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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und stv. sachkundigen Bürger im FeuerschutzausschussZur Vorlage · 2021/0002 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2021/0002 der Fachdienste 32 befasst sich mit der formellen Einführung und Verpflichtung der im Feuerschutzausschuss vertretenen sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Ratsbeschluss vom 19. November 2020, mit dem die entsprechenden Personen für das Gremium gewählt wurden.
Gemäß der vorliegenden Vorlage obliegt die Durchführung der Einführung und der feierlichen Verpflichtung zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Aufgabenwahrnehmung dem Ausschussvorsitzenden. Die Verpflichtung soll dabei auf Basis der Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung Nordrhein-Westland erfolgen. Als Verfahrensmethode ist vorgesehen, dass die sachkundigen Bürger und ihre Stellvertreter ihr Einverständnis durch das Erheben ihrer Plätze bekunden.
Der Inhalt der Verpflichtungserklärung sieht vor, dass sich die Mitglieder dazu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Zudem wird die Zusage enthalten, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Stadt Hamminkeln zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Amtsaufnahme der gewählten Mitglieder im Feuerschutsausschuss.
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Beratungsfolge
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Beratungen des Haushaltsplanes für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2021/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0005 der Fachdienste 32 dient der Beratung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 im Feuerschutzausschuss. Der Entwurf der Haushaltssatzung umfasst für den Bereich des Feuerschutzwesens spezifische Positionen im Ergebnis- und Finanzplan.
Der Haushaltsansatz für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens im Produkt für Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und vorbeugenden Brandschutz ist mit 1.114.325 Euro angesetzt. Diese Summe beinhaltet die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrgeräten für 60.000 Euro sowie Bekleidung für 3.000 Euro. Zudem sind der Erwerb eines Löschfahrzeugs für den Löschzug II in Höhe von 406.325 Euro, ein Einsatzleitwagen für 150.000 Euro und ein weiteres Löschfahrzeug für den Löschzug I mit 400.000 Euro vorgesehen. Weitere Mittel sind für den Bau von Löschbrunnen (20.000 Euro), die Herrichtung von Behelfslöschwasserentnahmestellen (15.000 Euro) und eine Löschwasserzisterne in der Diersfordter Straße (60.000 Euro) eingeplant.
Zusätzlich zum ursprünglichen Entwurf soll ein Betrag von 41.208 Euro aus dem Vorjahr für den Erwerb eines Mannschaftstransportwagens für die Löschgruppe V bereitgestellt werden. Durch diese Hinzufügung erhöht sich der Gesamtansatz auf 1.155.533 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Feuerschutsausschuss den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis nimmt und dem Haupt- und Finanzausschuss die vorgeschlagene Änderung empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 4Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung der Stundensätze in der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2021 vor. Grundlage für die Neufestsetzung ist eine abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung.
Der neue Tarif legt spezifische Sätze für die Feuerwehr-Dienstkraft sowie für verschiedene Fahrzeuggruppen fest. Die Gebühren für die Fahrzeuge, die die Kosten für mitgeführte Geräte bereits enthalten, variieren je nach Fahrzeugtyp, beispielsweise für Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge, Rüstwagen oder Hubrettungsfahrzeuge. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der zuletzt gezahlten Bezugspreise erhoben. Besondere Reinigungs- und Überprüfungsaufwendungen sowie notwendige Fremdleistungen werden separat berechnet.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung von Fremdkapital umfassen. Auch die Kosten der Gebäudenutzung und die Unterhaltskosten, wie Wartung, Reparatur und Kraftstoff, fließen in die Stundensätze ein. Die Berechnung der Betriebskosten erfolgt über Mittelwerte der Vorjahre.
Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, den neuen Tarif für das Jahr 2021 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr der Stadt Hamminkeln vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2021/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr. Hintergrund der Vorlage 2021/0004 ist die Beobachtung, dass es bei Einsätzen aufgrund ausgelöster Brandmeldeanlagen vermehrt zu Wartezeiten an den Einsatzorten kam. Dies geschah, wenn Anlagenbetreiber oder die von ihnen benannten, eingewiesenen Personen nicht zeitnah erreichbar waren oder unzureichende Kenntnisse zur Bedienung der Anlagen besaßen. Solche Verzögerungen führen zu verlängerten Abwesenheitszeiten der Feuerwehrangehörigen und damit zu höheren Verdienstausfallzeiten für die Arbeitgeber.
Da Einsätze bei bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen gesetzlich unentgeltlich sind, sieht die Vorlage eine Neuregelung des § 2 der Satzung vor. Demnach sollen Kosten für Wartezeiten, die durch die Unerreichbarkeit oder mangelnde Fachkenntnis der verantwortlichen Personen entstehen, dem Betreiber gesondert in Rechnung gestellt werden können. Zudem soll die bisherige Regelung entfallen, wonach die ersten beiden Einsätze infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Auslösung kostenfrei blieben. Künftig soll eine Kostenersatzpflicht bereits ab der ersten Fehlalarmierung bestehen.
Der Feuerschutzausschuss hat die Änderung der Satzung bereits mit einer Mehrheit empfohlen. Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Enthaltung für eine Überweisung an den Rat empfohlen, um die 10. Änderungssatzung der Kostenersatz- und Gebührensatzung der Feuerwehr zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat (4. Sitzung)
- 10.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (2. Sitzung)
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 6Bericht des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr HamminkelnZur Vorlage · 2021/0006 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Feuerschutsausschusses am 27. Januar 2021 liegt die Mitteilungsvorlage 2021/0006 vor. Diese Vorlage wurde von den Fachdiensten 32 erstellt und dient der Information des Gremiums.
Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln. Auf Anforderung der Ausschussvorsitzenden des Feuerschutsausschusses soll in diesem Zusammenhang das Nutzungskonzept des Einsatzleitwagens ELW1 vorgestellt werden. Darüber hinaus umfasst der Bericht eine Darstellung der internen Maßnahmen, die seitens der Feuerwehr während der Corona-Pandemie umgesetzt wurden. Die Vorlage dient somit der Berichterstattung über die operative Einsatzplanung sowie über die organisatorischen Anpassungen der Feuerwehr im Kontext der pandemischen Lage.
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Beratungsfolge
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 7Darstellung des Sachstands zur Umsetzung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans durch die Verwaltung, hier: Antrag der CDUZur Vorlage · 2021/0019 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (Nr. 2021/0019) den Sachstand zur Umsetzung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans dargelegt. Anlass für die Stellungnahme war ein Antrag der CDU-Fraktion, der Informationen zu verschiedenen Aspekten des Brandschutzbedarfsplans anforderte.
Hinsichtlich der Bereiche Organisation, Standorte sowie Personal und Mannschaft liegen seitens der Verwaltung keine weiteren Ergänzungen zu den Erläuterungen des Brandschutzbedarfsplans vor. Es wird darauf verwiesen, dass die Verantwortung für die innere Organisation, die ständige Einsatzbereitschaft sowie den Einsatz der Feuerwehr beim Leiter der Feuerwehr liegt. Die Sicherstellung der erforderlichen Funktionsstellen sowie die Besetzung von Führungskräften fallen in die Personalhoheit der Feuerwehrleitung.
Im Bereich des Fahrzeugkonzepts berichtet die Verwaltung über Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Neuanschaffungen. Konkret betrifft dies einen Mannschaftstransportwagen für die Löschgruppe Wertherbruch sowie ein Löschgruppenfahrzeug für den Löschzug Dingden. Trotz rechtzeitiger Ausschreibung und Vergabe konnten die Fahrzeuge aufgrund von Lieferverzögerungen seitens der Hersteller nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden.
Bezüglich der Technik und Ausstattung wird festgehalten, dass Neuanschaffungen gemäß den politischen Beschlüssen sowie Ersatzbeschaffungen durch die Verwaltung umgesetzt werden. Die Einsatzauswertung und die Überprüfung der Schutzziele erfolgen durch den Leiter der Feuerwehr.
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Beratungsfolge
- 27.01.2021 · Feuerschutzausschuss (1. Sitzung)
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse