4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0218 der Fachdienste 61 sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ vor. Bei dem betreffenden Gebiet handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln, der ein größeres Einzelgrundstück an der Raiffeisenstraße umfasst. Auf diesem Grundstück befindet sich derzeit ein freistehendes Einfamilienhaus.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses zu schaffen. Der Entwurf basiert auf den Unterlagen, die nach dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 22.12.2020 durch den beauftragten Fachplaner vorgelegt wurden. Im vorliegenden Entwurf wurde die Art der Nutzung aufgrund rechtlicher Vorgaben von einem Mischgebiet konkretisiert zu einem Wohn- und Geschäftshaus.
Da das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, ist die direkte öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Beschluss fassen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 auf Grundlage der beigefügten Anlagen zur öffentlichen Auslegung zu bringen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Entwurf nicht ausgewiesen.
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- 28.01.2021kein Ergebnis hinterlegt