Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" im Ortsteil Mehrhoog - Aufhebung des Satzungsbeschlusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Schwershof“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Der ursprüngliche Satzungsbeschluss wurde am 27. Februar 2008 vom Rat der Stadt Hamminkeln gefasst, erlangte jedoch aufgrund einer fehlenden Verwaltungsvereinbarung mit Straßen NRW keine Rechtskraft.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung mit drei wesentlichen Faktoren. Erstens konnte die erforderliche Vereinbarung zur Straßenanbindung zwischen der Landstraße und der geplanten Erschließungsstraße nicht abgeschlossen werden. Eine aktuelle Prüfung der Straßenanbindung zeigt zudem, dass größere Einmündungsradien notwendig wären, was Änderungen am Planentwurf, den Wegfall von Stellplätzen sowie zusätzlichen Grunderwerb zur Folge hätte. Zweitens konnte der benötigte Grunderwerb für die öffentliche Erschließungsstraße auf privater Basis nicht realisiert werden. Drittens ist nach juristischer Einschätzung aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Satzungsbeschluss und Rechtskraft keine materielle Planreife mehr gegeben, wodurch eine Beurteilung von Bauvorhaben nach § 33 BauGB nicht mehr möglich ist.
Die betroffenen Flächen nördlich der Bahnhofsstraße werden nun als Innenbereich gemäß § 34 BauGB eingestuft. Zukünftige Bauvorhaben müssen sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen, wobei die Erschließung hinterer Grundstücke privatrechtlich geregelt werden kann. Da die ursprünglichen Ziele zur Entwicklung eines Wohn- und Geschäftszentrums weitgehend erreicht sind, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat die Aufhebung des Satzungsbeschlusses.
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