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Beschlussvorlage

Prüfung der Anlegung von Hundefreilaufflächen

2021/0017 10.02.2021 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0017 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion USD – Freie Wählergemeinschaft, Grundstücke als Hundefreilaufflächen bereitzustellen. Die beantragte Ausstattung der Flächen umfasst die Einzäunung sowie die Aufstellung von Abfallbehältern und Sitzbänken.

Nach planungsrechtlicher Prüfung der Fachdienste 23 empfiehlt sich aus Gründen des Immissionsschutzes ein Standort im Außenbereich. Die Zulässigkeit solcher Flächen hängt davon ab, ob öffentliche Belange, etwa aus dem Naturschutz oder dem Landschaftsplan, entgegenstehen. Während die reine Flächennutzung ohne bauliche Veränderungen nicht als bauliche Anlage im Sinne der Bauordnung NRW gilt, unterliegen Einfriedungen im Außenbereich der Genehmigungspflicht unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Auch für Parkplatzflächen bis zu einer Größe von 100 Quadratmetern ist eine Prüfung der Zulässigkeit erforderlich.

Die Verwaltung äußert Vorbehalte gegen die Kündigung bestehender landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse auf stadseigenen Flächen, um Flächen für Hundefreilaufflächen freizumachen. Zudem wird die Notwendigkeit zusätzlicher Flächen angesichts der vorhandenen Wanderwege in Frage gestellt. Für die Einrichtung von Flächen in sieben Ortsteilen wird ein Aufwand von etwa 260.000 Euro veranschlagt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, keine konkreten Planungen für die Bereitstellung von Hundefreilaufplätzen voranzutreiben und bestehende Pachtverhältnisse nicht zu kündigen.

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