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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Überprüfung des Abfallentsorgungssystems hier: FWI-Antrag vom 01.11.2020Zur Vorlage · 2021/0067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0067 befasst sich mit der Überprüfung des Abfallentsorgungssystems in Hamminkeln auf Basis eines Antrags der FWI-Fraktion. Im Zentrum der Untersuchung steht die mögliche Neuordnung der Entsorgungsstrukturen, wobei insbesondere die Entscheidung zwischen einem bestehenden Wiegesystem und einem konventionellen Volumensystem sowie die Auswirkungen auf die Abfallgebühren relevant sind.
Die Verwaltung führt zu den einzelnen Punkten des Antrags verschiedene Abwägungen durch. Bezüglich der Windelentsorgung wird auf die Verknüpfung mit dem Wiegesystem hingewiesen; eine Prüfung von Alternativen wie einem Holsystem oder Windelsäcken wird bei einem Verbleib beim Wiegesystem als möglich erachtet. Die Einführung einer Biotonne oder einer Gelben Tonne wird aufgrund potenzieller Kostensteigerungen im Gesamtsystem sowie möglicher Auswirkungen auf die Restmüllmenge kritisch bewertet. Ein Wechsel zum Volumensystem könnte laut Verwaltung zu einer Erhöhung des Pro-Kopf-Abfallgewichts und damit zu höheren Gebühren führen.
Hinsichtlich der Erweiterung der Sammelfraktionen an der Güterstraße äußert die Verwaltung Bedenken aufgrund knapper Flächen, erhöhtem Verkehrsaufkommen und notwendiger Genehmigungsverfahren.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Punkte 1 bis 6 des Antrags im Zusammenhang mit der Entscheidung über das künftige Entsorgungssystem erneut im Bauausschuss vorzulegen. Die Punkte 7, 8 und 9 des Antrags werden auf Grundlage der Verwaltungsausführungen abzulehnen. Eine abweichende Empfehlung des Bauausschusses sieht vor, die Verwaltung mit einer kritischen Überprüfung des Abfallentsorgungs- und Gebührensystems zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 06.05.2021 · Bauausschuss (3. Sitzung)
- 3Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0049 der Fachdienste 61 behandelt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes der Firma Aldi Süd auf dem Grundstück des ehemaligen Rewe-Marktes an der Bahnhofstraße. Da der geplante Baukörper nicht der derzeit festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche entspricht und die geplante Verkaufsfläche von 935 m² eine Umplanung von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet erfordert, ist eine Änderung der Planung notwendig.
Der Entwurf sieht einen Baukörper auf dem südlichen Teil des Grundstücks vor, der parallel zur Meisenstraße verläuft. Die Parkflächen sollen zwischen der Bahnhofstraße und dem Gebäude angeordnet werden. Während die Kundenzufahrt ausschließlich über die Bahnhofstraße erfolgt, bleibt ein Zugang für Fußgänger über die Sperlingsstraße bestehen. Die Warenanlieferung soll weiterhin über die Meisenstraße abgewickelt werden. Zur Grundlage des Verfahrens dienen verschiedene Unterlagen, darunter ein Bebauungsplanentwurf, eine schalltechnische Untersuchung, ein Verkehrsgutachten sowie eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beteiligungsprozesse nach der Beschlussfassung im Rat umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 41. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog - erneuter Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die erste vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Festsetzungen für ein Grundstück im Bereich Storchenweg, welches die Stadt Hamminkeln ursprünglich für die Unterbringung von Flüchtlingen erworben hatte. Da die ursprüngliche Erforderlichkeit entfallen ist, wurde das Grundstück zur Veräußerung an einen Dritten freigegeben.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hat bereits im September 2020 beschlossen, das Grundstück unter der Auflage zu veräußern, dass dort drei Mehrfamilienhäuser errichtet werden, wobei mindestens zwei Gebäude dem öffentlich geförderten Wohnungsbau vorbehalten bleiben sollen. Da die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes auf eine Reihenhausstruktur ausgelegt sind, ist eine Anpassung erforderlich, um die geplante Bebauung mit drei einzelnen Baublöcken zu ermöglichen. Die geplante Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt dabei erhalten. Die neuen Gebäude sollen zwei Vollgeschosse sowie ein aufgesetztes Staffelgeschoss umfassen, wobei die Erschließung über den Storchenweg erfolgt.
Die Fachdienste empfehlen dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Auf dieser Grundlage sollen die Änderungspläne sowie notwendige Gutachten, insbesondere zum Immissionsschutz, fertiggestellt und anschließend öffentlich ausgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Umbau und die Erweiterung des dort befindlichen Bürgerhauses. Da die geplante Erweiterung Flächen beansprucht, die im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung „Fußweg“ festgesetzt sind, ist eine Anpassung der Planung erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags herzustellen.
Der Antrag sieht vor, die öffentliche Verkehrsfläche seitlich zu verlegen, sodass die funktionale Verbindung zwischen der Marktstraße und der Martin-Luther-Straße erhalten bleibt. Die dadurch frei werdende Fläche soll der Baufläche des Bürgerhauses zugeschlagen werden. Die Verwaltung hat die Planung zur Verlegung des Fußweges bereits geprüft und weist darauf hin, dass die bauliche Umsetzung auf Kosten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu erfolgen hat.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird neben dem Aufstellungsbeschluss auch die direkte öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 6Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" im Ortsteil Hamminkeln - Antrag der CDU-Fraktion vom 30.03.2021Zur Vorlage · 2021/0056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. März 2021 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Ausnutzbarkeit der Grundstücke durch eine Erhöhung der Geschossigkeit sowie der Grund- und Geschossflächenzahl zu vergrößern. Der Geltungsbereich des seit 1983 bestehenden Plans umfasst den Ortskern von Hamminkeln, wobei Flächen als Kerngebiete oder Mischgebiete festgesetzt sind.
Die Verwaltung führt aus, dass die Erhöhung der Geschossigkeit nach planerischer Sicht ohne konkreten Anlass nicht zielführend sei, da die vorhandene Bebauung die Kapazitäten der unteren Geschosse bereits weitgehend ausschöpft. Als wesentlicher Engpassfaktor für die Bebauung wurde die aktuelle Geschossflächenzahl identifiziert. Die Verwaltung schlägt daher vor, im Rahmen einer Bebauungsplanänderung auf eine Erhöhung der Vollgeschosse zu verzichten. Stattdessen soll eine Anpassung der Nutzungsziffern in den als Mischgebiet ausgewiesenen Bereichen auf die Höchstgrenzen der Baunutzungsverordnung vornehmen, was eine Erhöhung der Grundflächenzahl auf 0,6 und der Geschossflächenzahl auf 1,2 bedeuten würde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat am 28. April 2021 einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Aufstellungsbeschluss für die fünfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 zu empfehlen. Die Änderung soll die Erhöhung der Grund- und Geschossflächenzahl in den Mischgebieten beinhalten.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 74. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Molkereigelände" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Molkereigelände“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der vorhabenbezogenen Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf einem Grundstück an der Raiffeisenstraße. Das geplante Gebäude soll ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit 21 Wohneinheiten und vier Gewerbeflächen im Erdgeschoss umfassen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 24. Februar bis 24. März 2021 stattfand, wurden Stellungnahmen des Kreises Wesel sowie fachliche Prüfungen berücksichtigt. Aus Sicht des Artenschutzrechts bestehen keine Bedenken, wobei die Anbringung von Nisthilfen oder Fledermauskästen zur Förderung des Artenschutzes im Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen wird. Die Brandschutzanforderungen werden als Auflage in die Genehmigung aufgenommen, wobei die Sicherstellung der Löschwasserversorgung durch die Trinkwasserversorgung oder durch alternative Löschwassertanks vorgesehen ist.
Hinsichtlich des Immissionsschutzes ist das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen, wodurch Nutzungen zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, vor Baubeginn ein Schallgutachten vorzulegen, um die Einhaltung der Orientierungswerte, insbesondere bei Wärmepumpen, nachzuweisen. Die Wasserwirtschaft sieht die Versickerung von Dachflächenwasser in Mulden-Rigolen-Systemen vor, wofür die Bodenbeschaffenheit als geeignet bewertet wurde. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat den entsprechenden Beschluss.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 28.04.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (3. Sitzung)
- 8Grundsatzfestlegung zur Vermarktung von BaulandflächenZur Vorlage · 2021/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0064 liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Stadt Hamminkeln dazu zu verpflichten, bei neu ausgewiesenen Baugebieten künftig vorrangig eine Eigenvermarktung von Baugrundstücken zu betreiben. Die Verwaltung unterstützt den Antrag im Kern, schlägt jedoch inhaltliche Ergänzungen und Präzisierungen vor.
Nach Ansicht der Verwaltung sollen Entwicklungen von Bau- und Gewerbegebieten grundsätzlich auf Flächen erfolgen, die im Eigentum der Stadt liegen oder auf die die Stadt ausreichenden Zugriff hat. Dies dient der Sicherstellung der zeitnahen baulichen Verwertung, der Bereitstellung von Infrastrukturflächen sowie dem Ausgleich von Infrastrukturfolgenlasten.
Die Eigenvermarktung soll sich laut Vorschlag auf Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften beschränken. Bei Flächen für Mehrfamilienhäuser wird die Vermarktung durch Investoren als sinnvoll erachtet, sofern die Stadt nicht selbst als Bauträger auftritt. Zudem wird vorgeschlagen, die Regelung auf die Vermarktung von Gewerbeflächen auszuweiten, um die Ansiedlung von Unternehmen besser steuern und angemessene Kaufpreise zu gewährleisten. Als Option für Bewerber mit geringerer Liquidität soll zudem die Vergabe von Erbbaurechten berücksichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, die Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten auf städtischen Flächen zu beschränken und die Vermarktung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften durch die Stadt vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 9Überörtliche Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) gemäß § 105 GO NRWZur Vorlage · 2021/0075.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0075.1 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Hamminkeln durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA), welche im Zeitraum von Januar bis Dezember 2020 durchgeführt wurde. Grundlage der Prüfung ist § 105 der Gemeindeordnung NRW. Ziel der Untersuchung war es, die Einhaltung der Gesetze und Weisungen bei der Haushaltswirtschaft sowie die zweckgebundene Verwendung von Staatszuweisungen zu überprüfen und die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung festzustellen.
Der Prüfungsbericht der GPA umfasst einen Vorbericht sowie verschiedene Teilberichte, die sich mit den Gebieten Finanzen, Beteiligungen, der offenen Ganztagsschule, der Bauaufsicht, dem Vergabewesen und den Verkehrsflächen befassen. Der Bericht dient der Unterstützung der für die Gesamtsteuerung verantwortlichen Organe in Rat und Verwaltung.
Die Verwaltung hat zu den Ergebnissen eine Stellungnahme erarbeitet, die in die Kategorien Umsetzung, Prüfung und keine Umsetzung unterteilt ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis seiner Beratung bereits am 19.05.2021 ein einstimmiges Votum abgegeben, wonach der Bericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.
Der Rat wird gebeten, die vorgelegte Stellungnahme gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW zu beschließen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Stellungnahme an die GPA sowie die zuständige Aufsichtsbehörde weiterzuleiten. Die GPA hat um eine Entscheidung des Rates bis zum 31.05.2021 gebeten.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 10Resolution zum GFGZur Vorlage · 2021/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0041 des Vorstandsbereichs II sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln gemeinsam mit den Räten der Gemeinden Hünxe und Schermbeck eine Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Bundestag aufzufordern, die Kommunen angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltiger zu unterstützen und zu entlasten.
An das Land Nordrhein-Westfalen richtet sich die Forderung, die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse als Zuschuss statt als zinslose Kredite zu gewähren und den Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern zu erhöhen. Zudem sollen Mindereinnahmen bei der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 mindestens zur Hälfte ausgeglichen werden. Die Vorlage schlägt zudem die Übernahme coronabedingter Schulden im Jahr 2025 sowie die Gründung einer NRW-Kasse zur Entschuldung kommunaler Kassenkredite vor. Ein neues Investitionsprogramm soll die lokale Wirtschaft stärken, die digitale Infrastruktur der Daseinsvorsorge verbessern und den ökologischen Umbau unterstützen.
Auf Bundesebene wird der Bundestag aufgefordert, die Verteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder und Kommunen anzupassen, um die pandemiebedingten Verluste auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags einstimmig.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 11Vorlage des 1. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2021Zur Vorlage · 2021/0063 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2021/0063 den Quartalsbericht für das erste Quartal 2021 vorgelegt. Dieser umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 2021. Die Vorlage enthält zudem Plan-Ist-Vergleiche der Gebührenhaushalte und eine Darstellung der Entwicklung der Geldanlagen.
Im Bereich der Gesamterträge wurden im ersten Quartal 18 % der für das Jahr 2021 geplanten Beträge verbucht, was einem Wert von rund 16,5 Millionen Euro entspricht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 16 % des Planansatzes realisiert. Während die Gewerbesteuerveranlagung zum Quartalsende 2,6 Millionen Euro über dem Plan lag, sind Erträge aus der Steuer auf sexuelle Vergnügungen aufgrund von Betriebsschließungen bislang nicht verbucht.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten im Berichtszeitraum 20 % des Planwertes. Hierbei sind die Schlüsselzuweisung, die Schulpauschale sowie die allgemeine Aufwands- und Unterhaltungspauschale bereits in voller Höhe eingegangen. Die Erträge aus den Zuwendungen für den Breitbandausbau im Außenbereich werden für das zweite Quartal erwartet.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 26 % des Planansatzes verbucht. Im Bereich der privatrechtlichen Leistungsentgelte liegt der Anteil bei 36 %. Die Kostenerstattungen und Umlagen sowie die sonstigen ordentlichen Erträge verzeichneten eine Umsetzung von 32 % bzw. 23 % der jeweiligen Planwerte. Finanzerträge wurden im ersten Quartal nur in geringfügigem Umfang verbucht.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 12Nachbesetzung von Ausschüssen sowie Benennung von Gremiumsmitgliedern in Drittorganisationen; hier: Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wesel-DinslakenZur Vorlage · 2021/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0072 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Mandaten in kommunalen Ausschüssen sowie in einer Drittorganisation.
Im ersten Punkt wird die Neubesetzung eines stellvertretenden Sitzes im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport thematisiert. Nachdem ein sachkundiger Bürger sein stellvertretendes Mandat im April 2020 niedergelegt hat, schlägt die CDU-Fraktion vor, diesen Sitz mit einem weiteren sachkundigen Bürger nachzubesetzen. Für diese Nachwahl ist gemäß der Gemeindeordnung ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister bei diesem Vorgang kein Stimmrecht besitzt.
Der zweite Punkt der Vorlage betrifft die Vertretung der Stadt Hamminkeln in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Wesel-Dinslaken. Ein im November 2020 gewähltes Ratsmitglied kann die Funktion als stellvertretendes Mitglied nicht ausüben, da eine Beschäftigung bei der Stadt Voerde die Zulässigkeit der Entsendung gemäß der Verbandssatzung ausschließt. Die CDU-Fraktion schlägt daher ein anderes Ratsmitglied als Nachfolge für den stellvertretenden Sitz in der Verbandsversammlung vor. Die Nachfolgefeststellung in Organen von Drittorganisationen erfolgt durch Mehrheitswahl, wobei der Bürgermeister hier ein Stimmrecht hat.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen