Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

2021/0008.1 18.02.2021 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt, die eine Anpassung des Gebührentarifs ab dem 1. März 2021 vorsieht. Da der vorangegangene Kalkulationszeitraum bis Ende 2020 reichte, ist eine erneuerte Berechnung für die Folgeperioden erforderlich. Die Verwaltung strebt künftig einen zweijährigen Kalkulationszyklus an, um flexibler auf Kostenentwicklungen und veränderte Fallzahlen reagieren zu können.

Die Kalkulation für den Zeitraum 2021/2022 basiert auf einem jährlichen Kostenaufwand von etwa 513.050 Euro. Davon werden Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung, die Pflege von Vorhalteflächen sowie allgemeine Overhead-Kosten in Höhe von rund 48.870 Euro abgegrenzt. Zudem wird ein Öffentlichkeitsanteil von 14 Prozent des bereinigten Gesamtaufwands nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen. Die verbleibenden ansatzfähigen Kosten belaufen sich auf jährlich etwa 406.440 Euro. Diese verteilen sich auf Bereiche wie die Verleihung von Grabnutzungsrechten, die Grabbereitung und Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhalle.

In der aktuellen Kalkulation wird auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen für das Grundstücksvermögen und die Friedhofsausstattung verzichtet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neufassung der Satzung zu einer Steigerung der Gebühren führt. Die methodische Grundlage der Gebührenermittlung bleibt in wesentlichen Punkten, wie dem Äquivalenzziffern-System, weitgehend unverändert. Der Entwurf der neuen Satzung sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Gebühren liegen der Vorlage bei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge