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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Wiederwahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 2021/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0030 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wiederwahl eines Beigeordneten der Stadt Hamminkeln. Die aktuelle Amtszeit des Beigeordneten endet am 07.08.2021. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht die Verpflichtung zur Annahme einer Wiederwahl für eine zweite Amtszeit, sofern diese spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Amtszeit erfolgt. Eine Wiederwahl kann frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle durchgeführt werden.
Sollte die Wiederwahl stattfinden, entfällt die gesetzliche Verpflichtung, die Stelle hauptamtlicher Beigeordneter neu auszuschreiben. Im Falle einer Nichtwiederwahl ist eine öffentliche Ausschreibung der Position erforderlich. Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat im Rahmen einer Mehrheitswahl in einer öffentlichen Sitzung. Da es sich hierbei um einen Akt des Verfassungslebens der Gemeinde handelt, findet die Wahl nicht in nichtöffentlicher Sitzung statt. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern kein Ratsmitglied widerspricht.
Die Ernennungsurkunde kann durch den Bürgermeister erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist durch die Aufsichtsbehörde ausgehändigt werden. Aus der Wiederwahl ergeben sich keine Änderungen bei der Besoldung oder der Eingruppierung nach A16. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Beigeordneten mit Wirkung zum 08.08.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren erneut zu wählen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 3Photovoltaik auf Freifläche am zentrl. Klärwerk - Antrag der USD-Fraktion vom 26.10.2020Zur Vorlage · 2020/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0220 befasst sich mit dem Antrag der USD-Fraktion auf Errichtung einer Photovoltaikanlage am Standort der zentralen Kläranlage Hamminkeln. Der ursprüngliche Antrag wurde im September 2020 zurückgezogen und im Oktober 2020 um die Optionen einer Floatinganlage sowie einer Nutzung einer privaten Dachfläche auf einem benachbarten Hof ergänzt.
Die Verwaltung prüfte die verschiedenen Varianten. Eine Freiflächenanlage auf der angrenzenden Fläche von rund 16.700 Quadratmetern ist baurechtlich nur als Nebenanlage zum Klärwerk möglich, sofern der Strom primär dem dortigen Bedarf dient. Die Umsetzung auf dieser Fläche wird jedoch aufgrund von landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Belangen sowie des hohen Planungsaufwands als schwierig eingestuft. Eine Floatinganlage auf dem See der Kläranlage wird aufgrund fehlender eigentumsrechtlicher Grundlagen und notwendiger Planungsrechte als nicht vergleichbar mit bestehenden Modellen bewertet. Die Nutzung einer privaten Dachfläche gilt planungsrechtlich als unproblematisch, wobei die Verwaltung auf die vorhandenen Potenziale auf den Gebäuden der Kläranlage selbst hinweist.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der USD-Fraktion nicht zu befürworten und stattdessen die vorhandenen Potenziale auf den Immobilien der Kläranlage zu nutzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat diese Empfehlung mit acht Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und acht Enthaltungen übernommen und empfiehlt dem Rat, dem Antrag nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0014 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 behandelt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Grundlage des Antrags ist ein Schreiben vom 18. Dezember 2020, mit dem die Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben für ein Bauvorhaben auf der Parzelle 1202 angestrebt wird.
Der bestehende Bebauungsplan regelt die Gebiete östlich der Sachsenstraße, am Postweg und am Schienenberg. Aktuell ist für die betreffende Bauzone eine Dachneigung von 50 Grad festgesetzt. Das geplante Vorhaben sieht die Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes mit einem aufgesetzten Staffelgeschoss und einem Flachdach vor. Da die Abweichung von der vorgeschriebenen Dachneigung für eine Befreiung zu groß ist, wird eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beantragt. Ziel der Änderung ist es, die zulässige Dachneigung so anzupassen, dass Flachdächer möglich sind.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplante Bauweise durch ein bereits bestehendes Gebäude in der Nachbarschaft ein Vorbild findet und die Reduzierung der Dachneigung die Verschattungseffekte auf angrenzende Grundstücke verringert. Einverständniserklärungen der Nachbarn liegen vor. Die Planungskosten für diese kleinteilige Änderung sollen vom Antragsteller getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Einstimmigkeit für den Aufstellungsbeschluss empfohlen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 5Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan am Mattenkamp im Ortsteil Brünen - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen neu auszurichten. Im Jahr 2016 hatte die Stadt eine 2500 Quadratmeter große Grundstücksfläche an der Straße Mattenkamp erworben, ursprünglich mit der Absicht, dort Wohngebäude zur Flüchtlingsunterbringung zu errichten. Da sich die Bedarfslage seitdem geändert hat, soll die Fläche nun einer allgemeinen Wohnbaunutzung zugeführt werden.
Nach einem Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde das Grundstück an einen Investor veräußert. Der Käufer plant die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern, wobei ein Gebäude gemäß den Vorgaben der Stadt im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen soll. Um die notwendigen Baurechte für dieses Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 1. Dezember 2016 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 „Mattenkamp“ zu fassen. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen Gutachten sowie ein konkreter Bebauungsplanentwurf ausgearbeitet werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, diesen Beschlüssen zuzustimmen. Aufgrund von Anregungen des Klimabeirates zur Art der Bebauung wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Ratssitzung am 18. Februar 2021 Gespräche mit dem Investor zu führen, um Lösungen bezüglich der zusätzlichen Versiegelung von Freiflächen zu finden.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 6Friedhofshalle Hamminkeln hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2021/0026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0026 der Fachdienste 65 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen beim Neubau der Friedhofshalle in Hamminkeln. Basierend auf einem Beschluss des Bauausschusses vom Dezember 2020 wurde die Entwurfsplanung der Variante 4 auf mögliche Einsparungen hin untersucht. Dabei wurden die Bereiche Raumprogramm, Haustechnik sowie die Baukonstruktionen und technischen Anlagen geprüft.
Im Bereich des Raumprogramms konnten durch die Zusammenfassung von Sanitärräumen im Nebentrakt Flächeneinsparungen von etwa 10 Quadratmetern erzielt werden, ohne die Funktionalität oder die Einhaltung geltender Vorschriften zu beeinträchtigen. Weitere Reduzierungen des Raumprogramms, etwa bei Kühl- oder Abstellräumen, wurden abgelehnt, um die langfristige Nutzung und die Versorgung der Ortsteile Hamminkeln und Ringenberg sicherzustellen. Im Bereich der Dachausbildung wurden Einsparpotenziale durch eine einfachere Dachabdichtung anstelle einer Holzverkleidung identifiziert.
Trotz der erzielten Reduzierungen in den Kostengruppen 300 und 400 sind die Nebenkosten durch zusätzliche Ingenieurleistungen wie Fachplanung und Prüfstatik gestiegen. Zudem wurde die Kostenschätzung um die Kosten für die Ausstattung der Halle in Höhe von 35.000 Euro ergänzt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Neubau gemäß der Variante 4 weiterzuverfolgen und Haushaltsmittel in Höhe von 1.055.000 Euro bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 03.02.2021 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 7Brücke Hanßemannsweg hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 2021/0025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0025 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen bezüglich der Brücke am Hanßemannsweg. Im Rahmen eines Gesprächs zwischen der Verwaltung, Anliegern und Landwirten wurde die zukünftige Nutzung der Brücke erörtert. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, dass die Brücke für landwirtschaftliche Fahrzeuge bis zu einer Gewichtsklasse von 16 Tonnen freigegeben werden soll, während Fahrzeuge über dieser Grenze die Brücke nicht nutzen dürfen. Da die Kontrolle der Tonnagenbeschränkung durch die Verwaltung als schwierig eingestuft wird, ist eine physische Absperrung für schwerere Fahrzeuge vorgesehen.
Es besteht ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung der Wegeverbindung über die Issel, da diese auch von Fußgängern, Radfahrern sowie Handwerkern und Zulieferern genutzt wird. Die Vorlage sieht vor, das Brückenbauwerk durch eine Sanierung für die Nutzung bis 16 Tonnen ertüchtigbar zu machen. Der Zeitplan für die Sanierung sieht die Planung des Brückenkörpers sowie die Einholung von Stellungnahmen und die öffentliche Vergabe im Jahr 2021 vor, wobei ein Baubeginn im dritten Quartal 2021 angestrebt wird. Die geschätzten Gesamtkosten für die Instandsetzung inklusive der Planungskosten belaufen sich auf etwa 55.000 Euro brutto. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Freigabe der Brücke für den landwirtschaftlichen Verkehr bis 16 Tonnen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Sanierung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 03.02.2021 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 8Ergänzungsantrag Minikreisverkehr an der Kreuzung: Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper und Ringenberger Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2020Zur Vorlage · 2020/0219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/0219 befasst sich mit einem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung von Minikreisverkehren an zwei spezifischen Standorten in Hamminkeln. Konkret wird die Planung eines Minikreisverkehrs an der Kreuzung Marktstraße, Brüner Straße, Blumenkamper Straße und Ringenberger Straße sowie an der Einmündung Raiffeisenstraße in die Blumenkamper Straße beantragt. Letzterer Punkt bezieht sich auf eine mögliche zukünftige Bebauung östlich der Blumenkamper Straße.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung bezogen. Während der Fachdienst 66 die technische Machbarkeit sowie einen Kostenrahmen für beide Standorte unter Einhaltung bestimmter Vorgaben bestätigte, lehnt der Fachdienst 32 die Umsetzung als nicht zielführend ab. Die Verwaltung begründet dies mit der Einschätzung, dass weder die Verkehrssicherheit noch der Verkehrsfluss durch die Maßnahmen verbessert würden. Ein vorliegendes Verkehrsgutachten bewertet die Qualität des Verkehrsablaufs an der Hauptkreuzung als gut. Zudem wird für die Einmündung Raiffeisenstraße mangels absehbarer Bebauung kein Handlungsbedarf festgestellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag nicht zu folgen, da kein Mehrwert gegenüber den anfallenden Kosten ersichtlich sei. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung eine abweichende Empfehlung ausgesprochen hat. Dieser empfiehlt dem Rat, eine Entschärfung und Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Marktstraße/Brüner Straße/Blumenkamper/Ringenberger Straße im Rahmen eines noch zu erstellenden Verkehrskonzeptes zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 03.02.2021 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 28.01.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (2. Sitzung)
- 9Satzungsreform des VHS-Landesverbandes NRWZur Vorlage · 2021/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0029 der Fachdienste 40 befasst sich mit der geplanten Satzungsreform des VHS-Landesverbandes NRW. Der Verband, der 131 kommunal getragene Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen vertritt, beabsichtigt eine Veränderung seiner bestehenden Strukturen, um die Gremien- und Führungsstrukturen zu modernisieren und die Interessenvertretung zu stärken.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Umwandlung der bisherigen Verbandsdirektion in einen zwei- bis dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand innerhalb der Geschäftsstelle. Dieser soll der Kontrolle eines ehrenamtlichen Aufsichtsrats unterliegen, der Teil eines größeren Präsidiums ist. In diesem Präsidium sollen Vertreter verschiedener Interessengruppen, darunter regionale Bezirksarbeitsgemeinschaften, kommunale Spitzenverbände und politische Parteien, vertreten sein. Durch die Neuregelung verschiebt sich die Verantwortlichkeit hin zu einem hauptamtlichen Vorstand, während der bisherige Vorstand aus VHS-Leitenden in ein Aufsichtsrat/Präsidium mit erweiterten Befugnissen überführt wird.
Der Rat wird gebeten, den vorliegenden Satzungsentwurf zu akzeptieren. Zudem soll die Entscheidung der Vertreter in der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Wesel – Hamminkeln – Schermbeck entsprechend dieser Beschlussfassung und im Sinne der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW angewiesen werden. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsreform soll durch die Mitgliederversammlung des VHS-Landesverbandes am 10. Juni 2021 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10Übernahme von Trägeranteilen kirchlicher Träger bei Überbelegungen, hier Antrag der evgl. Kirchengemeinde an der IsselZur Vorlage · 2021/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Übernahme von Trägeranteilen an den Betriebskosten bei Überbelegungen in einer Kindertageseinrichtung. Hintergrund ist die Prognose, dass im kommenden Kindergartenjahr 2021/22 in der Stadt Hamminkeln einzelne Plätze fehlen werden. Auf Anfrage des Kreises Wesel hat die Evangelische Kirchengemeinde an der Issel signalisiert, Plätze für eine Überbelegung zur Verfügung zu stellen, sofern die Stadt die entsprechenden Eigenanteile der Betriebskosten übernimmt.
Nach Angaben des Jugendamtes werden die Kosten für diese Überbelegungen in der betreffenden Einrichtung für das Kindergartenjahr 2021/22 auf einen Betrag zwischen 3.000 und 5.000 Euro geschätzt. Da der Kreis Wesel diese Trägeranteile nicht übernimmt, handelt es sich bei einer möglichen Kostenübernahme durch die Stadt um eine freiwillige Leistung. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Übernahme von Betriebskostenanteilen in der Vergangenheit bereits erfolgt ist, wenn zusätzliche Plätze über die pastorale Grundversorgung hinaus vorgehalten wurden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat im Rahmen der Beratung eine Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Trägeranteile der Betriebskosten in Höhe von 10,3 Prozent des Eigenanteils für das Kindergartenjahr 2021/22 zu übernehmen und die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 04.02.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (2. Sitzung)
- 11Förderung der Musikschule des Musikvereins RingenbergZur Vorlage · 2021/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0007 der Fachdienste 40 befasst sich mit der weiteren Förderung der Musikschule des Musikvereins Ringenberg. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Jahr 2017 beschlossen, die Musikschule bis Ende 2022 mit einem jährlichen Zuschuss von 99.000 Euro zu unterstützen und die Verwaltung mit der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen zu beauftragen. Zu diesen Maßnahmen gehörten unter anderem die Personalanpassung bei sinkenden Schülerzahlen sowie die Erschließung von Fördermitteln Dritter.
Die Verwaltung berichtet, dass sich die finanzielle Situation der Musikschule in den vergangenen Jahren stabilisiert hat, wobei die Verlässlichkeit von Spenden aufgrund der Pandemie eingeschränkt ist. Die Schülerzahlen bewegten sich zwischen 2017 und 2020 in einem Bereich von 590 bis 682 Personen, wobei ein Rückgang im Jahr 2020 auf den Unterrichtsausfall während der Pandemie zurückzuführen ist. Der Personalabbau seit 2014 hat dazu geführt, dass der aktuelle Personalstamm die Schülerzahlen gerade noch abdecken kann.
Da für die Jahre 2022 und 2023 der bisherige Zuschuss von 99.000 Euro als ausreichend erachtet wird, jedoch künftige Tarifsteigerungen im Personalbereich berücksichtigt werden müssen, wird eine Anpassung der Sockelförderung vorgeschlagen. Zudem ist aufgrund der geplanten Umsiedlung der Musikschule in das Schloss Ringenberg, das als „Dritter Ort“ gefördert wird, eine langfristige Planung notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss einer Fortsetzung der bisherigen Vereinbarung bis zunächst 2027 zu beauftragen und die Optimierungsgespräche fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 12Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Stundensätze in der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2021 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest. Die Gebühren für die Fahrzeuge, die die Kosten für mitgeführte Geräte bereits enthalten, variieren je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der zuletzt gezahlten Bezugspreise erhoben. Besondere Reinigungs- und Überprüfungsaufwendungen sowie notwendige Fremdleistungen werden separat berechnet.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Unterhaltskosten, wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff, fließen in die Stundensätze ein. Die Berechnung der Betriebskosten erfolgt über Mittelwerte der Vorjahre.
Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, den neuen Tarif für das Jahr 2021 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 13Erweiterung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr. Hintergrund der Vorlage 2021/0004 ist die Beobachtung, dass es bei Einsätzen aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen vermehrt zu Wartezeiten an den Einsatzorten kam. Dies geschah, wenn Anlagenbetreiber oder die von ihnen benannten, eingewiesenen Personen nicht zeitnah erreichbar waren oder unzureichende Kenntnisse zur Bedienung der Anlagen besaßen. Solche Verzögerungen führen zu verlängerten Abwesenheitszeiten der Feuerwehrangehörigen und damit zu höheren Verdienstausfallzeiten für die Arbeitgeber.
Da Einsätze bei bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen gesetzlich unentgeltlich sind, sieht die Vorlage eine Neuregelung des § 2 der Satzung vor. Demnach sollen Kosten für Wartezeiten, die durch die Unerreichbarkeit oder mangelnde Fachkenntnis der verantwortlichen Personen entstehen, dem Betreiber gesondert in Rechnung gestellt werden können. Zudem soll die bisherige Regelung entfallen, wonach die ersten beiden Einsätze infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Auslösung kostenfrei blieben. Künftig soll eine Kostenersatzpflicht bereits ab der ersten Fehlalarmierung bestehen.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits mit einer Mehrheit empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Enthaltung für eine Überweisung an den Rat empfohlen, um die 10. Änderungssatzung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 14Neufassung der FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2021/0008.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt, die eine Anpassung des Gebührentarifs ab dem 1. März 2021 vorsieht. Da der vorangegangene Kalkulationszeitraum bis Ende 2020 reichte, ist eine erneuerte Berechnung für die Folgeperioden erforderlich. Die Verwaltung strebt künftig einen zweijährigen Kalkulationszyklus an, um flexibler auf Kostenentwicklungen und veränderte Fallzahlen reagieren zu können.
Die Kalkulation für den Zeitraum 2021/2022 basiert auf einem jährlichen Kostenaufwand von etwa 513.050 Euro. Davon werden Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung, die Pflege von Vorhalteflächen sowie allgemeine Overhead-Kosten in Höhe von rund 48.870 Euro abgegrenzt. Zudem wird ein Öffentlichkeitsanteil von 14 Prozent des bereinigten Gesamtaufwands nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen. Die verbleibenden ansatzfähigen Kosten belaufen sich auf jährlich etwa 406.440 Euro. Diese verteilen sich auf Bereiche wie die Verleihung von Grabnutzungsrechten, die Grabbereitung und Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhalle.
In der aktuellen Kalkulation wird auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen für das Grundstücksvermögen und die Friedhofsausstattung verzichtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neufassung der Satzung zu einer Steigerung der Gebühren führt. Die methodische Grundlage der Gebührenermittlung bleibt in wesentlichen Punkten, wie dem Äquivalenzziffern-System, weitgehend unverändert. Der Entwurf der neuen Satzung sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Gebühren liegen der Vorlage bei.
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- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 15Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Vorhaben und städtebaulichen Planungen; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 19.01.2021Zur Vorlage · 2021/0031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Antrag vom 19. Januar 2021 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 Euro im Haushaltsplan 2021 beantragt. Diese Mittel sollen für die Entwicklung von Beteiligungskonzepten sowie für Bürgerdialogveranstaltungen zur Beteiligung der Bürgerschaft bei wichtigen Vorhaben und städtebaulichen Planungen genutzt werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemein bedeutsame Angelegenheiten bereits durch die Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln geregelt ist. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren sieht das Baugesetzbuch zudem bereits festgelegte Beteiligungsformen vor. Bezüglich der geplanten Bebauung am Rathaus schlägt die Verwaltung vor, trotz der rechtlichen Möglichkeit auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zu verzichten, um die Transparenz zu erhöhen. Eine inhaltliche Mitwirkung an der Planung durch direkte demokratische Instrumente wie Bürgerbegehren sei jedoch rechtlich nicht zulässig, da die materiellen Abwägungsentscheidungen dem Rat vorbehalten bleiben.
Hinsichtlich der direktdemokratischen Mitwirkung verweist die Verwaltung auf bestehende Strukturen wie den Klima- und Umweltbeirat sowie den Prozess „Hamminkeln 2030+“. Da bereits formelle und informelle Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für die Einstellung zusätzlicher Haushaltsmittel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 16Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2019 sowie Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2023Zur Vorlage · 2021/0022 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2017 bis 2019 sowie der Fortführung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung sowie die Erarbeitung von Berichten über die Personalentwicklung vorschreibt. Ziel des Plans ist die Erfüllung der Vorgaben zur Gleichbehandlung und die Förderung der Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen und Funktionen der Verwaltung.
Der Entwurf des fünften Gleichstellungsplans umfasst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur, Prognosen zu Stellenbesetzungen sowie Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen auf 50 Prozent. Zudem sind Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahlen im Jahr 2020 wurde die Geltungsdauer des Plans auf vier Jahre ausgedehnt.
Der Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten sowie interessierten Mitarbeiterinnen geprüft und entsprechend angepasst. Die überarbeitete Fassung liegt dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2019 zur Kenntnis zu nehmen und den fünften Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung bis Ende 2023 zu beschließen. Der Plan gilt für alle Beschäftigten der Stadt Hamminkeln, mit Ausnahme der Wahlbeamten.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 17Stellenplan für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/0013.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0013.1 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2021 legt die geplanten Veränderungen im Personalbestand der Stadt Hamminkeln dar. Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von einer Vollzeitstelle im Vergleich zum Vorjahr vorgesehen. Dies resultiert aus dem Wegfall einer Wahlbeamtenstelle im Bereich Verwaltungsvorstand sowie einer Streichung im Personalmanagement aufgrund eines Ruhestands. Demgegenüber wird eine neue Stelle im Bereich Steuern, Gebühren und Beiträge geschaffen, um den künftigen Bedarf nach dem Ausscheiden eines Beamten im gehobenen Dienst zu decken.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein leichter Stellenabbau von 0,10 Stellen geplant. Gründe hierfür sind die Reduzierung der Vorstandsbereiche von vier auf drei, der Wegfall einer Stelle in der Nachbarschaftsberatung sowie ein Rückgang im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Zudem wurden Reinigungsleistungen im Gebäudemanagement extern vergeben, was zum Wegfall von 1,75 Stellen führte.
Gleichzeitig sieht der Entwurf verschiedene personelle Aufstockungen vor. So werden im Ordnungsamt Stellen für die allgemeine Gefahrenabwehr und den Brandschutz eingerichtet. Zudem wird eine Stelle für die Kinderbildungsreform sowie eine Fachkraft für Abwassertechnik vorgesehen. Für das Kulturprojekt „Dritte Orte“ am Schloss Ringenberg sind zudem befristete Stellen geplant. Ein Antrag der FWI-Fraktion auf die Einsetzung eines Ehrenamtsbeauftragten wurde von der Verwaltung und dem Hauptausschuss als nicht erforderlich abgelehnt.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 18Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0027 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 22. Dezember 2020 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 4. Februar 2021 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten eine Zusammenfassung der Änderungen, welche von der Verwaltung sowie von den Ausschüssen vorgeschlagen wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Zuständigkeit über die Änderungsvorschläge zu beraten. Die vorliegende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Februar 2021 sieht vor, dem Rat einstimmig zu empfehlen, den Haushaltsplan 2021 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Rat ist für den 18. Februar 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 19Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020Zur Vorlage · 2021/0028 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2021/0028 informiert die Verwaltung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Haushaltsjahres 2020. Die im Anhang der Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen wurden durch den Kämmerer genehmigt.
Die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen war laut den Angaben der Fachdienste im Haushaltsjahr 2020 gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die abschließenden Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage wurde von der zuständigen Fachabteilung erstellt und dient der Information des Rates.
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- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 20Klageerhebung der Stadt Hamminkeln gegen den Hersteller eines Löschgruppenfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln zur Herstellung eines mangelfreien FahrzeugsZur Vorlage · 2021/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, Klage gegen den Hersteller eines Löschgruppenfahrzeugs des Löschzuges Brünen zu erheben. Ziel des Verfahrens ist die Herstellung eines mängelfreien Fahrzeugzustands. Da der Klagewert über 5.000 Euro liegt, ist der Rat gemäß der Zuständigkeitsordnung vor der Klageerhebung einzubeziehen.
Der Sachverhalt geht auf das Jahr 2017 zurück, als nach der Fahrzeugindienststellung Mängel an der Voltstar-Anlage festgestellt wurden. Ein Problem tritt beim Betrieb eines mitgelieferten Hochleistungslüfters auf, der die Anlage regelmäßig abschaltet. Trotz mehrfacher Versuche zur Mängelbeseitigung durch den Hersteller und der Einschaltung eines Rechtsanwalts konnte der fehlerfreie Zustand nicht wiederhergestellt werden. Die Verwaltung berichtet von unzureichenden Reaktionen des Herstellers, fehlerhaften Schaltplänen sowie erfolglosen Reparaturversuchen im Werk des Herstellers.
Zudem wurden Abweichungen bei der Leistung der Anlage festgestellt, wobei die erbrachte Leistung von 6 kW unter der ausgeschriebenen Leistung von 7 kW lag. Ein Angebot des Herstellers über eine Warengutschrift in Höhe von 1.000 Euro zur Beilegung des Vorgangs wurde von der Stadt abgelehnt. Die Verwaltung erwägt nun, die Voltstar-Anlage eigenständig auszutauschen und die anfallenden Kosten dem Hersteller in Rechnung zu stellen. Der Rat soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Erhebung der Klage beschließen.
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- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 21Entsendung von Vertretern des Rates in den noch zu gründenden Trägerverein "Schloss Ringenberg"Zur Vorlage · 2021/0037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0037 liegt dem Rat der Stadt Hamminkeln ein Antrag zur Besetzung von Beisitzerposten im Vorstand des neu zu gründenden Trägervereins „Schloss Ringenberg“ vor. Die Gründung des Vereins ist für den 11. Februar 2021 geplant, um die Unterhaltung des Schlosses Ringenberg zu unterstützen.
Gemäß der Satzung des Vereins besteht der erweiterte Vorstand aus einem Vorsitzenden, einer Stellvertretung, einem Schriftführer, einem Schatzmeister sowie bis zu fünf Beisitzern. Die Satzung sieht vor, dass die Bestimmung von zwei dieser Beisitzer auf den Rat der Stadt Hamminkeln übertragen wird. Für diese Positionen ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht erforderlich.
Die Auswahl der Vertreter soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung NRW erfolgen. Auf Basis der Fraktionsstärken im Rat ist vorgesehen, dass jeweils ein Sitz an die CDU- und ein Sitz an die SPD-Fraktion vergeben wird. Die Fachdienste 10 haben für die Besetzung der beiden Stellen jeweils ein Ratsmitglied der CDU und der SPD vorgeschlagen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine geschlechterparitätische Besetzung der Gremien gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz angestrebt wird. Der Rat soll über die Annahme der vorgeschlagenen Personen als Beisitzer im Vorstand des Trägervereins entscheiden.
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- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 22Nachbesetzung von Ratsausschüssen und Arbeitsgruppen sowie Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2021/0016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0016 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Ratsausschüssen, Arbeitsgruppen sowie der Benennung von Vertretern in Drittorganisationen. Aufgrund der Niederlegung von Mandaten durch einen sachkundigen Bürger in den Bereichen Bauausschuss und Arbeitsgruppe Friedhof schlägt die CDU-Fraktion zur Nachbesetzung zwei sachkundige Bürger vor.
Im Zuge der Neugründung der Stadt-Schulpflegschaft wird vorgeschlagen, eine ordentliche Vertretung sowie eine stellvertretende Vertretung aus diesem Gremium in die Arbeitsgruppe Schule zu wählen.
Für alle bestehenden Arbeitsgruppen soll zudem eine Regelung für den Fall festgelegt werden, dass sowohl ein Mitglied als auch dessen persönliche Vertretung verhindert sind. In diesem Fall sollen die jeweiligen Fraktionsmitglieder die Vertretung in alphabetischer Reihenfolge übernehmen. Diese Regelung findet bereits in den Ausschüssen des Rates Anwendung.
Des Weiteren liegt ein Vorschlag zur Besetzung eines stellvertretenden Sitzes im Verbandsvorstand der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ vor. Da eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Verbandsausschuss und im Verbandsvorstand laut Satzung nicht möglich ist, schlägt die CDU-Fraktion eine neue Person für die stellvertretende Position im Verbandsvorstand vor. Der Rat ist in diesem Fall an die Entscheidung des Verbandsausschusses gebunden.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 23Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NWZur Vorlage · 2021/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Bestellung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters der Stadt Hamminkeln gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW. Da die Amtszeit des bisher als allgemeiner Vertreter bestellten Beigeordneten mit der anstehenden Wahlzeit endet, ist eine erneute Entscheidung des Rates erforderlich. Die Vorlage sieht vor, den Beigeordneten auch nach einer etwaigen Wiederwahl zum 08.08.2021 weiterhin zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.
Zusätzlich besteht Bedarf an einer Neuregelung für den Fall, dass der erste Beigeordnete verhindert ist. Aufgrund des Ausscheidens einer ehemaligen Vorstandsbereichsleiterin aus dem Dienst und der damit einhergehenden Streichung der entsprechenden Stelle im Stellenplan 2021 ist eine neue Beschlussfassung notwendig. Die Verwaltung schlägt vor, zur Sicherstellung der Vertretung im Falle einer Verhinderung des ersten Beigeordneten den Vorstandsbereichsleiter zu berufen. Dieser Vorschlag orientiert sich an den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung, wonach zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung eine entsprechende Vertretungsregelung durch den Rat getroffen werden muss. Der Rat soll somit über die Fortführung der bisherigen Bestellung des Beigeordneten sowie über die Berufung des Vorstandsbereichsleiters als Ersatzvertreter entscheiden.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 24Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 25Mitteilungen und Anfragen