Grundsatzfestlegung zur Vermarktung von Baulandflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0064 liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Stadt Hamminkeln dazu zu verpflichten, bei neu ausgewiesenen Baugebieten künftig vorrangig eine Eigenvermarktung von Baugrundstücken zu betreiben. Die Verwaltung unterstützt den Antrag im Kern, schlägt jedoch inhaltliche Ergänzungen und Präzisierungen vor.
Nach Ansicht der Verwaltung sollen Entwicklungen von Bau- und Gewerbegebieten grundsätzlich auf Flächen erfolgen, die im Eigentum der Stadt liegen oder auf die die Stadt ausreichenden Zugriff hat. Dies dient der Sicherstellung der zeitnahen baulichen Verwertung, der Bereitstellung von Infrastrukturflächen sowie dem Ausgleich von Infrastrukturfolgenlasten.
Die Eigenvermarktung soll sich laut Vorschlag auf Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften beschränken. Bei Flächen für Mehrfamilienhäuser wird die Vermarktung durch Investoren als sinnvoll erachtet, sofern die Stadt nicht selbst als Bauträger auftritt. Zudem wird vorgeschlagen, die Regelung auf die Vermarktung von Gewerbeflächen auszuweiten, um die Ansiedlung von Unternehmen besser steuern und angemessene Kaufpreise zu gewährleisten. Als Option für Bewerber mit geringerer Liquidität soll zudem die Vergabe von Erbbaurechten berücksichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, die Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten auf städtischen Flächen zu beschränken und die Vermarktung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften durch die Stadt vorzunehmen.
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- 12.05.2021kein Ergebnis hinterlegt