Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und der stellvertretenden sachkundigen BürgerZur Vorlage · 2020/0173 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0173 der Fachdienste 61 befasst sich mit der formellen Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Mitglieder der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter durch den Ausschussvorsitzenden in ihr Amt eingeführt werden. Dabei erfolgt eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Als Grundlage dient die Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage beschreibt zudem das Verfahren der Verpflichtung. Dieses kann so gestaltet werden, dass die sachkundigen Bürger und die stellvertretenden sachkundigen Bürger durch das Erheben von den Sitzplätzen ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt zu erfüllen. Die Vorlage war für die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung für den Termin am 2. Dezember 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Betuwe - Umplanung des Bahnhofbereiches im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2020/0174 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2020/0174 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Umplanung des Bahnhofsbereichs im Ortsteil Mehrhoog im Kontext der Betuwe-Linie. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens besteht weiterhin die Forderung nach einer Tieferlegung der Bahntrasse. Die Deutsche Bahn AG hat jedoch mehrfach mitgeteilt, dass sie dieser Forderung nicht nachkommen wird.
Gleichzeitig hat die Bahn die Bereitschaft signalisiert, im Rahmen einer Umplanung im Bahnhofsbereich auf die Belange der Stadt Hamminkeln einzugehen. Dies betrifft vor allem die Gestaltung der Rad- und Gehwegführungen sowie die Zugänglichkeit zum Bahnsteig. Bereits im Herbst 2019 wurden im Rathaus anhand von 3D-Modellen erste Lösungsmöglichkeiten präsentiert, welche in der Folge weiter vertieft wurden.
Ein Vertreter der Deutschen Bahn AG wird den aktuellen Sach- und Planungsstand in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 2. Dezember 2020 im Detail erläutern. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im vorliegenden Dokument nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 4Mobilitätskonzept - Vorstellung des KonzeptesZur Vorlage · 2020/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/0175 dient der Vorstellung eines neuen Mobilitätskonzeptes für die LEADER-Region Lippe-Issel-Niederrhein. Das Konzept wurde im Jahr 2019 durch das Planungsbüro Rödel und Pachan im Auftrag der LEADER-Region erstellt. Da das fertiggestellte Konzept nun vorliegt, muss es gemäß den geltenden Förderkriterien in den zuständigen politischen Gremien der beteiligten Kommunen präsentiert werden. Im Rahmen der Sitzungen wird das beauftragte Planungsbüro die Inhalte des Dokuments persönlich vorstellen.
Das Konzept konzentriert sich auf zwei wesentliche Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt befasst sich mit der Entwicklung eines neuen Systems der Nahmobilität im öffentlichen Verkehr, welches darauf ausgelegt ist, den aktuellen Bestand mittelfristig vollständig zu ersetzen. Der zweite Schwerpunkt thematisiert die Forderung nach Multimodalität zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Hierbei wurde die Aufgabe definiert, für etwa 40 innerhalb der LEADER-Gruppe vorgegebene Standorte eine Auswahl zu treffen. Ziel ist es, den Ausbau von Verknüpfungspunkten an diesen Orten in Form von Mobilstationen planerisch voranzutreiben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Inhalte des Konzeptes zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch die Fachdienste 61 erstellt und ist für die Sitzungen des Ausschusses am 2. Dezember 2020 sowie des Rates am 22. Dezember 2020 vorgesehen.
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- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 5Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0176 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0176 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hamminkeln, welches ursprünglich am 1. Dezember 2015 vom Rat beschlossen wurde. Anlass für die Überarbeitung ist die Planung zur Bebauung der Flächen unmittelbar westlich und südlich des Rathauses, die als Einzelhandelsstandort vorgesehen sind.
Im Rahmen dieser Teilüberarbeitung wurde eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse durchgeführt. Das entsprechende Gutachten empfiehlt eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches im Ortsteil Hamminkeln nach Osten. Dabei sollen Verkaufsflächenobergrenzen für verschiedene Sortimente beachtet werden, um die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung der genannten Flächen zu schaffen. Ein formeller Beschluss zur Sicherstellung der rechtlichen Bindungswirkung steht seit der Vorstellung der Ergebnisse im Januar 2020 noch aus.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2020 die Empfehlung ausgesprochen, die Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in Form der Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches gemäß der vorliegenden Darstellung zu beschließen. Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit 15 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen. Der Beschlussvorschlag wird dem Rat der Stadt zur finalen Entscheidung vorgelegt.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Neuausrichtung der Planung für das Baugebiet im unmittelbaren Umfeld des Rathauses im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Interesse des Investors ITG an der Bebauung der betreffenden Flächen. In der Vergangenheit fanden hierzu Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren statt, die Themen wie die Flächenverfügbarkeit, die Art der Nutzung sowie die Auswirkungen auf die bestehende Obstbaumwiese behandelten.
Aus den bisherigen Verhandlungen ist ein konkreter Bebauungsvorschlag hervorgegangen, der als Grundlage für weitere Planungsschritte dienen soll. Die aktuelle Planung wird durch die ITG nachgereicht und in einer Sitzung erläutert. Um das Planverfahren auf dieser neuen Basis einzuleiten, sieht die Vorlage vor, den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen. Gleichzeitig soll der bereits zuvor gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Am Rathaus“ aufgehoben werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Am Rathaus“ zu verabschieden und den Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 aufzuheben. Eine Veröffentlichung der aktuellen Planung im Ratsinformationssystem erfolgt, sobald diese der Verwaltung vorliegt.
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- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 7Antrag auf vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2020/0178 liegt ein Antrag auf eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Gegenstand des Antrags ist ein Grundstück an der Raiffeisenstraße, das derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Während der bestehende Bebauungsplan für dieses Areal ein Mischgebiet mit einer maximal zweigeschossigen Bebauung vorsieht, sieht das neue Vorhaben eine höhere bauliche Nutzung vor.
Geplant ist die Errichtung von Gebäuden entlang der Raiffeisenstraße und am Zugang zum Molkereiplatz. Das Gebäude an der Raiffeisenstraße soll vier Geschossenebenen umfassen, während das Gebäude am Zugang zum Molkereiplatz drei Geschossenebenen vorsieht. Die Nutzung im Erdgeschoss des Gebäudes an der Raiffeisenstraße ist primär gewerblich vorgesehen, wobei eine spätere Änderung zu Wohnnutzung durch den Vorhabenträger möglich bleiben soll. Die restlichen Flächen sind für eine Wohnnutzung vorgesehen. Der Stellplatzbedarf soll durch oberirdische Flächen im rückwärtigen Bereich sowie an der Raiffeisenstraße gedeckt werden, wobei eine Verschiebung des öffentlichen Fußwegs vorgesehen ist.
Aus Sicht der Stadtplanung wird die Bebauung als Beitrag zur Attraktivität des Ortskerns bewertet. Aufgrund der Lage des Grundstücks wird die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB angestrebt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die vierte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2020/0179 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2020/0179 liegt ein Antrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Ziel der Änderung ist die Optimierung der Bebaubarkeit eines Grundstücks im Bereich der Einmündung Krokusweg. Das betroffene Areal umfasst derzeit ein Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienhaus.
Die geplante Anpassung sieht eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche vor, um eine städtebaulich effizientere Nutzung zu ermöglichen. Konkret ist eine Verschiebung der Bauflucht entlang der Ringenberger Straße auf eine Vorgartentiefe von fünf Metern vorgesehen, was der Bauflucht der nördlich angrenzenden Grundstücke entspricht. Zudem soll die Bauzone auf der Parzelle 616 näher an die nördliche Grundstücksgrenze rücken. Durch diese kleinteilige Änderung soll die Fortsetzung der zeilenartigen Bebauung entlang der Ringenberger Straße ermöglicht werden, wobei die Entstehung von vier Doppelhaushälften sowie eines freistehenden Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich vorgesehen ist.
Die Verwaltung führt aus, dass das Vorhaben der Nachverdichtung dient. Da es sich um ein Einzelvorhaben handelt, sollen die anfallenden Planungskosten von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0180 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0180 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Wohngebiet zwischen der Weseler Straße und der Straße Brandsberg. Ein Teil des Gebiets umfasst einen Stichweg, der bisher nicht vollständig fertiggestellt wurde. Der im ursprünglichen Plan vorgesehene Wendehammer am Ende des Stichwegs kann nicht realisiert werden, da der betroffene Grundstückseigentümer den erforderlichen Grunderwerb aus betrieblichen Gründen ablehnt. Da der Stichweg jedoch ausgebaut und final hergestellt werden soll, die geplante Fläche für den Wendehammer aber entfällt, weicht die geplante Umsetzung von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.
Durch die Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche auf die städtischen Eigentumsflächen reduziert werden. Die Fläche des entfallenden Wendehammers wird dem Privatgrundstück zugeschlagen, wobei die Wendemöglichkeit künftig durch die Anlieger auf eigenem Grund sichergestellt werden muss. Die Änderung dient als rechtliche Grundlage für den Straßenausbau innerhalb der städtischen Grenzen sowie für die Abrechnung der anfallenden Erschließungskosten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0181 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2020/0181 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets unmittelbar östlich des Freibades vor. Im Rahmen der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich des Gewässerschutzes zu beachten. Die Verwaltung plant, den Anschluss an die öffentliche Kanalisation erst nach Fertigstellung des Regenüberlaufbeckens „Zum Tollberg“ vorzunehmen; bis dahin sieht der Vorhabenträger die Nutzung einer abflusslosen Grube vor.
Hinsichtlich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstungs der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Anmerkungen der Gelsenwasser-Energienetze GmbH empfiehlt der Ausschuss, diese lediglich zur Kenntnis zu nehmen bzw. auf Ebene des Bebauungsplanes nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Belange bereits berücksichtigt sind oder die Hinweise die Bauausführung betreffen.
Gegen die Forderung des LVR-Amtes für Denkmalpflege, die Freiflächen um die historische Turmwindmühle zum Erhalt des Standortes unbebaut zu lassen, spricht sich der Ausschuss mit 15 zu 2 Stimmen aus. Die Verwaltung begründet dies mit dem akuten Bedarf an Wohnraum in Dingden und der mangelnden Verfügbarkeit von Alternativflächen im Rahmen der Innenentwicklung. Zur Sicherung der Sichtachse ist die Anordnung einer Grünfläche vorgesehen. Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 11Entwurf des sachlichen Teilplanes "Regionale Kooperationsstandorte" zum Regionalplan Ruhr - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2020/0182 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr. Der Regionalverband Ruhr hat die Erarbeitung dieses Teilplans beschlossen, um zeitnah Flächen für die Ansiedlung flächenintensiver Gewerbe- und Industriebetriebe mit einer Mindestgröße von 5 ha Netto-Grundstücksfläche zu sichern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Hamminkeln aufgefordert, bis zum 30. November 2020 Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.
Der Teilplan sieht die Festlegung von 24 Standorten in der Planungsregion vor, die insgesamt rund 1.260 ha umfassen. Diese Standorte sollen als Vorranggebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen dienen. Für das Stadtgebiet Hamminkeln ist die Aufnahme eines Standorts an der Autobahnauffahrt A 3 mit einer Fläche von etwa 45 ha vorgesehen. Zudem wird ein Standort im Bereich „Nord-Westlich Weikensee“ als Neufestlegung aufgeführt.
Die Stadt Hamminkeln begrüßt das Planungsinstrument zur Ermöglichung großflächiger Gewerbeansiedlungen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die textlichen Festlegungen die Ansiedlungsschwelle von zuvor 8 ha auf 5 ha gesenkt haben. Ein strategischer Umweltbericht weist darauf hin, dass für 18 der 24 Plangebiete, einschließlich des Standorts in Hamminkeln, erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, wobei diese primär die Klimafunktionen, den Naturschutz und das Landschaftsbild betreffen.
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- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 12Industrie- und Gewerbeflächenkonzept des Kreises WeselZur Vorlage · 2020/0183 · Mitteilungsvorlage
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Der Kreis Wesel hat die Fortschreibung seines Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts aus dem Jahr 2014 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Instrument, um die Anzahl, Größe und Verfügbarkeit gewerblicher Flächen gegenüber dem Regionalverband Ruhr (RVR) zu dokumentieren, welcher derzeit den neuen Regionalplan aufstellt. Laut Berechnungen des Regionalverbandes Ruhr weist der Kreis Wesel einen Überhang an ausgewiesenen Gewerbeflächen auf. Das vorliegende Konzept zeigt jedoch auf, dass ein Teil dieser Flächen durch Restriktionen eingeschränkt ist, wodurch die tatsächliche Verfügbarkeit, insbesondere für großflächige Ansiedlungsvorhaben, im Vergleich zu 2014 abgenommen hat.
Als Lösungsansatz hat der Regionalverband Ruhr sechs Kooperationsstandorte im Kreisgebiet vorgeschlagen, die für Betriebe mit einer Fläche von fünf Hektar oder mehr vorgesehen sind. Für die Stadt Hamminkeln ist ein solcher Standort geplant. Dieser setzt sich aus der Fläche nördlich des Weikensees sowie einer Fläche nördlich der Autobahn A 3, westlich der Bundesstraße B 473, zusammen. Die Stadt Hamminkeln befürwortet diese Planung, da die Ausweisung der Fläche nördlich der Autobahn bereits in der Vergangenheit angestrebt wurde. Die verkehrsgünstige Lage an der Autobahnanschlussstelle wird als Möglichkeit für weitere Gewerbeansiedlungen ohne wesentliche verkehrliche Mehrbelastung des restlichen Stadtgebietes bewertet. Das Konzept unterstützt somit die städtischen Belange.
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- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 13Projekt "Evolving Regions" - Prozessverlauf des Projekts zur Klimafolgeanpassung im Kreis Wesel und sieben weiteren RegionenZur Vorlage · 2020/0184 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2020/0184 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Prozessverlauf des Projekts „Evolving Regions“. Das von der Technischen Universität Dortmund initiierte Vorhaben dient der Klimafolgenanpassung und umfasst den Kreis Wesel sowie sieben weitere Regionen in Nordrhein-Westfalen und eine Region in den Niederlanden. Ziel des Projekts ist es, die Widerstandsfähigkeit der teilnehmenden Gebiete gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen und Klimaanpassung in kommunale sowie regionale Planungsprozesse zu integrieren.
Im Zentrum der Arbeit stehen die Handlungsfelder Landwirtschaft, Infrastruktur und gesunde Lebensverhältnisse. Durch eine Klimawirkungsanalyse auf Geodatenbasis sollen regionale Verwundbarkeiten gegenüber Signalen wie Hitze, Starkregen, Dürre und Flusshochwasser identifiziert werden. Ein wesentliches Ergebnis des Prozesses ist die Erstellung einer sogenannten „Roadmap“. Dieses strategische Planungsdokument soll Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Finanzierungsoptionen und Zeitpläne enthalten, um als Grundlage für spätere Klimaanpassungskonzepte zu dienen.
Der Prozess ist in einen Demonstrationszyklus und einen 13-monatigen Hauptzyklus unterteilt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Beteiligungsverfahren digital durchgeführt. Die vorliegende Mitteilung dient dazu, den Sachstand und die Teilergebnisse des Projekts in den zuständigen Gremien der kreisangehörigen Kommunen vorzustellen. Das Projekt wird durch das EU-Programm LIFE sowie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
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Beratungsfolge
- 02.12.2020 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (1. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen