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Beschlussvorlage

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

2021/0008 10.02.2021 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln legt mit der Vorlage 2021/0008 eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vor. Ziel ist die Einführung eines neuen Gebührentarifs, der ab dem 1. März 2021 wirksam werden soll. Nachdem der vorherige Kalkulationszeitraum bis Ende 2020 reichte, strebt die Verwaltung für zukünftige Berechnungen einen zweijährigen Turnus an. Dies soll eine präzisere Reaktion auf veränderte Fallzahlen und Kostenentwicklungen ermöglichen sowie die Verteilung von Unterdeckungen über Folgezeiträume erleichtern.

Die neue Kalkulation berücksichtigt unter anderem die künftige Inbetriebnahme einer geänderten Leichenhalle. Während die methodischen Grundzüge, wie das System der Äquivalenzziffern, weitgehend beibehalten werden, fließen nun kalkulatorische Zinsen in Höhe von 5 % auf das Grundstücksvermögen und die Ausstattung in die Berechnung ein. Zudem wurden die Prognosen für die Fallzahlen angepasst. Die Kosten für die Pflege von Vorratsflächen wurden erhöht, was bei den Gebührensätzen zu einem geringeren Anstieg führt.

Der jährliche Kostenaufwand für den Zeitraum 2021/2022 wird auf etwa 510.400 Euro geschätzt. Davon werden Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung, Vorhalteflächen und Overhead-Kosten sowie ein Öffentlichkeitsanteil von 14 % abgegrenzt. Die verbleibenden ansatzfähigen Kosten belaufen sich auf rund 529.280 Euro jährlich, verteilt auf Leistungen wie die Verleihung von Grabnutzungsrechten, Grabbereitung, Leichenhallennutzung sowie Grabmalgenehmigungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung zu beschließen.

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