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Beschlussvorlage

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil Hamminkeln - Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2021

2021/0056 31.05.2021 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. März 2021 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Ausnutzbarkeit der Grundstücke durch eine Erhöhung der Geschossigkeit sowie der Grund- und Geschossflächenzahl zu vergrößern. Der Geltungsbereich des seit 1983 bestehenden Plans umfasst den Ortskern von Hamminkeln, wobei Flächen als Kerngebiete oder Mischgebiete festgesetzt sind.

Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhung der Geschossigkeit nach planerischer Sicht ohne konkreten Anlass nicht zielführend sei, da die vorhandene Bebauung die Kapazitäten der unteren Geschosse bereits weitgehend ausschöpft. Als wesentlicher Engpassfaktor für die Bebauung wurde die aktuelle Geschossflächenzahl identifiziert. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen einer Bebauungsplanänderung auf eine Erhöhung der Vollgeschosse zu verzichten. Stattdessen soll eine Anpassung der Nutzungsziffern in den als Mischgebiet ausgewiesenen Bereichen auf die Höchstgrenzen der Baunutzungsverordnung vornehmen, was eine Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und der Geschossflächenzahl auf 1,2 bedeuten würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat am 28. April 2021 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu empfehlen. Die Änderung soll die Erhöhung der Grund- und Geschossflächenzahl in den Mischgebieten beinhalten.

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