Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Zur alten Mühle" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0181 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets unmittelbar östlich des Freibades vor. Im Rahmen der Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich des Gewässerschutzes zu beachten. Die Verwaltung plant, den Anschluss an die öffentliche Kanalisation erst nach Fertigstellung des Regenüberlaufbeckens „Zum Tollberg“ vorzunehmen; bis dahin sieht der Vorhabenträger die Nutzung einer abflusslosen Grube vor.
Hinsichtlich der Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstungs der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Anmerkungen der Gelsenwasser-Energienetze GmbH empfiehlt der Ausschuss, diese lediglich zur Kenntnis zu nehmen bzw. auf Ebene des Bebauungsplanes nicht zu berücksichtigen, da die entsprechenden Belange bereits berücksichtigt sind oder die Hinweise die Bauausführung betreffen.
Gegen die Forderung des LVR-Amtes für Denkmalpflege, die Freiflächen um die historische Turmwindmühle zum Erhalt des Standortes unbebaut zu lassen, spricht sich der Ausschuss mit 15 zu 2 Stimmen aus. Die Verwaltung begründet dies mit dem akuten Bedarf an Wohnraum in Dingden und der mangelnden Verfügbarkeit von Alternativflächen im Rahmen der Innenentwicklung. Zur Sicherung der Sichtachse ist die Anordnung einer Grünfläche vorgesehen. Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 02.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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