Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushalt für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/0024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0024 der Fachdienste 61 dient der Beratung des Haushaltsplans 2021 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Der Entwurf umfasst die Produktbereiche 9 (Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen), 12 (ÖPNV) sowie 14 (Klimaschutz).
Im Bereich der räumlichen Planung sind 50.000 € für planerische Dienstleistungen sowie 50.000 € für mögliche Rechtsverfahren im Rahmen der Planfeststellung zur Betuwe-Linie vorgesehen. Für Maßnahmen aus dem IKEK/ISEK-Programm, wie das Werkstattverfahren Marktstraße und eine Machbarkeitsstudie am ehemaligen Lidl-Standort, liegt eine vollständige Förderung durch das Land vor.
Für den Bereich ÖPNV sind 60.000 € als Ausgaben veranschlagt, um das Betriebskostendefizit der drei Bürgerbusse zu decken. Die Organisationspauschale der Landesmittel in Höhe von 6.500 € pro Verein wird dabei als durchlaufender Posten an die Bürgerbusvereine weitergeleitet.
Im Bereich Klimaschutz sind verschiedene Vorhaben geplant, darunter die Errichtung von Mobilstationen mit einem Ansatz von 120.000 € sowie die Umsetzung von Umbaumaßnahmen an Bushaltestellen. Weitere Kostenstellen umfassen Projektmanagement in Braugerste, die Erstellung eines Radwegekonzeptes sowie die Planung von Park & Ride-Plätzen. Zudem sind Zuschüsse für die Ansaat von Wildblumenwiesen und Mittel für Energieberatungen sowie Baumpflanzaktionen vorgesehen.
Ein Antrag des ADFC auf Bewilligung von 5.000 € für eine Geschäftsstelle in Hamminkeln kann aufgrund der Einnahmesituation während der Corona-Pandemie nicht erfüllt werden. Als Alternative wird die Bereitstellung gebrauchter Möbel durch die Stadt vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2020/0218 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0218 der Fachdienste 61 sieht die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ vor. Bei dem betreffenden Gebiet handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln, der ein größeres Einzelgrundstück an der Raiffeisenstraße umfasst. Auf diesem Grundstück befindet sich derzeit ein freistehendes Einfamilienhaus.
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses zu schaffen. Der Entwurf basiert auf den Unterlagen, die nach dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 22.12.2020 durch den beauftragten Fachplaner vorgelegt wurden. Im vorliegenden Entwurf wurde die Art der Nutzung aufgrund rechtlicher Vorgaben von einem Mischgebiet konkretisiert zu einem Wohn- und Geschäftshaus.
Da das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, ist die direkte öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll den Beschluss fassen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 auf Grundlage der beigefügten Anlagen zur öffentlichen Auslegung zu bringen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Entwurf nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 4Ergänzungsantrag Minikreisverkehr an der Kreuzung: Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper und Ringenberger Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2020Zur Vorlage · 2020/0219 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0219 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung von Minikreisverkehren an zwei spezifischen Standorten in Hamminkeln. Konkret wird die Planung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper Straße und Ringenberger Straße sowie an der Einmündung Raiffeisenstraße in die Blumenkamper Straße beantragt. Letzterer Punkt bezieht sich auf eine mögliche zukünftige Bebauung östlich der Blumenkamper Straße.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen. Während der Fachdienst 66 die technische Machbarkeit sowie einen Kostenrahmen für beide Standorte unter Einhaltung bestimmter Vorgaben bestätigte, lehnt der Fachdienst 32 die Umsetzung als nicht zielführend ab. Die Verwaltung begründet dies mit der Einschätzung, dass weder die Verkehrssicherheit noch der Verkehrsfluss durch die Maßnahmen verbessert würden. Ein vorliegendes Verkehrsgutachten bewertet die Qualität des Verkehrsablaufs an der Hauptkreuzung als gut. Zudem wird für die Einmündung Raiffeisenstraße mangels absehbarer Bebauung kein Handlungsbedarf festgestellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen, da kein Mehrwert gegenüber den anfallenden Kosten ersichtlich sei. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung eine abweichende Empfehlung ausgesprochen hat. Dieser empfiehlt dem Rat, eine Entschärfung und Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Marktstraße/Brüner Straße/Blumenkamper/Ringenberger Straße im Rahmen eines noch zu erstellenden Verkehrskonzeptes zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 03.02.2021 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Photovoltaik auf Freifläche am zentrl. Klärwerk - Antrag der USD-Fraktion vom 26.10.2020Zur Vorlage · 2020/0220 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0220 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Errichtung einer Photovoltaikanlage am Standort der zentralen Kläranlage Hamminkeln. Der ursprüngliche Antrag wurde im September 2020 zurückgezogen und im Oktober 2020 um die Optionen einer Floatinganlage sowie einer Nutzung einer privaten Dachfläche auf einem benachbarten Hof ergänzt.
Die Verwaltung prüfte die verschiedenen Varianten. Eine Freiflächenanlage auf der angrenzenden Fläche von rund 16.700 Quadratmetern ist baurechtlich nur als Nebenanlage zum Klärwerk möglich, sofern der Strom primär dem dortigen Bedarf dient. Die Umsetzung auf dieser Fläche wird jedoch aufgrund von landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Belangen sowie des hohen Planungsaufwands als schwierig eingestuft. Eine Floatinganlage auf dem See der Kläranlage wird aufgrund fehlender eigentumsrechtlicher Grundlagen und notwendiger Planungsrechte als nicht vergleichbar mit bestehenden Modellen bewertet. Die Nutzung einer privaten Dachfläche gilt planungsrechtlich als unproblematisch, wobei die Verwaltung auf die vorhandenen Potenziale auf den Gebäuden der Kläranlage selbst hinweist.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der USD-Fraktion nicht zu befürworten und stattdessen die vorhandenen Potenziale auf den Immobilien der Kläranlage zu nutzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit acht Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und acht Enthaltungen übernommen und empfiehlt dem Rat, dem Antrag nicht zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 6Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0014 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Grundlage des Antrags ist ein Schreiben vom 18. Dezember 2020, mit dem die Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben für ein Bauvorhaben auf der Parzelle 1202 angestrebt wird.
Der bestehende Bebauungsplan regelt die Gebiete östlich der Sachsenstraße, am Postweg und am Schienenberg. Aktuell ist für die betreffende Bauzone eine Dachneigung von 50 Grad festgesetzt. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes mit einem aufgesetzten Staffelgeschoss und einem Flachdach vor. Da die Abweichung von der vorgeschriebenen Dachneigung für eine Befreiung zu groß ist, wird eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beantragt. Ziel der Änderung ist es, die zulässige Dachneigung so anzupassen, dass Flachdächer möglich sind.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplante Bauweise durch ein bereits bestehendes Gebäude in der Nachbarschaft ein Vorbild findet und die Reduzierung der Dachneigung die Verschattungseffekte auf angrenzende Grundstücke verringert. Einverständniserklärungen der Nachbarn liegen vor. Die Planungskosten für diese kleinteilige Änderung sollen vom Antragsteller getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Einstimmigkeit für den Aufstellungsbeschluss empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 7Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan am Mattenkamp im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0015 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen neu auszurichten. Im Jahr 2016 hatte die Stadt eine 2500 Quadratmeter große Grundstücksfläche an der Straße Mattenkamp erworben, ursprünglich mit der Absicht, dort Wohngebäude zur Flüchtlingsunterbringung zu errichten. Da sich die Bedarfslage seitdem geändert hat, soll die Fläche nun einer allgemeinen Wohnbaunutzung zugeführt werden.
Nach einem Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde das Grundstück an einen Investor veräußert. Der Käufer plant die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, wobei ein Gebäude gemäß den Vorgaben der Stadt im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen soll. Um die notwendigen Baurechte für dieses Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 1. Dezember 2016 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ zu fassen. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen Gutachten sowie ein konkreter Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Beschlüssen zuzustimmen. Aufgrund von Anregungen des Klimabeirates zur Art der Bebauung wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am 18. Februar 2021 Gespräche mit dem Investor zu führen, um Lösungen bezüglich der zusätzlichen Versiegelung von Freiflächen zu finden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 8Straßenbenennung im Bereich Neubaugebiet "Zur alten Mühle" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bebauung des Neubaugebietes „Zur alten Mühle“ im Ortsteil Dingden entsteht eine neue Straße, die von der Krechtinger Straße ausgeht. Aufgrund der bereits bestehenden Hausnummerierungen an der Krechtinger Straße ist eine neue Straßenbenennung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den Namen des Baugebiets, wie er im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 bereits festgelegt ist, auch für die neue Straße zu verwenden. Der Name soll somit „Zur alten Mühle“ lauten. Nach Einschätzung der zuständigen Fachabteilung sind durch diese Benennung keine Verwechslungen mit bereits existierenden Straßennamen im Stadtgebiet Hamminkeln zu erwarten.
Die Beschlussvorlage der Fachdienste 32 liegt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vor. Der Ausschuss soll entscheiden, den neu errichteten Weg abgehend der Krechtinger Straße unter der vorgeschlagenen Bezeichnung zu benennen. Auswirkungen auf den Klimawandel werden für das Vorhaben nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen