Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/Innen und Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und SportZur Vorlage · 2020/0172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2020/0172 der Fachdienste 40 wird die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Vertreter im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport thematisiert. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Sitzung des entsprechenden Ausschusses am 3. Dezember 2020.
Nach den Inhalten der Vorlage erfolgt die Einführung der sachkundigen Bürger und der Vertreter durch die Ausschussvorsitzende. Dabei werden die Mitglieder in feierlicher Form dazu verpflichtet, ihre Aufgaben gesetzmäßig und gewissenhaft wahrzunehmen. Als Grundlage für diesen Vorgang wird auf die Verwaltungsvorschrift zu § 32 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen verwiesen.
Der Vorgang der Verpflichtung kann gemäß der genannten Vorschrift dadurch erfolgen, dass die sachkundigen Bürger durch Erheben aus ihren Sitzen ihr Einverständnis zu einer festgelegten Formel bekunden. Diese Formel beinhaltet das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Landesverfassung sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Neubau Grundschule Mehrhoog hier: Erweiterung der RLT-AnlageZur Vorlage · 2020/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Mehrhoog liegt die Beschlussvorlage 2020/0186 vor, die eine Erweiterung der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) vorsieht. Ursprünglich war die RLT-Anlage für alle Räumlichkeiten des Gebäudes geplant, wurde jedoch aus Kostengründen auf die innenliegenden Räume sowie auf Sanitär- und Mehrzweckräume beschränkt. Für die außenliegenden Klassen- und Verwaltungsräume war stattdessen eine Fensterlüftung vorgesehen, wodurch die Baukosten um netto etwa 400.000 Euro reduziert wurden.
Die Verwaltung begründet die geplante Erweiterung mit den Anforderungen an die Luftqualität und dem Infektionsschutz. Da die Viruskonzentration in der Raumluft ein wesentlicher Faktor für das Infektionsrisiko darstellt, wird eine technische Lösung angestrebt. Eine reine Fensterlüftung führt laut Vorlage an kalten Tagen zu Einschränkungen im Unterricht und einem höheren Energiebedarf. Die Erweiterung der RLT-Anlage als kombinierte Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung würde zudem den CO2-Gehalt senken und die Raumtemperatur an heißen Sommertagen regulieren können.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Bauausschuss empfehlen dem Rat einstimmig, die Verwaltung mit der Umsetzung der erweiterten RLT-Anlage für sämtliche Räume zu beauftragen. Hierfür sollen im Haushalt 2021 Kosten in Höhe von 400.000 Euro netto bereitgestellt werden. Eine zeitnahe Entscheidung ist erforderlich, um die Anpassung in der Entwurfsplanung der technischen Gebäudeausrüstung zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 09.12.2020 · Bauausschuss (1. Sitzung)
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 4Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen für das Schuljahr 2021/2022 und Vorstellung der SchulentwicklungsdatenZur Vorlage · 2020/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln im Schuljahr 2021/2022 sowie der Vorstellung aktueller Schulentwicklungsdaten. Auf Basis der vorhandenen Anmeldungen und Erfahrungswerten wird vorgeschlagen, die Klassenrichtzahl auf insgesamt 12 Eingangsklassen festzusetzen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht zwei Klassen für die Grundschule Brünen, drei Klassen für die Ludgerigrundschule Dingden, drei Klassen für die Grundschule Hamminkeln sowie vier Klassen für die Grundschule Mehrhoog vor, wobei eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch stattfindet.
Die Daten des jährlichen Monitorings zur Schulentwicklungsplanung zeigen für den Grundschulbereich eine Steigerung der Schülerzahlen. Während die Entwicklung an der Hermann-Landwehr-Schule in Brünen als stabil beschrieben wird, besteht an der Ludgerigrundschule sowie an der Grundschule Hamminkeln ein Bedarf an Prüfung bzw. Erweiterung der Raumkapazitäten. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule (OGS) wird auf eine mögliche Zunahme der Nutzung hingewiesen, falls ein bundesweiter Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Für die Städtische Gesamtschule prognostiziert die Planung eine stabile Entwicklung. Für die Eingangsstufe der Klasse 5 wird eine 5- bis 6-Zügigkeit erwartet, während die Oberstufe ebenfalls als stabil eingeschätzt wird. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat die Daten zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat die vorgeschlagene Klassenrichtzahl sowie die Verteilung der Eingangsklassen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 5Digitalisierung hier: NutzungsvereinbarungZur Vorlage · 2020/01701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Umsetzung des Medienentwicklungsplans für die Schulen der Stadt, um die digitale Infrastruktur und die Ausstattung mit mobilen Endgeräten schrittweise auszubauen. Im Fokus steht dabei die Versorgung der Gesamtschule sowie der Grundschulen. Während die digitale Infrastruktur an der Gesamtschule derzeit erneuert wird, wurden bereits Endgeräte für Lehrkräfte sowie für Schüler mit besonderem Bedarf über das Sofortprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bezogen. Die Verwaltung strebt durch die Bestellung über das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein eine einheitliche Administration der Hardware und Software an.
Für die Geräte, die aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden, sieht die Beschlussvorlage die Erhebung eines Eigenkostenanteils in Höhe von 100 Euro vor. Die Überlassung der Endgeräte erfolgt durch den Schulträger für eine Dauer von mindestens vier Jahren. Nach Abschluss der Schulzeit geht das Gerät in das Eigentum der Nutzer über, sofern die Nutzung mindestens vier Jahre betrug. Bei kürzeren Nutzungszeiten ist eine Nachzahlung erforderlich, um einen Eigentumsübergang zu ermöglichen, andernfalls müssen die Geräte bei einem Schulwechsel oder Wegzug zurückgegeben werden.
Zur Entlastung von Familien wurden Sozialregelungen vorgesehen. Bei mehreren Kindern, die dieselbe Schule besuchen, reduziert sich der Eigenanteil gestaffelt von 100 Euro für das erste Kind bis auf 0 Euro ab dem vierten Kind. Für Familien mit nachgewiesen geringem Einkommen wird ein Pauschalbetrag von 50 Euro festgelegt. Eine Ratenzahlung für den Erstbetrag kann auf Antrag über zwei Jahre erfolgen. Die Verantwortung für die Versicherung der Geräte liegt bei den Nutzern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
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- 22.12.2020 · Rat (3. Sitzung)
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 6Personelle Ausstattung Kommunale Kindertageseinrichtung Kiga am BachZur Vorlage · 2020/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der personellen Ausstattung der kommunalen Kindertageseinrichtung „Kiga am Bach“. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits für das Kindergartenjahr 2020/21 eine Erweiterung der Einrichtung von 3,5 auf 4 Gruppen beschlossen hatte, sieht sich die Verwaltung nun mit einer weiteren Anpassung des Stellenplans konfrontiert.
Grund für diesen Vorgang ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes vom August 2020. Auf Basis dieser Reform hat das Landesjugendamt für die betreffende Einrichtung eine zusätzliche Vollzeitstelle berechnet, die teilweise über Betriebskostenzuschüsse aus Landesmitteln refinanziert wird. Dies führt zu einer Erhöhung des Stellenplans im Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen um eine weitere Stelle.
Die Vorlage erläutert zudem die zeitlichen Abläufe der Bedarfsermittlung. Da der Kreis Wesel als zuständiger Jugendhilfeträger den tatsächlichen Bedarf erst im Herbst des Vorjahres auf Grundlage der Elternanmeldungen ermittelt und die Genehmigung durch das Landesjugendamt erst im Frühsommer erfolgt, kann die finale Berechnung des Stellenplans erst nach der offiziellen Stellenausweisung des Landes erfolgen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat der Erweiterung des Stellenplans um eine weitere Stelle bereits einstimmig zugestimmt und schlägt dies dem Rat der Stadt Hamminkeln vor.
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Beratungsfolge
- 03.12.2020 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (1. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen