Erweiterung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr. Hintergrund der Vorlage 2021/0004 ist die Beobachtung, dass es bei Einsätzen aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen vermehrt zu Wartezeiten an den Einsatzorten kam. Dies geschah, wenn Anlagenbetreiber oder die von ihnen benannten, eingewiesenen Personen nicht zeitnah erreichbar waren oder unzureichende Kenntnisse zur Bedienung der Anlagen besaßen. Solche Verzögerungen führen zu verlängerten Abwesenheitszeiten der Feuerwehrangehörigen und damit zu höheren Verdienstausfallzeiten für die Arbeitgeber.
Da Einsätze bei bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen gesetzlich unentgeltlich sind, sieht die Vorlage eine Neuregelung des § 2 der Satzung vor. Demnach sollen Kosten für Wartezeiten, die durch die Unerreichbarkeit oder mangelnde Fachkenntnis der verantwortlichen Personen entstehen, dem Betreiber gesondert in Rechnung gestellt werden können. Zudem soll die bisherige Regelung entfallen, wonach die ersten beiden Einsätze infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Auslösung kostenfrei blieben. Künftig soll eine Kostenersatzpflicht bereits ab der ersten Fehlalarmierung bestehen.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits mit einer Mehrheit empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Enthaltung für eine Überweisung an den Rat empfohlen, um die 10. Änderungssatzung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr zu beschließen.
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Beratungsfolge
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