Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Förderung der Musikschule des Musikvereins RingenbergZur Vorlage · 2021/0007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0007 der Fachdienste 40 befasst sich mit der weiteren Förderung der Musikschule des Musikvereins Ringenberg. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte im Jahr 2017 beschlossen, die Musikschule bis Ende 2022 mit einem jährlichen Zuschuss von 99.000 Euro zu unterstützen und die Verwaltung mit der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen zu beauftragen. Zu diesen Maßnahmen gehörten unter anderem die Personalanpassung bei sinkenden Schülerzahlen sowie die Erschließung von Fördermitteln Dritter.
Die Verwaltung berichtet, dass sich die finanzielle Situation der Musikschule in den vergangenen Jahren stabilisiert hat, wobei die Verlässlichkeit von Spenden aufgrund der Pandemie eingeschränkt ist. Die Schülerzahlen bewegten sich zwischen 2017 und 2020 in einem Bereich von 590 bis 682 Personen, wobei ein Rückgang im Jahr 2020 auf den Unterrichtsausfall während der Pandemie zurückzuführen ist. Der Personalabbau seit 2014 hat dazu geführt, dass der aktuelle Personalstamm die Schülerzahlen gerade noch abdecken kann.
Da für die Jahre 2022 und 2023 der bisherige Zuschuss von 99.000 Euro als ausreichend erachtet wird, jedoch künftige Tarifsteigerungen im Personalbereich berücksichtigt werden müssen, wird eine Anpassung der Sockelförderung vorgeschlagen. Zudem ist aufgrund der geplanten Umsiedlung der Musikschule in das Schloss Ringenberg, das als „Dritter Ort“ gefördert wird, eine langfristige Planung notwendig. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss einer Fortsetzung der bisherigen Vereinbarung bis zunächst 2027 zu beauftragen und die Optimierungsgespräche fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 3Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0003 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Stundensätze in der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2021 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest. Die Gebühren für die Fahrzeuge, die die Kosten für mitgeführte Geräte bereits enthalten, variieren je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der zuletzt gezahlten Bezugspreise erhoben. Besondere Reinigungs- und Überprüfungsaufwendungen sowie notwendige Fremdleistungen werden separat berechnet.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Unterhaltskosten, wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff, fließen in die Stundensätze ein. Die Berechnung der Betriebskosten erfolgt über Mittelwerte der Vorjahre.
Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, den neuen Tarif für das Jahr 2021 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 4Erweiterung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0004 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr. Hintergrund der Vorlage 2021/0004 ist die Beobachtung, dass es bei Einsätzen aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen vermehrt zu Wartezeiten an den Einsatzorten kam. Dies geschah, wenn Anlagenbetreiber oder die von ihnen benannten, eingewiesenen Personen nicht zeitnah erreichbar waren oder unzureichende Kenntnisse zur Bedienung der Anlagen besaßen. Solche Verzögerungen führen zu verlängerten Abwesenheitszeiten der Feuerwehrangehörigen und damit zu höheren Verdienstausfallzeiten für die Arbeitgeber.
Da Einsätze bei bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen gesetzlich unentgeltlich sind, sieht die Vorlage eine Neuregelung des § 2 der Satzung vor. Demnach sollen Kosten für Wartezeiten, die durch die Unerreichbarkeit oder mangelnde Fachkenntnis der verantwortlichen Personen entstehen, dem Betreiber gesondert in Rechnung gestellt werden können. Zudem soll die bisherige Regelung entfallen, wonach die ersten beiden Einsätze infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Auslösung kostenfrei blieben. Künftig soll eine Kostenersatzpflicht bereits ab der ersten Fehlalarmierung bestehen.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits mit einer Mehrheit empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Enthaltung für eine Überweisung an den Rat empfohlen, um die 10. Änderungssatzung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 5Neufassung der FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2021/0008 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt mit der Vorlage 2021/0008 eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vor. Ziel ist die Einführung eines neuen Gebührentarifs, der ab dem 1. März 2021 wirksam werden soll. Nachdem der vorherige Kalkulationszeitraum bis Ende 2020 reichte, strebt die Verwaltung für zukünftige Berechnungen einen zweijährigen Turnus an. Dies soll eine präzisere Reaktion auf veränderte Fallzahlen und Kostenentwicklungen ermöglichen sowie die Verteilung von Unterdeckungen über Folgezeiträume erleichtern.
Die neue Kalkulation berücksichtigt unter anderem die künftige Inbetriebnahme einer geänderten Leichenhalle. Während die methodischen Grundzüge, wie das System der Äquivalenzziffern, weitgehend beibehalten werden, fließen nun kalkulatorische Zinsen in Höhe von 5 % auf das Grundstücksvermögen und die Ausstattung in die Berechnung ein. Zudem wurden die Prognosen für die Fallzahlen angepasst. Die Kosten für die Pflege von Vorratsflächen wurden erhöht, was bei den Gebührensätzen zu einem geringeren Anstieg führt.
Der jährliche Kostenaufwand für den Zeitraum 2021/2022 wird auf etwa 510.400 Euro geschätzt. Davon werden Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung, Vorhalteflächen und Overhead-Kosten sowie ein Öffentlichkeitsanteil von 14 % abgegrenzt. Die verbleibenden ansatzfähigen Kosten belaufen sich auf rund 529.280 Euro jährlich, verteilt auf Leistungen wie die Verleihung von Grabnutzungsrechten, Grabbereitung, Leichenhallennutzung sowie Grabmalgenehmigungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 6Prüfung der Anlegung von HundefreilaufflächenZur Vorlage · 2021/0017 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0017 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion USD – Freie Wählergemeinschaft, Grundstücke als Hundefreilaufflächen bereitzustellen. Die beantragte Ausstattung der Flächen umfasst die Einzäunung sowie die Aufstellung von Abfallbehältern und Sitzbänken.
Nach planungsrechtlicher Prüfung der Fachdienste 23 empfiehlt sich aus Gründen des Immissionsschutzes ein Standort im Außenbereich. Die Zulässigkeit solcher Flächen hängt davon ab, ob öffentliche Belange, etwa aus dem Naturschutz oder dem Landschaftsplan, entgegenstehen. Während die reine Flächennutzung ohne bauliche Veränderungen nicht als bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung NRW gilt, unterliegen Einfriedungen im Außenbereich der Genehmigungspflicht unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Auch für Parkplatzflächen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern ist eine Prüfung der Zulässigkeit erforderlich.
Die Verwaltung äußert Vorbehalte gegen die Kündigung bestehender landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse auf stadseigenen Flächen, um Flächen für Hundefreilaufflächen freizumachen. Zudem wird die Notwendigkeit zusätzlicher Flächen angesichts der vorhandenen Wanderwege in Frage gestellt. Für die Einrichtung von Flächen in sieben Ortsteilen wird ein Aufwand von etwa 260.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, keine konkreten Planungen für die Bereitstellung von Hundefreilaufplätzen voranzutreiben und bestehende Pachtverhältnisse nicht zu kündigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 7Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Vorhaben und städtebaulichen Planungen; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 19.01.2021Zur Vorlage · 2021/0031 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat mit Antrag vom 19. Januar 2021 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 30.000 Euro im Haushaltsplan 2021 beantragt. Diese Mittel sollen für die Entwicklung von Beteiligungskonzepten sowie für Bürgerdialogveranstaltungen zur Beteiligung der Bürgerschaft bei wichtigen Vorhaben und städtebaulichen Planungen genutzt werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und weist darauf hin, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über allgemein bedeutsame Angelegenheiten bereits durch die Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln geregelt ist. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren sieht das Baugesetzbuch zudem bereits festgelegte Beteiligungsformen vor. Bezüglich der geplanten Bebauung am Rathaus schlägt die Verwaltung vor, trotz der rechtlichen Möglichkeit auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zu verzichten, um die Transparenz zu erhöhen. Eine inhaltliche Mitwirkung an der Planung durch direkte demokratische Instrumente wie Bürgerbegehren sei jedoch rechtlich nicht zulässig, da die materiellen Abwägungsentscheidungen dem Rat vorbehalten bleiben.
Hinsichtlich der direktdemokratischen Mitwirkung verweist die Verwaltung auf bestehende Strukturen wie den Klima- und Umweltbeirat sowie den Prozess „Hamminkeln 2030+“. Da bereits formelle und informelle Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für die Einstellung zusätzlicher Haushaltsmittel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt daher, den Antrag der FWI-Fraktion abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 8Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2019 sowie Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2023Zur Vorlage · 2021/0022 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2017 bis 2019 sowie der Fortführung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung sowie die Erarbeitung von Berichten über die Personalentwicklung vorschreibt. Ziel des Plans ist die Erfüllung der Vorgaben zur Gleichbehandlung und die Förderung der Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen und Funktionen der Verwaltung.
Der Entwurf des fünften Gleichstellungsplans umfasst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur, Prognosen zu Stellenbesetzungen sowie Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen auf 50 Prozent. Zudem sind Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahlen im Jahr 2020 wurde die Geltungsdauer des Plans auf vier Jahre ausgedehnt.
Der Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten sowie interessierten Mitarbeiterinnen geprüft und entsprechend angepasst. Die überarbeitete Fassung liegt dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2019 zur Kenntnis zu nehmen und den fünften Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung bis Ende 2023 zu beschließen. Der Plan gilt für alle Beschäftigten der Stadt Hamminkeln, mit Ausnahme der Wahlbeamten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 9Stellenplan für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/0013 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0013 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2021 sieht im Bereich der Beamten eine Reduzierung um eine Vollzeitstelle im Vergleich zum Vorjahr vor. Diese Entwicklung resultiert aus dem Wegfall einer Wahlbeamtenstelle im Bereich des Verwaltungsvorstands sowie dem Wegfall einer Stelle im Personalmanagement aufgrund eines Ruhestands. Demgegenüber wird eine neue Stelle im Bereich Steuern, Gebühren und Beiträge eingerichtet, um den Abschluss einer Ausbildung zu berücksichtigen.
Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist ein Rückgang von 0,25 Stellen geplant. Gründe hierfür sind die Reduzierung der Vorstandsbereiche von vier auf drei, der Wegfall einer Stelle in der Nachbarschaftsberatung sowie ein Stellenabbau im Bereich der Flüchtlingsbetreuung aufgrund veränderter Aufgabenbereiche. Zudem entfallen Stellen im Gebäudemanagement durch die externe Vergabe von Reinigungsleistungen.
Gleichzeitig sieht der Entwurf verschiedene Neueinstellungen vor. Dazu gehören eine hauptamtliche Stelle für das Stadtarchiv, eine Stelle im Ordnungsamt zur Stärkung der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes sowie eine Stelle im Bereich der Kinderbildungsförderung. Im Abwasserbetrieb ist die Einrichtung einer Stelle für Abwassertechnik vorgesehen. Ein Antrag einer Fraktion auf die Schaffung einer 0,25-Stelle für einen Ehrenamtsbeauftragten wird von der Verwaltung abgelehnt, da die entsprechenden Aufgaben bereits durch bestehende Strukturen abgedeckt seien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 10Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/0027 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0027 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 22. Dezember 2020 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der anstehenden Beratung hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 4. Februar 2021 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten eine Zusammenfassung der Änderungen, welche von der Verwaltung sowie von den Ausschüssen vorgeschlagen wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Zuständigkeit über die Änderungsvorschläge zu beraten. Die vorliegende Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Februar 2021 sieht vor, dem Rat einstimmig zu empfehlen, den Haushaltsplan 2021 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die Beratung im Rat ist für den 18. Februar 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 11Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 12Mitteilungen und Anfragen