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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)

2020/0180 22.12.2020 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0180 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Wohngebiet zwischen der Weseler Straße und der Straße Brandsberg. Ein Teil des Gebiets umfasst einen Stichweg, der bisher nicht vollständig fertiggestellt wurde. Der im ursprünglichen Plan vorgesehene Wendehammer am Ende des Stichwegs kann nicht realisiert werden, da der betroffene Grundstückseigentümer den erforderlichen Grunderwerb aus betrieblichen Gründen ablehnt. Da der Stichweg jedoch ausgebaut und final hergestellt werden soll, die geplante Fläche für den Wendehammer aber entfällt, weicht die geplante Umsetzung von den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

Durch die Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche auf die städtischen Eigentumsflächen reduziert werden. Die Fläche des entfallenden Wendehammers wird dem Privatgrundstück zugeschlagen, wobei die Wendemöglichkeit künftig durch die Anlieger auf eigenem Grund sichergestellt werden muss. Die Änderung dient als rechtliche Grundlage für den Straßenausbau innerhalb der städtischen Grenzen sowie für die Abrechnung der anfallenden Erschließungskosten. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben.

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