Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2017 bis 2019 sowie Fortschreibung des Gleichstellungsplanes bis zum 31.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit dem Bericht zum Gleichstellungsplan für den Zeitraum von 2017 bis 2019 sowie der Fortführung des Gleichstellungsplans bis zum 31. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage ist das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die Erstellung eines Gleichstellungsplans für die Stadtverwaltung sowie die Erarbeitung von Berichten über die Personalentwicklung vorschreibt. Ziel des Plans ist die Erfüllung der Vorgaben zur Gleichbehandlung und die Förderung der Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen und Funktionen der Verwaltung.
Der Entwurf des fünften Gleichstellungsplans umfasst eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur, Prognosen zu Stellenbesetzungen sowie Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen auf 50 Prozent. Zudem sind Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Kommunalwahlen im Jahr 2020 wurde die Geltungsdauer des Plans auf vier Jahre ausgedehnt.
Der Entwurf wurde von der Gleichstellungsbeauftragten sowie interessierten Mitarbeiterinnen geprüft und entsprechend angepasst. Die überarbeitete Fassung liegt dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht für den Zeitraum 2017 bis 2019 zur Kenntnis zu nehmen und den fünften Gleichstellungsplan in der vorliegenden Fassung bis Ende 2023 zu beschließen. Der Plan gilt für alle Beschäftigten der Stadt Hamminkeln, mit Ausnahme der Wahlbeamten.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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