst. Eine Fraktion hat zudem einen Antrag gestellt, die Kosten für Restabfallgefäße unter Berücksichtigung des Volumens zu berechnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mit der Empfehlung an den Rat übernommen, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 17.12.2020kein Ergebnis hinterlegt