Photovoltaik auf Freifläche am zentrl. Klärwerk - Antrag der USD-Fraktion vom 26.10.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0220 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Errichtung einer Photovoltaikanlage am Standort der zentralen Kläranlage Hamminkeln. Der ursprüngliche Antrag wurde im September 2020 zurückgezogen und im Oktober 2020 um die Optionen einer Floatinganlage sowie einer Nutzung einer privaten Dachfläche auf einem benachbarten Hof ergänzt.
Die Verwaltung prüfte die verschiedenen Varianten. Eine Freiflächenanlage auf der angrenzenden Fläche von rund 16.700 Quadratmetern ist baurechtlich nur als Nebenanlage zum Klärwerk möglich, sofern der Strom primär dem dortigen Bedarf dient. Die Umsetzung auf dieser Fläche wird jedoch aufgrund von landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Belangen sowie des hohen Planungsaufwands als schwierig eingestuft. Eine Floatinganlage auf dem See der Kläranlage wird aufgrund fehlender eigentumsrechtlicher Grundlagen und notwendiger Planungsrechte als nicht vergleichbar mit bestehenden Modellen bewertet. Die Nutzung einer privaten Dachfläche gilt planungsrechtlich als unproblematisch, wobei die Verwaltung auf die vorhandenen Potenziale auf den Gebäuden der Kläranlage selbst hinweist.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der USD-Fraktion nicht zu befürworten und stattdessen die vorhandenen Potenziale auf den Immobilien der Kläranlage zu nutzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit acht Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und acht Enthaltungen übernommen und empfiehlt dem Rat, dem Antrag nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.01.2021kein Ergebnis hinterlegt