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Beschlussvorlage

16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2020/0198 22.12.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0198 befasst sich mit der 16. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln. Die Verwaltung legt hierzu eine neue Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 vor, die Anpassungen bei den Gebührensätzen für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben vorsieht.

Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für Kleinkläranlagen geringfügig von 36,32 Euro im Jahr 2020 auf 36,34 Euro im Jahr 2021. Bei den abflusslosen Gruben ist eine Erhöhung von 20,35 Euro auf 21,10 Euro vorgesehen. Als Ursache für die Anpassung bei den abflusslosen Gruben wird ein Rückgang der Entsorgungsmenge im Jahr 2019 angeführt, der zu einem Fehlbetrag führte. Da die Fixkosten, wie Personalaufwendungen und Verwaltungskostenerstattung, trotz sinkender Mengen unverändert bleiben, wurde dieser Fehlbetrag in die Kalkulation für 2021 eingestellt. Ein weiterer Fehlbetrag in Höhe von 564,44 Euro wurde bei den Kleinkläranlagen berücksichtigt.

Der Rückgang der Entsorgungsmenge bei den abflusslosen Gruben resultierte laut Verwaltung aus einer geringeren Anzahl angeschlossener Einwohner sowie einer reduzierten durchschnittlichen Entsorgungsmenge. Für das laufende Jahr wird mit einer Menge auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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