7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0206 der Fachdienste 10 sieht eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist die Regelung von Online-Fraktionssitzungen sowie die damit verbundene Gewährung von Sitzungsgeld.
Hintergrund der Vorlage sind Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die im Kontext der COVID-19-Pandemie die Durchführung von Fraktionssitzungen als Telefon- oder Videokonferenzen ermöglicht haben. Da die aktuelle Entschädigungsverordnung keine einheitliche Regelung für die digitale Durchführung von Fraktionssitzungen enthält, wird eine verbindliche Grundlage in der Hauptsatzung angestrebt.
Der Entwurf sieht vor, § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung so zu erweitern, dass Fraktionssitzungen zur Vorbereitung der Gremienarbeit auch als Online-Sitzungen durchgeführt werden können. Für solche Sitzungen soll ein Sitzungsgeld gezahlt werden können, sofern diese im gleichen Rahmen wie gewöhnliche Sitzungen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist ein nachweislicher Beratungsgegenstand oder eine Tagesordnung, eine vorherige Einladung sowie die Teilnahme der üblichen Personen. Die Teilnehmer müssen zu Beginn der Sitzung durch die Geschäftsführung oder den Vorsitzenden per Aufruf festgestellt und schriftlich dokumentiert werden. Spontane Telefon- oder Videoanrufe zwischen Mitgliedern gelten nicht als Sitzung und begründen keinen Anspruch auf Sitzungsgeld.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderung der Hauptsatzung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 22.12.2020kein Ergebnis hinterlegt
- 17.12.2020kein Ergebnis hinterlegt