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Beschlussvorlage

Übernahme von Trägeranteilen kirchlicher Träger bei Überbelegungen, hier Antrag der evgl. Kirchengemeinde an der Issel

2021/0023 18.02.2021 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Übernahme von Trägeranteilen an den Betriebskosten bei Überbelegungen in einer Kindertageseinrichtung. Hintergrund ist die Prognose, dass im kommenden Kindergartenjahr 2021/22 in der Stadt Hamminkeln einzelne Plätze fehlen werden. Auf Anfrage des Kreises Wesel hat die Evangelische Kirchengemeinde an der Issel signalisiert, Plätze für eine Überbelegung zur Verfügung zu stellen, sofern die Stadt die entsprechenden Eigenanteile der Betriebskosten übernimmt.

Nach Angaben des Jugendamtes werden die Kosten für diese Überbelegungen in der betreffenden Einrichtung für das Kindergartenjahr 2021/22 auf einen Betrag zwischen 3.000 und 5.000 Euro geschätzt. Da der Kreis Wesel diese Trägeranteile nicht übernimmt, handelt es sich bei einer möglichen Kostenübernahme durch die Stadt um eine freiwillige Leistung. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Übernahme von Betriebskostenanteilen in der Vergangenheit bereits erfolgt ist, wenn zusätzliche Plätze über die pastorale Grundversorgung hinaus vorgehalten wurden.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat im Rahmen der Beratung eine Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Trägeranteile der Betriebskosten in Höhe von 10,3 Prozent des Eigenanteils für das Kindergartenjahr 2021/22 zu übernehmen und die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.

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Beratungsfolge