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Beschlussvorlage

Besetzung des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hier: beratende Vertreter der ev. Kirche für Schulangelegenheiten

2020/0215 22.12.2020 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2020/0215 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung der beratenden Vertreter der evangelischen Kirche im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Gemäß § 85 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sind für Schulangelegenheiten jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der katholischen sowie der evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in diesen Ausschuss zu berufen.

In einer Sitzung des Rates am 19. November 2020 war zuvor eine Besetzung beschlossen worden, die jedoch aufgrund einer Änderung in der personellen Planung der evangelischen Kirche nicht umsetzbar ist. Da die ursprünglich vorgesehene Regelung zur Stellvertretung nicht den Rückmeldungen der Kirche entsprach, wurde das Mandat für das beratende Mitglied nicht angenommen.

Um die ordnungsgemäße Besetzung des Ausschusses sicherzustellen, wird dem Rat nun eine erneute Wahl vorgeschlagen. Die Vorlage sieht vor, eine Vertreterin der evangelischen Kirche als beratendes Mitglied und einen Vertreter als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Für diesen Nachwahlprozess ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen kein Stimmrecht bei dieser Entscheidung besitzt.

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Beratungsfolge