Prüfung des Verzichts zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/02031 befasst sich mit der Prüfung des Verzichts auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist die rechtliche Situation nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Änderungen des zweiten Neuen Kommunalen Finanzverwaltungsmodernisierungsgesetzes erst für den Abschluss zum 31. Dezember 2019 anwendbar sind.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Verzicht, der zuvor durch die Verwaltung aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt wurde, einer Prüfung unterzogen. Basierend auf dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung stellt der Ausschuss fest, dass keine Beteiligungsverhältnisse vorliegen, die eine Konsolidierungspflicht begründen. Seit der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln verfügt die Stadt über keine Unternehmen oder Einrichtungen, bei denen sie die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. Somit existiert keine Tochtereinheit, die eine vollständige Konsolidierung erfordern würde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich daher dem Prüfungsbericht an und kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018 gegeben sind. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, den Verzicht auf den Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2018 zu beschließen und die Befreiung von der Aufstellungspflicht festzustellen. Die entsprechende Verzichtserklärung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
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