Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0049 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0049 der Fachdienste 61 behandelt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes der Firma Aldi Süd auf dem Grundstück des ehemaligen Rewe-Marktes an der Bahnhofstraße. Da der geplante Baukörper nicht der derzeit festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche entspricht und die geplante Verkaufsfläche von 935 m² eine Umplanung von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet erfordert, ist eine Änderung der Planung notwendig.
Der Entwurf sieht einen Baukörper auf dem südlichen Teil des Grundstücks vor, der parallel zur Meisenstraße verläuft. Die Parkflächen sollen zwischen der Bahnhofstraße und dem Gebäude angeordnet werden. Während die Kundenzufahrt ausschließlich über die Bahnhofstraße erfolgt, bleibt ein Zugang für Fußgänger über die Sperlingsstraße bestehen. Die Warenanlieferung soll weiterhin über die Meisenstraße abgewickelt werden. Zur Grundlage des Verfahrens dienen verschiedene Unterlagen, darunter ein Bebauungsplanentwurf, eine schalltechnische Untersuchung, ein Verkehrsgutachten sowie eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beteiligungsprozesse nach der Beschlussfassung im Rat umzusetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 31. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0050 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die erste vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Festsetzungen für ein Grundstück im Bereich Storchenweg, welches die Stadt Hamminkeln ursprünglich für die Unterbringung von Flüchtlingen erworben hatte. Da die ursprüngliche Erforderlichkeit entfallen ist, wurde das Grundstück zur Veräußerung an einen Dritten freigegeben.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im September 2020 beschlossen, das Grundstück unter der Auflage zu veräußern, dass dort drei Mehrfamilienhäuser errichtet werden, wobei mindestens zwei Gebäude dem öffentlich geförderten Wohnungsbau vorbehalten bleiben sollen. Da die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes auf eine Reihenhausstruktur ausgelegt sind, ist eine Anpassung erforderlich, um die geplante Bebauung mit drei einzelnen Baublöcken zu ermöglichen. Die geplante Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt dabei erhalten. Die neuen Gebäude sollen zwei Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss umfassen, wobei die Erschließung über den Storchenweg erfolgt.
Die Fachdienste empfehlen dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Auf dieser Grundlage sollen die Änderungspläne sowie notwendige Gutachten, insbesondere zum Immissionsschutz, fertiggestellt und anschließend öffentlich ausgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 "Mattenkamp" im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0052 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17 „Mattenkamp“ im Ortsteil Brünen. Nachdem bereits im Januar und Februar 2021 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, wurden im Nachgang verschiedene Anmerkungen zur geplanten Bebauung formuliert.
Der Vorhabenträger hat zu diesen Anmerkungen schriftlich Stellung bezogen und hält an der ursprünglichen Bauweise fest. Laut Angaben des Vorhabenträgers ist die aktuelle Planung die Grundlage für die wirtschaftliche Kalkulation sowie die Voraussetzung für die Umsetzung eines Quartiersansatzes, der ambulant betreutes und inklusives Wohnen vorsieht. Eine Reduzierung der Ausnutzbarkeit würde die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts gefährden.
Als Optimierung der Planung werden seitens des Vorhabenträgers die Reduzierung des Versiegelungsgrades durch den Einsatz von versickerungsfähigem Pflaster, Dachbegrünungen sowie eine Verringerung der CO2-Emissionen in Aussicht gestellt. Zudem soll die Anordnung der Stellplätze in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt angepasst werden.
Die Verwaltung legt dar, dass eine Weiterführung der Planung nur bei Akzeptanz des vorliegenden Entwurfs inklusive dieser Optimierungen sinnvoll ist, um weiteren Aufwand zu vermeiden. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Fortführung der Planung auf Grundlage des aktuellen Entwurfes vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 5Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Horster Weg zum Zwecke der Erweiterung eines Elektrobetriebes im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0053 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Elektrobetrieb am Horster Weg hat am 7. April 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um seinen Standort im Ortsteil Brünen zu erweitern. Ziel des Vorhabens ist der Bau einer etwa 6.300 Quadratmeter großen Lager- und Logistikhalle. Da die bereits durch eine Innenbereichs- und Ergänzungssatzung von 2012 verfügbaren Flächen bereits genutzt wurden, ist für die geplante Erweiterung nach Süden eine neue rechtliche Grundlage erforderlich.
Die Erweiterungsfläche liegt im Außenbereich, weshalb derzeit keine Baurecht besteht. Eine Anpassung der bestehenden Satzung wurde als nicht möglich eingestuft. Nach einer Vorklärung mit dem Regionalverband Köln (RVR) wurde festgestellt, dass die Erweiterung gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW als angemessene Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes als möglich gilt. Die Untere Landschaftsbehörde hat nach einer Vorabstimmung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die Verwaltung empfiehlt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ aufzustellen. Im Zuge dieses Verfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die neue gewerbliche Baufläche darzustellen. Das Vorhaben führt zu einer zusätzlichen Versiegelung von Freiflächen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 6Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Siedlungsbereich zwischen Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und Paßter Weg im Ortsteil Dingden und Erlass einer Veränderungssperre - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2021 -Zur Vorlage · 2021/0054 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15. März und 30. März 2021 beantragt, für den Siedlungsbereich im Ortsteil Dingden zwischen der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und Paßter Weg einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Ziel des Antrags ist die rechtssichere Regelung der Bebauung, um eine Nachverdichtung zu begrenzen, die laut Antrag die Infrastruktur belasten und die Wohnstruktur verändern könnte.
Die Verwaltung lehnt die Anträge ab. Nach aktueller Rechtslage gilt für das Gebiet das Einfügungsgebot gemäß § 34 BauGB, welches die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Eine Bebauung in zweiter Reihe auf Gartenflächen ist nach dieser Regelung bereits ausgeschlossen. Die Verwaltung sieht in der Nachverdichtung durch unterschiedliche Wohnformen eine Chance zur Vitalisierung des Quartiers und zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Hinsichtlich der Erschließung stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass die Kapazitäten des Abwassernetzes für zusätzliche Schmutzwassermengen ausreichen, sofern Regenwasser auf den Grundstücken versickert wird. Auch die verkehrliche Belastung der Erschließungsstraßen liegt nach Einschätzung der Fachdienste weit unter der Kapazitätsgrenze. Da der bestehende baurechtliche Rahmen als ausreichend erachtet wird, sieht die Verwaltung keine Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes oder den Erlass einer Veränderungssperre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 7Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" im Ortsteil Dingden sowie Erlass einer Veränderungssperre - Anregung gemäß § 24 GO NW der Anlieger des Baugebietes "Am Friedhof" in Dingden vom 24.03.2021Zur Vorlage · 2021/0055 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Anlieger des Wohngebietes „Am Friedhof“ im Ortsteil Dingden haben gemäß § 24 GO NW beantragt, einen geänderten Bebauungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. BO 2 aufzustellen. Ziel des Antrags ist es, Mängel zu beheben, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 16. Februar 2021 entstanden sind, welches den bestehenden Plan aufgrund unbestimmter Sockel- und Drempelhöhen für unwirksam erklärt hat. Zudem wird der Erlass einer vorläufigen Veränderungssperre beantragt, um bauliche Vorhaben zu verhindern, die den Festsetzungen des alten Bebauungsplans widersprechen könnten.
Die Verwaltung lehnt den Antrag auf die Neuaufstellung des Bebauungsplans sowie den Erlass einer Veränderungssperre ab. Begründet wird dies damit, dass im Falle einer Unwirksamkeit des bestehenden Plans Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen seien. Da die vorhandene Struktur eine straßenrandbegleitende Bebauung vorgibt, sei eine zusätzliche Bebauung in rückwärtigen Gartenbereichen nach den geltenden Einfügungsgeboten ohnehin nicht zulässig. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Planung, die lediglich die Erhaltung der bestehenden Einfamilienhausstruktur zum Ziel hat, städtebaulich nicht hinreichend begründbar sei. Vielmehr sollen die Ziele der Innenentwicklung und die Förderung unterschiedlicher Wohnformen durch eine schrittweise Entwicklung im Rahmen der bestehenden baulichen Strukturen ermöglicht werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Antrag abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 8Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0066 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Umbau und die Erweiterung des dort befindlichen Bürgerhauses. Da die geplante Erweiterung Flächen beansprucht, die im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung „Fußweg“ festgesetzt sind, ist eine Anpassung der Planung erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags herzustellen.
Der Antrag sieht vor, die öffentliche Verkehrsfläche seitlich zu verlegen, sodass die funktionale Verbindung zwischen der Marktstraße und der Martin-Luther-Straße erhalten bleibt. Die dadurch frei werdende Fläche soll der Baufläche des Bürgerhauses zugeschlagen werden. Die Verwaltung hat die Planung zur Verlegung des Fußweges bereits geprüft und weist darauf hin, dass die bauliche Umsetzung auf Kosten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu erfolgen hat.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird neben dem Aufstellungsbeschluss auch die direkte öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 9Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil Hamminkeln - Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2021Zur Vorlage · 2021/0056 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. März 2021 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Ausnutzbarkeit der Grundstücke durch eine Erhöhung der Geschossigkeit sowie der Grund- und Geschossflächenzahl zu vergrößern. Der Geltungsbereich des seit 1983 bestehenden Plans umfasst den Ortskern von Hamminkeln, wobei Flächen als Kerngebiete oder Mischgebiete festgesetzt sind.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhung der Geschossigkeit nach planerischer Sicht ohne konkreten Anlass nicht zielführend sei, da die vorhandene Bebauung die Kapazitäten der unteren Geschosse bereits weitgehend ausschöpft. Als wesentlicher Engpassfaktor für die Bebauung wurde die aktuelle Geschossflächenzahl identifiziert. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen einer Bebauungsplanänderung auf eine Erhöhung der Vollgeschosse zu verzichten. Stattdessen soll eine Anpassung der Nutzungsziffern in den als Mischgebiet ausgewiesenen Bereichen auf die Höchstgrenzen der Baunutzungsverordnung vornehmen, was eine Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und der Geschossflächenzahl auf 1,2 bedeuten würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat am 28. April 2021 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu empfehlen. Die Änderung soll die Erhöhung der Grund- und Geschossflächenzahl in den Mischgebieten beinhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 106. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0057 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln vor. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/0057 wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet ein Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2020, der die Aufstellung dieser Änderung vorsah.
Ziel der Änderung ist die Erweiterung und Neuordnung der baulichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück. Der vorliegende Entwurf sieht die Bebauung mit vier Doppelhaushälften in zweigeschossiger Bauweise entlang der Ringenberger Straße sowie ein Einfamilienhaus im rückwärtigen Grundstücksteil vor. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des § 13 BauGB in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Als Grundlage für das Verfahren wurden ein Änderungsentwurf inklusive einer Entwurfsbegründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die geplante Änderung keine Auswirkungen auf den Klimawandel hat. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die öffentliche Auslegung des Entwurfs beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 116. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0058 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/0058 wird die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt.
Die Änderung betrifft ein Einzelgrundstück an der Sachsenstraße. Ziel der Anpassung ist es, eine zeitgemäße Bebaubarkeit unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage für die geplante Bebauung sieht die Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses mit einem Staffelgeschoss in Fachdachausführung vor. Als Grundlage für das Verfahren wurden ein Änderungsentwurf, eine Entwurfsbegründung sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet.
Da die Änderung nach den Vorgaben des § 13 BauGB in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden kann, wird der direkte Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes vorgeschlagen. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 den Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren gefasst. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im vorliegenden Dokument nicht angegeben. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 123. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0059 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0059 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Planung ist eine kleinteilige Anpassung eines Teilstücks der Straße „Auf dem Stemmingholt“. Dabei soll eine bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Fläche in eine Festsetzung als Dorfgebiet umgewandelt werden.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits am 22. Dezember 2020 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst. In der nun vorliegenden Vorlage wird der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Entwurfsbegründung zur Vorlage gebracht. Ziel der Vorlage ist es, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurtes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt.
Nach den Angaben in der Vorlage sind durch die geplante Änderung keine Auswirkungen auf den Klimawandel zu erwarten. Die Entscheidung über die öffentliche Auslegung ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 28. April 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 134. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0060 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf einem Grundstück an der Raiffeisenstraße. Das geplante Gebäude soll ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit 21 Wohneinheiten und vier Gewerbeflächen im Erdgeschoss umfassen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. Februar bis 24. März 2021 stattfand, wurden Stellungnahmen des Kreises Wesel sowie fachliche Prüfungen berücksichtigt. Aus Sicht des Artenschutzrechts bestehen keine Bedenken, wobei die Anbringung von Nisthilfen oder Fledermauskästen zur Förderung des Artenschutzes im Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen wird. Die Brandschutzanforderungen werden als Auflage in die Genehmigung aufgenommen, wobei die Sicherstellung der Löschwasserversorgung durch die Trinkwasserversorgung oder durch alternative Löschwassertanks vorgesehen ist.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen, wodurch Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, vor Baubeginn ein Schallgutachten vorzulegen, um die Einhaltung der Orientierungswerte, insbesondere bei Wärmepumpen, nachzuweisen. Die Wasserwirtschaft sieht die Versickerung von Dachflächenwasser in Mulden-Rigolen-Systemen vor, wofür die Bodenbeschaffenheit als geeignet bewertet wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat den entsprechenden Beschluss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" im Ortsteil Mehrhoog - Aufhebung des SatzungsbeschlussesZur Vorlage · 2021/0061 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 16 „Am Schwershof“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Der ursprüngliche Satzungsbeschluss wurde am 27. Februar 2008 vom Rat der Stadt Hamminkeln gefasst, erlangte jedoch aufgrund einer fehlenden Verwaltungsvereinbarung mit Straßen NRW keine Rechtskraft.
Die Verwaltung begründet die Aufhebung mit drei wesentlichen Faktoren. Erstens konnte die erforderliche Vereinbarung zur Straßenanbindung zwischen der Landstraße und der geplanten Erschließungsstraße nicht abgeschlossen werden. Eine aktuelle Prüfung der Straßenanbindung zeigt zudem, dass größere Einmündungsradien notwendig wären, was Änderungen am Planentwurf, den Wegfall von Stellplätzen sowie zusätzlichen Grunderwerb zur Folge hätte. Zweitens konnte der benötigte Grunderwerb für die öffentliche Erschließungsstraße auf privater Basis nicht realisiert werden. Drittens ist nach juristischer Einschätzung aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Satzungsbeschluss und Rechtskraft keine materielle Planreife mehr gegeben, wodurch eine Beurteilung von Bauvorhaben nach § 33 BauGB nicht mehr möglich ist.
Die betroffenen Flächen nördlich der Bahnhofsstraße werden nun als Innenbereich gemäß § 34 BauGB eingestuft. Zukünftige Bauvorhaben müssen sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen, wobei die Erschließung hinterer Grundstücke privatrechtlich geregelt werden kann. Da die ursprünglichen Ziele zur Entwicklung eines Wohn- und Geschäftszentrums weitgehend erreicht sind, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat die Aufhebung des Satzungsbeschlusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 15Antrag auf Vergrößerung der Zone 30 an der Brüner Straße im Ortsteil Hamminkeln - Antrag der CDU-Fraktion vom 22.03.2021Zur Vorlage · 2021/0062 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 22. März 2021 einen Antrag gestellt, die Zone 30 an der Brüner Straße im Ortsteil Hamminkeln zu vergrößern. Ziel der Anfrage ist die Versetzung des entsprechenden Verkehrszeichen, welches derzeit aus Richtung Osten kommend hinter der Einmündung „Am Gut Vogelsang“ platziert ist. Durch die Versetzung soll die Einmündung „Am Gut Vogelsang“ in den Bereich der Geschwindigkeitsbegrenzung einbezogen werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Alternativ wurde die Prüfung einer Ausweitung der Zone 30 bis zur Einmündung der Straße „Am Rott“ beantragt.
Die zuständige Fachabteilung hat zu diesem Antrag Stellung genommen. Gegen eine Versetzung des Schildes um etwa 20 Meter bestehen zwar keine Bedenken, ein konkreter Nutzen wird jedoch nicht gesehen. Zudem müsste bei einer Versetzung der Angebotsstreifen in Fahrtrichtung Ortsausgang bis zur Einmündung „Am Gut Vogelsang“ zurückgenommen werden. Zudem wäre eine zusätzliche Beschilderung zum Ende der Radwegbenutzungspflicht erforderlich. Eine Ausweitung bis zur Einmündung „Am Rott“ wird aufgrund von Bedenken der Fachabteilung und der Polizei abgelehnt. Planerisch wird für diesen Straßenabschnitt keine Veranlassung gesehen, da dieser zwischen den genannten Einmündungen weitgehend anbaufrei ist und keine Erschließungsfunktion besitzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Antrag auf Ausweitung der Zone 30 an der Brüner Straße bis hinter die Einmündung „Am Gut Vogelsang“ sowie der Ausweitung bis zur Einmündung „Am Rott“ nicht zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 16Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 17Mitteilungen und Anfragen