Satzungsreform des VHS-Landesverbandes NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0029 der Fachdienste 40 befasst sich mit der geplanten Satzungsreform des VHS-Landesverbandes NRW. Der Verband, der 131 kommunal getragene Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen vertritt, beabsichtigt eine Veränderung seiner bestehenden Strukturen, um die Gremien- und Führungsstrukturen zu modernisieren und die Interessenvertretung zu stärken.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Umwandlung der bisherigen Verbandsdirektion in einen zwei- bis dreiköpfigen hauptamtlichen Vorstand innerhalb der Geschäftsstelle. Dieser soll der Kontrolle eines ehrenamtlichen Aufsichtsrats unterliegen, der Teil eines größeren Präsidiums ist. In diesem Präsidium sollen Vertreter verschiedener Interessengruppen, darunter regionale Bezirksarbeitsgemeinschaften, kommunale Spitzenverbände und politische Parteien, vertreten sein. Durch die Neuregelung verschiebt sich die Verantwortlichkeit hin zu einem hauptamtlichen Vorstand, während der bisherige Vorstand aus VHS-Leitenden in ein Aufsichtsrat/Präsidium mit erweiterten Befugnissen überführt wird.
Der Rat wird gebeten, den vorliegenden Satzungsentwurf zu akzeptieren. Zudem soll die Entscheidung der Vertreter in der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Wesel – Hamminkeln – Schermbeck entsprechend dieser Beschlussfassung und im Sinne der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW angewiesen werden. Die endgültige Entscheidung über die Satzungsreform soll durch die Mitgliederversammlung des VHS-Landesverbandes am 10. Juni 2021 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021kein Ergebnis hinterlegt