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Mitteilungsvorlage

Entwurf des sachlichen Teilplanes "Regionale Kooperationsstandorte" zum Regionalplan Ruhr - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2020/0182 02.12.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr. Der Regionalverband Ruhr hat die Erarbeitung dieses Teilplans beschlossen, um zeitnah Flächen für die Ansiedlung flächenintensiver Gewerbe- und Industriebetriebe mit einer Mindestgröße von 5 ha Netto-Grundstücksfläche zu sichern. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Stadt Hamminkeln aufgefordert, bis zum 30. November 2020 Stellung zu dem Entwurf zu nehmen.

Der Teilplan sieht die Festlegung von 24 Standorten in der Planungsregion vor, die insgesamt rund 1.260 ha umfassen. Diese Standorte sollen als Vorranggebiete für gewerbliche und industrielle Nutzungen dienen. Für das Stadtgebiet Hamminkeln ist die Aufnahme eines Standorts an der Autobahnauffahrt A 3 mit einer Fläche von etwa 45 ha vorgesehen. Zudem wird ein Standort im Bereich „Nord-Westlich Weikensee“ als Neufestlegung aufgeführt.

Die Stadt Hamminkeln begrüßt das Planungsinstrument zur Ermöglichung großflächiger Gewerbeansiedlungen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die textlichen Festlegungen die Ansiedlungsschwelle von zuvor 8 ha auf 5 ha gesenkt haben. Ein strategischer Umweltbericht weist darauf hin, dass für 18 der 24 Plangebiete, einschließlich des Standorts in Hamminkeln, erhebliche Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, wobei diese primär die Klimafunktionen, den Naturschutz und das Landschaftsbild betreffen.

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