Hamminkeln Transparent

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Beschlussvorlage

Digitalisierung hier: Nutzungsvereinbarung

2020/01701 22.12.2020 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt, um die digitale Infrastruktur und die Ausstattung mit mobilen Endgeräten schrittweise auszubauen. Im Fokus steht dabei die Versorgung der Gesamtschule sowie der Grundschulen. Während die digitale Infrastruktur an der Gesamtschule derzeit erneuert wird, wurden bereits Endgeräte für Lehrkräfte sowie für Schüler mit besonderem Bedarf über das Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen. Die Verwaltung strebt durch die Bestellung über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein eine einheitliche Administration der Hardware und Software an.

Für die Geräte, die aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden, sieht die Beschlussvorlage die Erhebung eines Eigenkostenanteils in Höhe von 100 Euro vor. Die Überlassung der Endgeräte erfolgt durch den Schulträger für eine Dauer von mindestens vier Jahren. Nach Abschluss der Schulzeit geht das Gerät in das Eigentum der Nutzer über, sofern die Nutzung mindestens vier Jahre betrug. Bei kürzeren Nutzungszeiten ist eine Nachzahlung erforderlich, um einen Eigentumsübergang zu ermöglichen, andernfalls müssen die Geräte bei einem Schulwechsel oder Wegzug zurückgegeben werden.

Zur Entlastung von Familien wurden Sozialregelungen vorgesehen. Bei mehreren Kindern, die dieselbe Schule besuchen, reduziert sich der Eigenanteil gestaffelt von 100 Euro für das erste Kind bis auf 0 Euro ab dem vierten Kind. Für Familien mit nachgewiesen geringem Einkommen wird ein Pauschalbetrag von 50 Euro festgelegt. Eine Ratenzahlung für den Erstbetrag kann auf Antrag über zwei Jahre erfolgen. Die Verantwortung für die Versicherung der Geräte liegt bei den Nutzern bzw. deren Erziehungsberechtigten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 237 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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