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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorstellung der Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRWZur Vorlage · 2020/0207 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. Dezember 2020 werden die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln vorgestellt, die durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW durchgeführt wurde. Die Prüfung fand im Zeitraum von Januar bis Dezember 2020 statt und basierte auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Gegenstand der Prüfung war die Feststellung, ob die Haushaltswirtschaft der Stadt die geltenden Gesetze und Weisungen einhält sowie ob zweckgebundene Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Zudem wurde untersucht, ob die Verwaltung der Stadt sachgerecht und wirtschaftlich erfolgt. Die Schwerpunkte der Untersuchung lagen in den Bereichen Finanzen, Beteiligungen, Offene Ganztagsschule, Bauaufsicht, Vergabewesen und Verkehrsflächen.
Der entsprechende Prüfbericht liegt bereits in seiner endgültigen Fassung im Ratsinformationssystem vor. Die Verwaltung plant, die Stellungnahme zu den Empfehlungen und Feststellungen des Berichts im Mai des Folgejahres im Rechnungsprüfungsausschuss zu beraten. Nach der Beratung im Ausschuss soll die Stellungnahme durch den Rat beschlossen werden, um sie gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 3Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2021/2022 und Vorstellung der SchulentwicklungsdatenZur Vorlage · 2020/01691 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln im Schuljahr 2021/2022 sowie der Vorstellung aktueller Schulentwicklungsdaten. Auf Basis der vorhandenen Anmeldungen und Erfahrungswerten der vergangenen Jahre wird vorgeschlagen, die kommunale Klassenrichtzahl auf insgesamt 12 Eingangsklassen festzusetzen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht zwei Klassen für die Grundschule Brünen, drei Klassen für die Ludgerigrundschule Dingden sowie drei Klassen für die Grundschule Hamminkeln vor. Die Grundschule Mehrhoog soll vier Eingangsklassen erhalten, wobei eine davon am Teilstandort Wertherbruch stattfindet.
Die im Rahmen eines jährlichen Monitorings erhobenen Daten zeigen für den Grundschulbereich eine Steigerung der Schülerzahlen sowie eine allgemeine Stabilität der statistischen Werte für die kommenden Jahre. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird auf eine mögliche Zunahme der Nutzung hingewiesen, falls ein bundesweiter Rechtsanspruch umgesetzt wird. Dies führt an der Ludgerigrundschule zu einem Prüfbedarf der Raumkapazitäten und an der Grundschule Hamminkeln zu einem erweiterten Bedarf, der über bereits gefasste Beschlüsse hinausgeht. Die Entwicklung der Gesamtschule wird als stabil prognostiziert, wobei für die Eingangsstufe eine 5- bis 6-Zügigkeit erwartet wird. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Daten zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat die Annahme der vorgeschlagenen Klassenrichtzahl und deren Verteilung.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 4Digitalisierung hier: NutzungsvereinbarungZur Vorlage · 2020/01701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt, um die digitale Infrastruktur und die Ausstattung mit mobilen Endgeräten schrittweise auszubauen. Im Fokus steht dabei die Versorgung der Gesamtschule sowie der Grundschulen. Während die digitale Infrastruktur an der Gesamtschule derzeit erneuert wird, wurden bereits Endgeräte für Lehrkräfte sowie für Schüler mit besonderem Bedarf über das Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen. Die Verwaltung strebt durch die Bestellung über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein eine einheitliche Administration der Hardware und Software an.
Für die Geräte, die aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden, sieht die Beschlussvorlage die Erhebung eines Eigenkostenanteils in Höhe von 100 Euro vor. Die Überlassung der Endgeräte erfolgt durch den Schulträger für eine Dauer von mindestens vier Jahren. Nach Abschluss der Schulzeit geht das Gerät in das Eigentum der Nutzer über, sofern die Nutzung mindestens vier Jahre betrug. Bei kürzeren Nutzungszeiten ist eine Nachzahlung erforderlich, um einen Eigentumsübergang zu ermöglichen, andernfalls müssen die Geräte bei einem Schulwechsel oder Wegzug zurückgegeben werden.
Zur Entlastung von Familien wurden Sozialregelungen vorgesehen. Bei mehreren Kindern, die dieselbe Schule besuchen, reduziert sich der Eigenanteil gestaffelt von 100 Euro für das erste Kind bis auf 0 Euro ab dem vierten Kind. Für Familien mit nachgewiesen geringem Einkommen wird ein Pauschalbetrag von 50 Euro festgelegt. Eine Ratenzahlung für den Erstbetrag kann auf Antrag über zwei Jahre erfolgen. Die Verantwortung für die Versicherung der Geräte liegt bei den Nutzern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 5Beförderung der Schüler und Schülerinnen außerhalb des StadtgebietesZur Vorlage · 2020/0201 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0201 befasst sich mit der Finanzierung und Organisation der Schülerbeförderung zur städtischen Gesamtschule Hamminkeln für Schüler aus dem Nachbarkommune Rees sowie aus den Ortsteilen Haldern und Bislich. Seit 2019 besteht eine Erweiterung des Schülerspezialverkehrs, die eine Direktverbindung von Haldern zur Schule sowie eine Linienführung von Wesel über Bislich und Mehr zum Bahnhof Mehrhoog umfasst.
Nach Angaben des Betreibers des öffentlichen Personennahverkehrs ist der bisherige jährliche Zuschuss von 44.000 Euro nicht mehr ausreichend. Für den Weiterbetrieb der Linien werden neue Zuschusssummen in Höhe von 65.000 Euro für die Strecke Rees/Haldern und 45.000 Euro für die Strecke Mehr/Bislich benötigt. Dies würde eine Erhöhung der Zuzahlung auf insgesamt 110.000 Euro bedeuten, zuzüglich der Kosten für den Erwerb von Schoko-Tickets. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Kosten über den Ergebnissen einer früheren Marktanfrage liegen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der rechtlichen Prüfung des aktuellen Vertrages zu beauftragen. Zudem soll die Verwaltung für das Schuljahr 2021/22 eigene Angebote für den Schülerspezialverkehr einholen, um eine verhandlungsbasierte Grundlage gegenüber dem ÖPNV-Anbieter zu schaffen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 64. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2020/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0193 befasst sich mit der vierten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2021, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für verschiedene Wasser- und Bodenverbände werden für versiegelte sowie für übrige Flächen ausgewiesen. Bei den Verbänden Mittlere Issel, Mengering-Rümping-Honselbach sowie Untere Issel Nord ist ein Anstieg der Gebührensätze für versiegelte Flächen zu verzeichnen. Die Verwaltung führt hierfür angekündigte Erhöhungen der Verbandsbeiträge sowie bereits erfolgte Anpassungen an. Bei den weiteren Verbänden, darunter die Obere Issel und der Raesfelder Isselverband, ergeben sich Veränderungen durch Flächenveränderungen sowie durch gestiegene Personal- und Verwaltungskosten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits am 17. Dezember 2020 einstimmig empfohlen, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt beim Rat, der in der Sitzung am 22. Dezember 2020 beraten soll.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 711. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2020/0195 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Anpassung der Gebühren für die Straßenreinigung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage Nummer 2020/0195 wird die 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt. Die Kalkulation für das Jahr 2021 sieht eine Erhöhung des Gebührensatzes von bisher 0,97 Euro auf 1,00 Euro pro Meter vor.
Als Grund für diese Anpassung werden die gestiegenen Entsorgungskosten für den Straßenkehrricht angeführt. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 1.244,03 Euro in die aktuelle Gebührenkalkulation einbezogen. Die Verwaltung strebt mit dieser Änderung eine kostendeckende Gebührenstruktur an.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 beraten und empfiehlt dem Rat einstimmig, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 22. Dezember 2020 vorgesehen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Dokument nicht angegeben.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 816. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2020/0196 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0196 sieht die 16. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021.
Die Kalkulation sieht für verschiedene Restabfallgefäße eine Senkung der Gebühren vor. So sinkt der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 143,84 € auf 107,86 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 178,40 € auf 131,38 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall reduziert sich von 0,72 € auf 0,49 € pro Kilogramm. Als Ursache hierfür wird die Reduzierung der Kreisabfallgebühren sowie sinkende Grundgebühren für die Müllverbrennung und Kompostierung angeführt, was den städtischen Gebührenhaushalt um rund 665.000 € entlasten soll. Im Gegensatz dazu steigt die Gebühr für Baum- und Strauchschnitt von 52,50 € auf 65,00 € pro Tonne.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Wiedereinführung von Gebühren für Altpapiergefäße, da die Verwertungserlöse sinken. Für ein 240-Liter-Altpapiergefäß wird ein Betrag von 4,89 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 22,42 € vorgesehen.
Zudem wurde die Kostenverteilung für die Entsorgung von Sperrgut, E-Schrott, Haushaltskühlgeräten, Problemabfällen und Grünschnitt auf die Restabfallgefäße und die Restabfallmenge von bisher 10 % auf 50 % zu 50 % angepasst. Eine Fraktion hat zudem einen Antrag gestellt, die Kosten für Restabfallgefäße unter Berücksichtigung des Volumens zu berechnen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen mit der Empfehlung an den Rat übernommen, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 913. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2020/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0197 behandelt die 13. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2021.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter von 2,77 Euro im Jahr 202kom von 2,71 Euro im Jahr 2021. Parallel dazu reduziert sich die Niederschlagswassergebühr pro Quadratmeter von 0,91 Euro auf 0,90 Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einem Rückgang der umlagefähigen Aufwendungen: Der Aufwand für die Schmutzwasserentsorgung sinkt von 3.113.072 Euro auf 3.033.447 Euro, während die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung von 1.894.815 Euro auf 1.865.954 Euro zurückgehen. Eine wesentliche Ursache für die Abweichung ist die Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser, die im Jahr 2021 voraussichtlich mit Investitionen an der Kläranlage verrechnet werden kann. Zudem wurde ein Überschuss aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 164.333,46 Euro in die Kalkulation für 2021 eingestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage bereits beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 1016. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2020/0198 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0198 befasst sich mit der 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hierzu eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 vor, die Anpassungen bei den Gebührensätzen für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsieht.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen geringfügig von 36,32 Euro im Jahr 2020 auf 36,34 Euro im Jahr 2021. Bei den abflusslosen Gruben ist eine Erhöhung von 20,35 Euro auf 21,10 Euro vorgesehen. Als Ursache für die Anpassung bei den abflusslosen Gruben wird ein Rückgang der Entsorgungsmenge im Jahr 2019 angeführt, der zu einem Fehlbetrag führte. Da die Fixkosten, wie Personalaufwendungen und Verwaltungskostenerstattung, trotz sinkender Mengen unverändert bleiben, wurde dieser Fehlbetrag in die Kalkulation für 2021 eingestellt. Ein weiterer Fehlbetrag in Höhe von 564,44 Euro wurde bei den Kleinkläranlagen berücksichtigt.
Der Rückgang der Entsorgungsmenge bei den abflusslosen Gruben resultierte laut Verwaltung aus einer geringeren Anzahl angeschlossener Einwohner sowie einer reduzierten durchschnittlichen Entsorgungsmenge. Für das laufende Jahr wird mit einer Menge auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 11Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0176 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0176 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln, welches ursprünglich am 1. Dezember 2015 vom Rat beschlossen wurde. Anlass für die Überarbeitung ist die Planung zur Bebauung der Flächen unmittelbar westlich und südlich des Rathauses, die als Einzelhandelsstandort vorgesehen sind.
Im Rahmen dieser Teilüberarbeitung wurde eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse durchgeführt. Das entsprechende Gutachten empfiehlt eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches im Ortsteil Hamminkeln nach Osten. Dabei sollen Verkaufsflächenobergrenzen für verschiedene Sortimente beachtet werden, um die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der genannten Flächen zu schaffen. Ein formeller Beschluss zur Sicherstellung der rechtlichen Bindungswirkung steht seit der Vorstellung der Ergebnisse im Januar 2020 noch aus.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 die Empfehlung ausgesprochen, die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in Form der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches gemäß der vorliegenden Darstellung zu beschließen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Der Beschlussvorschlag wird dem Rat der Stadt zur finalen Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 12Antrag auf vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0178 liegt ein Antrag auf eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist ein Grundstück an der Raiffeisenstraße, das derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Während der bestehende Bebauungsplan für dieses Areal ein Mischgebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung vorsieht, sieht das neue Vorhaben eine höhere bauliche Nutzung vor.
Geplant ist die Errichtung von Gebäuden entlang der Raiffeisenstraße und am Zugang zum Molkereiplatz. Das Gebäude an der Raiffeisenstraße soll vier Geschossenebenen umfassen, während das Gebäude am Zugang zum Molkereiplatz drei Geschossenebenen vorsieht. Die Nutzung im Erdgeschoss des Gebäudes an der Raiffeisenstraße ist primär gewerblich vorgesehen, wobei eine spätere Änderung zu Wohnnutzung durch den Vorhabenträger möglich bleiben soll. Die restlichen Flächen sind für eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Stellplatzbedarf soll durch oberirdische Flächen im rückwärtigen Bereich sowie an der Raiffeisenstraße gedeckt werden, wobei eine Verschiebung des öffentlichen Fußwegs vorgesehen ist.
Aus Sicht der Stadtplanung wird die Bebauung als Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns bewertet. Aufgrund der Lage des Grundstücks wird die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB angestrebt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 13Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0179 liegt ein Antrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Optimierung der Bebaubarkeit eines Grundstücks im Bereich der Einmündung Krokusweg. Das betroffene Areal umfasst derzeit ein Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienhaus.
Die geplante Anpassung sieht eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche vor, um eine städtebaulich effizientere Nutzung zu ermöglichen. Konkret ist eine Verschiebung der Bauflucht entlang der Ringenberger Straße auf eine Vorgartentiefe von fünf Metern vorgesehen, was der Bauflucht der nördlich angrenzenden Grundstücke entspricht. Zudem soll die Bauzone auf der Parzelle 616 näher an die nördliche Grundstücksgrenze rücken. Durch diese kleinteilige Änderung soll die Fortsetzung der zeilenartigen Bebauung entlang der Ringenberger Straße ermöglicht werden, wobei die Entstehung von vier Doppelhaushälften sowie eines freistehenden Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich vorgesehen ist.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben der Nachverdichtung dient. Da es sich um ein Einzelvorhaben handelt, sollen die anfallenden Planungskosten von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 143. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0180 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0180 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Wohngebiet zwischen der Weseler Straße und der Straße Brandsberg. Ein Teil des Gebiets umfasst einen Stichweg, der bisher nicht vollständig fertiggestellt wurde. Der im ursprünglichen Plan vorgesehene Wendehammer am Ende des Stichwegs kann nicht realisiert werden, da der betroffene Grundstückseigentümer den erforderlichen Grunderwerb aus betrieblichen Gründen ablehnt. Da der Stichweg jedoch ausgebaut und final hergestellt werden soll, die geplante Fläche für den Wendehammer aber entfällt, weicht die geplante Umsetzung von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.
Durch die Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche auf die städtischen Eigentumsflächen reduziert werden. Die Fläche des entfallenden Wendehammers wird dem Privatgrundstück zugeschlagen, wobei die Wendemöglichkeit künftig durch die Anlieger auf eigenem Grund sichergestellt werden muss. Die Änderung dient als rechtliche Grundlage für den Straßenausbau innerhalb der städtischen Grenzen sowie für die Abrechnung der anfallenden Erschließungskosten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 15Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0181 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/0181 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets unmittelbar östlich des Freibades vor. Im Rahmen der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich des Gewässerschutzes zu beachten. Die Verwaltung plant, den Anschluss an die öffentliche Kanalisation erst nach Fertigstellung des Regenüberlaufbeckens „Zum Tollberg“ vorzunehmen; bis dahin sieht der Vorhabenträger die Nutzung einer abflusslosen Grube vor.
Hinsichtlich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstungs der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Anmerkungen der Gelsenwasser-Energienetze GmbH empfiehlt der Ausschuss, diese lediglich zur Kenntnis zu nehmen bzw. auf Ebene des Bebauungsplanes nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Belange bereits berücksichtigt sind oder die Hinweise die Bauausführung betreffen.
Gegen die Forderung des LVR-Amtes für Denkmalpflege, die Freiflächen um die historische Turmwindmühle zum Erhalt des Standortes unbebaut zu lassen, spricht sich der Ausschuss mit 15 zu 2 Stimmen aus. Die Verwaltung begründet dies mit dem akuten Bedarf an Wohnraum in Dingden und der mangelnden Verfügbarkeit von Alternativflächen im Rahmen der Innenentwicklung. Zur Sicherung der Sichtachse ist die Anordnung einer Grünfläche vorgesehen. Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 16Bürgerbeteiligung zur geplanten Bebauung am Rathaus in Hamminkeln hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 07.12.2020Zur Vorlage · 2020/0214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat für die Ratssitzung am 22. Dezember 2020 einen Antrag zur Bürgerbeteiligung bezüglich der geplanten Bebauung im Bereich des Rathauses im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Die Fraktion fordert, dass die Einwohner frühzeitig und umfassend über alle vorliegenden Planungen informiert werden. Zudem wird beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept sowie einen Zeitplan für ein ergebnisoffenes Beteiligungsverfahren vorlegt und weitere Planungen sowie Entscheidungen so lange zurückstellt, bis eine angemessene Information und Beteiligung der Bürger sichergestellt ist.
Die Verwaltung schlägt im Rahmen der Beschlussvorlage eine spezifische Vorgehensweise vor. Da für eine öffentliche Versammlung Grundlageplanungen erforderlich sind, die derzeit noch nicht vorliegen, soll nach dem Eingang eines abgestimmten Planungsentwurfs zwischen Vorhabenträgern und Grundstückseigentümern der Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beratung vorgelegt werden. Dabei soll der bereits im Jahr 2015 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ aufgehoben werden.
Die Verwaltung empfiehlt zudem, trotz der rechtlichen Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch nicht zu verzichten. Ziel ist es, durch eine öffentliche Versammlung bereits in einem frühen Planungsstadium Transparenz zu schaffen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll beauftragt werden, die Durchführung einer solchen Versammlung vorzubereiten, sofern der Aufstellungsbeschluss durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17Neubau Grundschule Mehrhoog hier: Erweiterung der RLT-AnlageZur Vorlage · 2020/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Mehrhoog liegt die Beschlussvorlage 2020/0186 vor, die eine Erweiterung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) vorsieht. Ursprünglich war die RLT-Anlage für alle Räumlichkeiten des Gebäudes geplant, wurde jedoch aus Kostengründen auf die innenliegenden Räume sowie auf Sanitär- und Mehrzweckräume beschränkt. Für die außenliegenden Klassen- und Verwaltungsräume war stattdessen eine Fensterlüftung vorgesehen, wodurch die Baukosten um netto etwa 400.000 Euro reduziert wurden.
Die Verwaltung begründet die geplante Erweiterung mit den Anforderungen an die Luftqualität und dem Infektionsschutz. Da die Viruskonzentration in der Raumluft ein wesentlicher Faktor für das Infektionsrisiko darstellt, wird eine technische Lösung angestrebt. Eine reine Fensterlüftung führt laut Vorlage an kalten Tagen zu Einschränkungen im Unterricht und einem höheren Energiebedarf. Die Erweiterung der RLT-Anlage als kombinierte Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung würde zudem den CO2-Gehalt senken und die Raumtemperatur an heißen Sommertagen regulieren können.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Bauausschuss empfehlen dem Rat einstimmig, die Verwaltung mit der Umsetzung der erweiterten RLT-Anlage für sämtliche Räume zu beauftragen. Hierfür sollen im Haushalt 2021 Kosten in Höhe von 400.000 Euro netto bereitgestellt werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um die Anpassung in der Entwurfsplanung der technischen Gebäudeausrüstung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 18Bauhoferweiterung 2030+ hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2020/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0166 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise zur Erweiterung und Modernisierung des städtischen Bauhofs. Die Verwaltung stellt fest, dass eine bloße Aufstockung und Sanierung des bestehenden Verwaltungs- und Sozialtraktes nicht zielführend ist. Grund hierfür sind veränderte personelle Anforderungen, die steigende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Notwendigkeit, moderne Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Arbeitsstätten, unter anderem im Kontext der Corona-Bestimmungen, zu erfüllen.
Statt einer Sanierung wird der Neubau eines separaten Sozialgebäudes sowie eine umfassende Optimierung des gesamten Bauhofgeländes angestrebt. Dies umfasst die Erweiterung der Fahrzeughalle für E-Fahrzeuge inklusive Ladestationen, die Optimierung von Lager- und Verkehrsflächen, die Erneuerung der Heizungs-, Elektro- und Wasserversorgung sowie die Schaffung einer effizienteren Siloanlage für den Winterdienst. Auch die Standortfrage für die Grünschnittannahme und die Entwicklung des Wertstoffhofs sollen in eine Gesamtkonzeption einfließen.
Die Verwaltung schlägt vor, kurzfristig einen Projektentwickler mit der Aufgabe der Geländemodellierung zu beauftragen. Ein vorläufiger Zeitplan sieht die Recherche und Beauftragung bis Anfang 2021 vor, sodass die Konzeptentwicklung bis Herbst 2021 im Bauausschuss vorgestellt werden kann. Für die ersten Planungsphasen sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 450.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Erarbeitung dieser zukunftsweisenden Konzeption zu beauftragen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 19Containeranlage am Kiga am Bach; hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen HaushaltsmittelnZur Vorlage · 2020/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0191 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für eine Containeranlage am Kindergarten am Bach. Hintergrund ist die vom Kreis Wesel angefragte und vom Rat am 19. Februar 2020 beschlossene temporäre Erweiterung der Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe. Die Arbeiten zur Fertigstellung der Anlage sind abgeschlossen.
Während der Kreis Wesel die Kosten für die Herrichtung des Baufelds, einschließlich Fundament, Stromleitungen sowie Wasser- und Abwasserleitungen, übernimmt, fallen zudem Kosten für den Transport, den Auf- und Abbau des Containers sowie die monatliche Miete auf Seiten des Kreises an. Die Vorlage sieht die Bereitstellung von Mitteln zur Vorfinanzierung vor.
Im ursprünglichen Sachverhalt wurden hierfür Kosten in Höhe von etwa 72.000 Euro angegeben. Eine abweichende Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 9. Dezember 2020 empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss jedoch, die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 Euro zu bewilligen, wobei auch hier die Mittel des Kreises Wesel zur Deckung herangezogen werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 20Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)Zur Vorlage · 2020/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 66 befasst sich mit der Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Hamminkeln gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, schreibt die Erstellung eines solchen Konzeptes für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vor. Das Konzept soll mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden und dient unter anderem der Sicherung von Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung von Straßenbaumaßnahmen.
Die Verwaltung schlägt vor, vorerst ein Übergangswerk zu beschließen, da für eine vollständige Anpassung an die neuen Vorgaben eine Neubewertung der Straßen und Wege erforderlich ist. Eine entsprechende Befahrung und Bewertung des Stadtgebiets ist für das Jahr 2021 vorgesehen, wofür bereits Mittel im Haushalt 2021 angemeldet wurden. Die aktuelle Vorlage enthält daher vorläufige Listen für Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa Instandsetzungen an der Danziger Straße, der Römerstraße oder der Jahnstraße, sowie für beitragsfähige Baumaßnahmen.
Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung sieht die Vorlage ein alternatives Verfahren vor. Anstatt einer frühzeitigen Anliegerversammlung wird auf die bestehende Praxis verwiesen, Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Vorfeld von Baumaßnahmen zu informieren. Die Listen der Maßnahmen sollen zur Transparenz auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden, sodass Betroffene die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Sachstand und das vorläufige Konzept zu beschließen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 21Prüfung des Verzichts zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2020/02031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/02031 befasst sich mit der Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die rechtliche Situation nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Änderungen des zweiten Neuen Kommunalen Finanzverwaltungsmodernisierungsgesetzes erst für den Abschluss zum 31. Dezember 2019 anwendbar sind.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Verzicht, der zuvor durch die Verwaltung aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt wurde, einer Prüfung unterzogen. Basierend auf dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Ausschuss fest, dass keine Beteiligungsverhältnisse vorliegen, die eine Konsolidierungspflicht begründen. Seit der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln verfügt die Stadt über keine Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen sie die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. Somit existiert keine Tochtereinheit, die eine vollständige Konsolidierung erfordern würde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich daher dem Prüfungsbericht an und kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 gegeben sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Verzicht auf den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen und die Befreiung von der Aufstellungspflicht festzustellen. Die entsprechende Verzichtserklärung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 22Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31.12.2019 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2020/02041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Rechnungsprüfung zur Sitzung des Rates am 22. Dezember 2020 befasst sich mit der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Hamminkeln zum 31. Dezember 2019 sowie des dazugehörigen Lageberichts. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde im Juli 2020 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Einbeziehung der Fachdienste Rechnungsprüfung geprüft und in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 beraten. Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 969.336,86 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung eines Gesamtabschlusses. Aufgrund fehlender vollkonsolidierungspflichtiger Aufgabenbereiche ist die Stadt nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Beteiligungsberichtes befreit. Der Anhang zum Jahresabschluss wurde entsprechend um eine entsprechende Erklärung ergänzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Jahresabschluss in der vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten Fassung festzustellen, den Jahresfehlbetrag aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen. Zudem wird empfohlen, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 zu verzichten.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 23Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2020/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0212 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn anschließend dem Rat zuzuleiten.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 nach einer entsprechenden Vorberatung in den Fraktionen den Fachausschüssen sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt wird. Ziel des Verfahrens ist es, dass die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung in der Ratssitzung im Februar 2021 erfolgt. Der vorliegende Beschlussvorschlag regelt die Weiterleitung des Entwurfs an die zuständigen Gremien zur fachlichen Prüfung. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 24Vorlage des III. Quartalsberichts 2020Zur Vorlage · 2020/0142 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0142 des Vorstandsbereichs II enthält den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2020 der Stadt Hamminkeln. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2020.
Bis zum Ende des dritten Quartals sind 51 % der für das Jahr 2020 geplanten Gesamterträge angefallen. Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 68 % der geplanten Erträge verbucht. Während die Gewerbesteuerveranlagung mit 1,8 Mio. € über dem Planansatz liegt, wird bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer für das Jahresende ein Minderertrag von etwa 2,5 Mio. € prognostiziert. Die Erträge aus der Steuer auf sexuelle Vergnügungen werden den Planansatz voraussichtlich verfehlen.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 27 % der geplanten Erträge angefallen. Die Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich sind noch nicht verbucht; die Verträge sollen zeitnah geschlossen werden. Die Finanzierung des Breitbandausbaus für die Gemeinden Hünxe und Schermbeck erfolgt über den städtischen Haushalt.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte weisen eine Erfüllung von 74 % des Planansatzes auf. Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden 72 % der geplanten Erträge verbucht. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen sind 87 % der Planansätze angefallen. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen bei 84 % des Planansatzes.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 25Richtlinie über die Finanzbuchhaltung der Stadt Hamminkeln in der Fassung vom 01.12.2020Zur Vorlage · 2020/0209 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat die Richtlinie über die Finanzbuchhaltung in einer neuen Fassung vom 1. Dezember 2020 erlassen. Die Neufassung der Richtlinie erfolgt gemäß § 32 der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) und dient der Anpassung an aktuelle rechtliche und organisatorische Entwicklungen.
Die Änderungen basieren unter anderem auf der Ablösung der Gemeindehaushaltsverordnung durch die KomHVO NRW zum 1. Januar 2019. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde zudem auf die explizite Erwähnung der Gemeinde Schermbeck verzichtet, da dort nun eine eigene Regelung existiert, die auf die Anwendung der Hamminkelner Richtlinie verweist.
Weitere Anpassungen betreffen die interne Umorganisation der Fachdienste 20 im Hinblick auf die Arbeitsabläufe im Zahlungsverkehr und der Vollstreckung. Die neue Fassung berücksichtigt zudem die schrittweise Umstellung auf einen elektronischen Rechnungsworkflow sowie die Zunahme von Online-Geschäften, wie etwa Internetbestellungen. Darüber hinaus wurden bestimmte Wertgrenzen angepasst, um eine Prozessvereinfachung zu erreichen. Die vorliegende Mitteilungsvorlage dient dazu, dem Rat die neue Fassung der Richtlinie gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Kenntnis zu geben.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 26Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen hier: MaßnahmenbeschlussZur Vorlage · 2020/0194 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Teilnahme am interkommunalen Kooperationsprojekt „Prozessmanagement@Niederrhein“. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit beteiligen sich zehn Kommunen aus dem Verbandsgebiet des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN), darunter die Städte Hünxe, Geldern, Tönisvorst, Xanten und Willich sowie die Kreise Kleve und Wesel. Ziel des Projekts ist der Aufbau einer gemeinsamen Prozessbibliothek sowie die Nutzung einer einheitlichen Softwareumgebung.
Grundlage für die Kooperation ist die Einführung der PICTURE-Prozessplattform. Diese dient der Modellierung und Dokumentierung von Geschäftsprozessen und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Projekt. Durch die Zusammenarbeit sollen personelle Ressourcen über kommunale Grenzen hinweg gebündelt und die interne Entlastung bei der Optimierung von Querschnittsprozessen erreicht werden. Die teilnehmenden Kommunen erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren Zugriff auf die Arbeitsergebnisse und Prozessbeschreibungen der anderen Projektpartner.
Die jährlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 9.500 Euro, was Softwarelizenzen, Workshops und Beratungsleistungen umfasst. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2021 ist bereits berücksichtigt. Zur Finanzierung der Maßnahme soll ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Verwaltung mit der Teilnahme am Projekt und der Beantragung der Fördermittel zu beauftragen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 277. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0206 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0206 der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist die Regelung von Online-Fraktionssitzungen sowie die damit verbundene Gewährung von Sitzungsgeld.
Hintergrund der Vorlage sind Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Kontext der COVID-19-Pandemie die Durchführung von Fraktionssitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen ermöglicht haben. Da die aktuelle Entschädigungsverordnung keine einheitliche Regelung für die digitale Durchführung von Fraktionssitzungen enthält, wird eine verbindliche Grundlage in der Hauptsatzung angestrebt.
Der Entwurf sieht vor, § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung so zu erweitern, dass Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Gremienarbeit auch als Online-Sitzungen durchgeführt werden können. Für solche Sitzungen soll ein Sitzungsgeld gezahlt werden können, sofern diese im gleichen Rahmen wie gewöhnliche Sitzungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist ein nachweislicher Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung, eine vorherige Einladung sowie die Teilnahme der üblichen Personen. Die Teilnehmer müssen zu Beginn der Sitzung durch die Geschäftsführung oder den Vorsitzenden per Aufruf festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Spontane Telefon- oder Videoanrufe zwischen Mitgliedern gelten nicht als Sitzung und begründen keinen Anspruch auf Sitzungsgeld.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Hauptsatzung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 28Besetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hier: beratende Vertreter der ev. Kirche für SchulangelegenheitenZur Vorlage · 2020/0215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0215 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung der beratenden Vertreter der evangelischen Kirche im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Gemäß § 85 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sind für Schulangelegenheiten jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der katholischen sowie der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in diesen Ausschuss zu berufen.
In einer Sitzung des Rates am 19. November 2020 war zuvor eine Besetzung beschlossen worden, die jedoch aufgrund einer Änderung in der personellen Planung der evangelischen Kirche nicht umsetzbar ist. Da die ursprünglich vorgesehene Regelung zur Stellvertretung nicht den Rückmeldungen der Kirche entsprach, wurde das Mandat für das beratende Mitglied nicht angenommen.
Um die ordnungsgemäße Besetzung des Ausschusses sicherzustellen, wird dem Rat nun eine erneute Wahl vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, eine Vertreterin der evangelischen Kirche als beratendes Mitglied und einen Vertreter als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Für diesen Nachwahlprozess ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kein Stimmrecht bei dieser Entscheidung besitzt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 29Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 30Mitteilungen und Anfragen