Antrag auf vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0178 liegt ein Antrag auf eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist ein Grundstück an der Raiffeisenstraße, das derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Während der bestehende Bebauungsplan für dieses Areal ein Mischgebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung vorsieht, sieht das neue Vorhaben eine höhere bauliche Nutzung vor.
Geplant ist die Errichtung von Gebäuden entlang der Raiffeisenstraße und am Zugang zum Molkereiplatz. Das Gebäude an der Raiffeisenstraße soll vier Geschossenebenen umfassen, während das Gebäude am Zugang zum Molkereiplatz drei Geschossenebenen vorsieht. Die Nutzung im Erdgeschoss des Gebäudes an der Raiffeisenstraße ist primär gewerblich vorgesehen, wobei eine spätere Änderung zu Wohnnutzung durch den Vorhabenträger möglich bleiben soll. Die restlichen Flächen sind für eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Stellplatzbedarf soll durch oberirdische Flächen im rückwärtigen Bereich sowie an der Raiffeisenstraße gedeckt werden, wobei eine Verschiebung des öffentlichen Fußwegs vorgesehen ist.
Aus Sicht der Stadtplanung wird die Bebauung als Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns bewertet. Aufgrund der Lage des Grundstücks wird die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB angestrebt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2020kein Ergebnis hinterlegt