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Beschlussvorlage

Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)

2020/0187 22.12.2020 Fachdienste 66

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 66 befasst sich mit der Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Hamminkeln gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, schreibt die Erstellung eines solchen Konzeptes für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vor. Das Konzept soll mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden und dient unter anderem der Sicherung von Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung von Straßenbaumaßnahmen.

Die Verwaltung schlägt vor, vorerst ein Übergangswerk zu beschließen, da für eine vollständige Anpassung an die neuen Vorgaben eine Neubewertung der Straßen und Wege erforderlich ist. Eine entsprechende Befahrung und Bewertung des Stadtgebiets ist für das Jahr 2021 vorgesehen, wofür bereits Mittel im Haushalt 2021 angemeldet wurden. Die aktuelle Vorlage enthält daher vorläufige Listen für Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa Instandsetzungen an der Danziger Straße, der Römerstraße oder der Jahnstraße, sowie für beitragsfähige Baumaßnahmen.

Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung sieht die Vorlage ein alternatives Verfahren vor. Anstatt einer frühzeitigen Anliegerversammlung wird auf die bestehende Praxis verwiesen, Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Vorfeld von Baumaßnahmen zu informieren. Die Listen der Maßnahmen sollen zur Transparenz auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden, sodass Betroffene die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Sachstand und das vorläufige Konzept zu beschließen.

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