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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Innen und Vertreter im BauausschussZur Vorlage · 2020/0190 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2020/0190 befasst sich mit der Einführung und der förmlichen Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Bauausschuss der Stadt Hamminkeln. Gemäß der vorliegenden Informationen ist vorgesehen, dass diese Mitglieder durch den Vorsitzenden des Bauausschusses in ihr Amt eingeführt werden.
Im Rahmen dieses Vorgangs erfolgt eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben. Die Vorlage sieht vor, dass die Verpflichtung auf Basis der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung Nordrhein-Westland durchgeführt werden kann. Dabei bekunden die sachkundigen Bürger durch das Erheben von den Sitzplätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel. Diese umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen. Die Vorlage ist für die Beratung im Bauausschuss zum Termin am 9. Dezember 2020 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Friedhofshalle Hamminkeln hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2020/0162 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bezüglich der Friedhofshalle in Hamminkeln. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs wurde nach der Bewertung verschiedener Entwürfe durch den Arbeitskreis für Friedhofsangelegenheiten der Entwurf 4 empfohlen, der einen Neubau mit geschätzten Kosten von etwa 1,1 Millionen Euro vorsieht. Da im Bauausschuss im September 2020 keine Beschlusslage für einen Neubau zustande kam und die Haushaltslage angespannt ist, favorisiert die Verwaltung nun eine Sanierung des Bestandsgebäudes.
Die geplante Sanierungsvariante umfasst die Einrichtung von zwei Kühlräumen sowie notwendige Instandsetzungsmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, den Umbau der Sanitäranlagen, die Gestaltung der Außenanlagen und kosmetische Renovierungen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf etwa 215.000 Euro geschätzt.
Zusätzlich liegen der Vorlage Anträge verschiedener Fraktionen vor. Während die Verwaltung die Sanierung vorschlägt, beantragt die CDU die Planung und Errichtung einer neuen Friedhofshalle gemäß einem Entwurf, der im Arbeitskreis bereits abgelehnt wurde. Die Anträge der USD, der FDP und der FWI werden im Arbeitskreis für Friedhofsangelegenheiten thematisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss dem Rat empfiehlt, die Verwaltung mit der Planung und Ausführung der Sanierungsvariante zu beauftragen und die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2021 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 4Neubau Grundschule Mehrhoog hier: Erweiterung der RLT-AnlageZur Vorlage · 2020/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Mehrhoog liegt die Beschlussvorlage 2020/0186 vor, die eine Erweiterung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) vorsieht. Ursprünglich war die RLT-Anlage für alle Räumlichkeiten des Gebäudes geplant, wurde jedoch aus Kostengründen auf die innenliegenden Räume sowie auf Sanitär- und Mehrzweckräume beschränkt. Für die außenliegenden Klassen- und Verwaltungsräume war stattdessen eine Fensterlüftung vorgesehen, wodurch die Baukosten um netto etwa 400.000 Euro reduziert wurden.
Die Verwaltung begründet die geplante Erweiterung mit den Anforderungen an die Luftqualität und dem Infektionsschutz. Da die Viruskonzentration in der Raumluft ein wesentlicher Faktor für das Infektionsrisiko darstellt, wird eine technische Lösung angestrebt. Eine reine Fensterlüftung führt laut Vorlage an kalten Tagen zu Einschränkungen im Unterricht und einem höheren Energiebedarf. Die Erweiterung der RLT-Anlage als kombinierte Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung würde zudem den CO2-Gehalt senken und die Raumtemperatur an heißen Sommertagen regulieren können.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Bauausschuss empfehlen dem Rat einstimmig, die Verwaltung mit der Umsetzung der erweiterten RLT-Anlage für sämtliche Räume zu beauftragen. Hierfür sollen im Haushalt 2021 Kosten in Höhe von 400.000 Euro netto bereitgestellt werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um die Anpassung in der Entwurfsplanung der technischen Gebäudeausrüstung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 5Bauhoferweiterung 2030+ hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2020/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0166 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise zur Erweiterung und Modernisierung des städtischen Bauhofs. Die Verwaltung stellt fest, dass eine bloße Aufstockung und Sanierung des bestehenden Verwaltungs- und Sozialtraktes nicht zielführend ist. Grund hierfür sind veränderte personelle Anforderungen, die steigende Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Notwendigkeit, moderne Anforderungen an den Arbeitsschutz und die Arbeitsstätten, unter anderem im Kontext der Corona-Bestimmungen, zu erfüllen.
Statt einer Sanierung wird der Neubau eines separaten Sozialgebäudes sowie eine umfassende Optimierung des gesamten Bauhofgeländes angestrebt. Dies umfasst die Erweiterung der Fahrzeughalle für E-Fahrzeuge inklusive Ladestationen, die Optimierung von Lager- und Verkehrsflächen, die Erneuerung der Heizungs-, Elektro- und Wasserversorgung sowie die Schaffung einer effizienteren Siloanlage für den Winterdienst. Auch die Standortfrage für die Grünschnittannahme und die Entwicklung des Wertstoffhofs sollen in eine Gesamtkonzeption einfließen.
Die Verwaltung schlägt vor, kurzfristig einen Projektentwickler mit der Aufgabe der Geländemodellierung zu beauftragen. Ein vorläufiger Zeitplan sieht die Recherche und Beauftragung bis Anfang 2021 vor, sodass die Konzeptentwicklung bis Herbst 2021 im Bauausschuss vorgestellt werden kann. Für die ersten Planungsphasen sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 450.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Erarbeitung dieser zukunftsweisenden Konzeption zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 6Containeranlage am Kiga am Bach; hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen HaushaltsmittelnZur Vorlage · 2020/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0191 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln für eine Containeranlage am Kindergarten am Bach. Hintergrund ist die vom Kreis Wesel angefragte und vom Rat am 19. Februar 2020 beschlossene temporäre Erweiterung der Einrichtung um eine zusätzliche Gruppe. Die Arbeiten zur Fertigstellung der Anlage sind abgeschlossen.
Während der Kreis Wesel die Kosten für die Herrichtung des Baufelds, einschließlich Fundament, Stromleitungen sowie Wasser- und Abwasserleitungen, übernimmt, fallen zudem Kosten für den Transport, den Auf- und Abbau des Containers sowie die monatliche Miete auf Seiten des Kreises an. Die Vorlage sieht die Bereitstellung von Mitteln zur Vorfinanzierung vor.
Im ursprünglichen Sachverhalt wurden hierfür Kosten in Höhe von etwa 72.000 Euro angegeben. Eine abweichende Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 9. Dezember 2020 empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss jedoch, die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 200.000 Euro zu bewilligen, wobei auch hier die Mittel des Kreises Wesel zur Deckung herangezogen werden sollen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Bauausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 17.12.2020 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 7Brücke Hanßemannsweg hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2020/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/0163 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bezüglich der Brücke I12 am Hanßemannsweg. Die Brücke ist seit einer Brückenschau Anfang 2020 für den Kraftfahrverkehr gesperrt und weist derzeit eine Traglast von 5 Tonnen auf. Statische Untersuchungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro ergaben, dass keine Grundlage für einen uneingeschränkten Weiterbetrieb der Brücke besteht. Eine Erhöhung der Traglast auf 16 Tonnen für Lkw wäre unter Berücksenschaft einer Sanierung und entsprechender Beschilderung möglich, wobei eine Überlastung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht kontrollierbar bleibt.
Im Rahmen des bestehenden Wirtschaftswegekonzepts ist für das Brückenbauwerk sowie das angrenzende Wegestück bis zur Stadtgrenze ein Rückbau vorgesehen. Der multifunktionale Weg soll bis zur Hofstelle erhalten bleiben, während das restliche Teilstück als Rad- und Fußweg zurückgeführt wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Brücke künftig als reine Fußgänger- und Radwegbrücke vorzusehen. Für diesen Fall sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Brückenkörper erforderlich, deren Baubeginn für das dritte Quartal 2021 geplant ist. Die geschätzten Kosten für die Nutzung als Rad- und Fußwegbrücke belaufen sich inklusive Planung auf etwa 50.000 Euro brutto. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Sanierungsvorschlag für eine langfristige Nutzung des Bauwerks zu erstellen. Die für 2021 benötigten Mittel sind entsprechend anzumelden.
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- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 8Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8 a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)Zur Vorlage · 2020/0187 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 66 befasst sich mit der Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Hamminkeln gemäß § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Das Gesetz, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, schreibt die Erstellung eines solchen Konzeptes für Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen vor. Das Konzept soll mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden und dient unter anderem der Sicherung von Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung von Straßenbaumaßnahmen.
Die Verwaltung schlägt vor, vorerst ein Übergangswerk zu beschließen, da für eine vollständige Anpassung an die neuen Vorgaben eine Neubewertung der Straßen und Wege erforderlich ist. Eine entsprechende Befahrung und Bewertung des Stadtgebiets ist für das Jahr 2021 vorgesehen, wofür bereits Mittel im Haushalt 2021 angemeldet wurden. Die aktuelle Vorlage enthält daher vorläufige Listen für Unterhaltungsmaßnahmen, wie etwa Instandsetzungen an der Danziger Straße, der Römerstraße oder der Jahnstraße, sowie für beitragsfähige Baumaßnahmen.
Hinsichtlich der Bürgerbeteiligung sieht die Vorlage ein alternatives Verfahren vor. Anstatt einer frühzeitigen Anliegerversammlung wird auf die bestehende Praxis verwiesen, Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte im Vorfeld von Baumaßnahmen zu informieren. Die Listen der Maßnahmen sollen zur Transparenz auf der städtischen Homepage veröffentlicht werden, sodass Betroffene die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Sachstand und das vorläufige Konzept zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen