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Beschlussvorlage

Wiederwahl eines Beigeordneten

2021/0030 18.02.2021 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/0030 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Wiederwahl eines Beigeordneten der Stadt Hamminkeln. Die aktuelle Amtszeit des Beigeordneten endet am 07.08.2021. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht die Verpflichtung zur Annahme einer Wiederwahl für eine zweite Amtszeit, sofern diese spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Amtszeit erfolgt. Eine Wiederwahl kann frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle durchgeführt werden.

Sollte die Wiederwahl stattfinden, entfällt die gesetzliche Verpflichtung, die Stelle hauptamtlicher Beigeordneter neu auszuschreiben. Im Falle einer Nichtwiederwahl ist eine öffentliche Ausschreibung der Position erforderlich. Die Entscheidung über die Wiederwahl obliegt dem Rat im Rahmen einer Mehrheitswahl in einer öffentlichen Sitzung. Da es sich hierbei um einen Akt des Verfassungslebens der Gemeinde handelt, findet die Wahl nicht in nichtöffentlicher Sitzung statt. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern kein Ratsmitglied widerspricht.

Die Ernennungsurkunde kann durch den Bürgermeister erst nach Ablauf einer einmonatigen Prüffrist durch die Aufsichtsbehörde ausgehändigt werden. Aus der Wiederwahl ergeben sich keine Änderungen bei der Besoldung oder der Eingruppierung nach A16. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Beigeordneten mit Wirkung zum 08.08.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren erneut zu wählen.

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