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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beitritt der Stadt Hamminkeln zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreis in NRW e.V. hier: Antrag der B90/Die Grünen-Fraktion vom 21.01.2021Zur Vorlage · 2021/0040 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0040 der Fachdienste 61 behandelt den Antrag der B90/Die Grünen-Fraktion auf den Beitritt der Stadt Hamminkeln zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS). Ziel der Mitgliedschaft ist die Förderung der Nahmobilität, was den Zugang zu spezifischen Landesfördermitteln des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW ermöglicht. Diese Mittel können unter anderem für die Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen genutzt werden.
Die Mitgliedschaft in der AGFS ist mit einem jährlichen Beitrag von 2.500 Euro verbunden. Die Verwaltung bewertet den Beitritt als Möglichkeit, die bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Nahmobilität strategisch auszurichten und die Infrastruktur sowie die Lebensqualität durch eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu verbessern. Ein Aufnahmeprozess umfasst eine formale Bewerbung sowie eine Besichtigung der Kommune durch eine Kommission.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung zeitnah den Aufnahmeantrag stellt und die jährlichen Beiträge ab dem Haushalt 2022 bereitstellt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept auf Basis bestehender Teilkonzepte entwerfen zu lassen, wofür im Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von 20.000 Euro vorgesehen ist. Nach einer erfolgreichen Aufnahme soll die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung jährlich über Maßnahmen in einem Aktionsprogramm sowie über die Umsetzung und die Beantragung von Fördergeldern berichten.
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Beratungsfolge
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 3Änderung der Straßenbaubeitragssatzung hier: Anträge der Fraktion Freie WählerZur Vorlage · 2021/0044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0044 befasst sich mit Anträgen der Fraktion Freie Wähler zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hamminkeln. Die Anträge umfassen verschiedene Forderungen, darunter die Senkung der Beitragssätze auf das gesetzliche Minimum, die Einführung einer maximalen Ermäßigung für private Eckgrundstücke, die Festlegung von Tiefenbegrenzungen bei privaten Grundstücken sowie Billigkeitserlasse bei Mehrfachanliegern. Zudem wird eine Petition zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge thematisiert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Begrenzung der Beitragssatzhöhe gegen die Beitragserhebungspflicht des Kommunalabgabengesetzes NRW verstoßen würde. Ein Antrag auf Senkung der Sätze wird daher so interpretiert, dass die Verteilung zwischen Gemeindeanteil und Anteil der Beitragspflichtigen angepasst werden soll. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Anliegeranteile angesichts der Haushaltslage nicht empfohlen wird, sofern keine sachgerechte Abwägung der wirtschaftlichen Vorteile erfolgt.
Hinsichtlich der Ermäßigungen für Eckgrundstücke und der Einführung von Tiefenbegrenzungen stellt die Verwaltung fest, dass solche Regelungen rechtlich zulässig sind. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung der zu berücksichtigenden Grundstücksfläche bei Eckgrundstücken die Gesamtverteilungsfläche verringert, was zu einem Anstieg des Beitragssatzes für die übrigen Grundstückseigentümer führen kann. Eine Beitragsermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke wird im Rahmen der aktuellen Satzung nicht als zulässig betrachtet.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 4Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2021/0065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0065 befasst sich mit der Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung in Hamminkeln. Hintergrund ist die anstehende Neuausschreibung der Straßenreinigung, für die ein präzises Leistungsverzeichnis sowie eine entsprechende Anpassung der Gebührensatzung erforderlich sind.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Aufnahme des Stichweges „Am Pastorsberg“ in das Straßenverzeichnis. Nach einer technischen Prüfung, die die Befahrbarkeit durch Reinigungsmaschinen bestätigt hat, empfiehlt die Verwaltung, die Reinigung dieses Abschnitts durch die Stadt gebührenpflichtig zu übernehmen.
Zudem wird eine neue Verfahrensweise für die Aufnahme neuer Straßen in Neubaugebieten vorgeschlagen. Sobald Straßen fertiggestellt oder von der Stadt übernommen wurden, soll eine technische Bewertung der Reinigungsfähigkeit erfolgen. Bei technisch möglichen Abschnitten werden die Grundstückseigentümer abgefragt, ob die Reinigungspflicht auf die Stadt übertragen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass eine solche Übernahme erst bei einer Zustimmung von mindestens 70 Prozent der betroffenen Eigentümer durch die politischen Gremien beschlossen werden kann. Sackgassen oder sehr schmale Wege, die ein Wenden der Fahrzeuge nicht zulassen, verbleiben weiterhin in der Reinigungspflicht der Anlieger.
Für Bürgeranträge zur Änderung der Reinigungspflicht wird eine Frist bis zum 30. Juni des Vorjahres festgelegt. Baustellenbedingte Aussetzungen der Reinigung werden als temporäre Maßnahmen ohne dauerhafte Änderung des Verzeichnisses behandelt. Die Vorlage wurde im Bauausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2021 · Rat (5. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 06.05.2021 · Bauausschuss (3. Sitzung)
- 5Grundsatzfestlegung zur Vermarktung von BaulandflächenZur Vorlage · 2021/0064 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0064 liegt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Stadt Hamminkeln dazu zu verpflichten, bei neu ausgewiesenen Baugebieten künftig vorrangig eine Eigenvermarktung von Baugrundstücken zu betreiben. Die Verwaltung unterstützt den Antrag im Kern, schlägt jedoch inhaltliche Ergänzungen und Präzisierungen vor.
Nach Ansicht der Verwaltung sollen Entwicklungen von Bau- und Gewerbegebieten grundsätzlich auf Flächen erfolgen, die im Eigentum der Stadt liegen oder auf die die Stadt ausreichenden Zugriff hat. Dies dient der Sicherstellung der zeitnahen baulichen Verwertung, der Bereitstellung von Infrastrukturflächen sowie dem Ausgleich von Infrastrukturfolgenlasten.
Die Eigenvermarktung soll sich laut Vorschlag auf Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften beschränken. Bei Flächen für Mehrfamilienhäuser wird die Vermarktung durch Investoren als sinnvoll erachtet, sofern die Stadt nicht selbst als Bauträger auftritt. Zudem wird vorgeschlagen, die Regelung auf die Vermarktung von Gewerbeflächen auszuweiten, um die Ansiedlung von Unternehmen besser steuern und angemessene Kaufpreise zu gewährleisten. Als Option für Bewerber mit geringerer Liquidität soll zudem die Vergabe von Erbbaurechten berücksichtigt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat bereits einstimmig empfohlen, die Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten auf städtischen Flächen zu beschränken und die Vermarktung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften durch die Stadt vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 6Resolution zum GFGZur Vorlage · 2021/0041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0041 des Vorstandsbereichs II sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln gemeinsam mit den Räten der Gemeinden Hünxe und Schermbeck eine Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Bundestag aufzufordern, die Kommunen angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Mindereinnahmen und Mehrausgaben nachhaltiger zu unterstützen und zu entlasten.
An das Land Nordrhein-Westfalen richtet sich die Forderung, die Aufstockung der Finanzausgleichsmasse als Zuschuss statt als zinslose Kredite zu gewähren und den Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern zu erhöhen. Zudem sollen Mindereinnahmen bei der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 mindestens zur Hälfte ausgeglichen werden. Die Vorlage schlägt zudem die Übernahme coronabedingter Schulden im Jahr 2025 sowie die Gründung einer NRW-Kasse zur Entschuldung kommunaler Kassenkredite vor. Ein neues Investitionsprogramm soll die lokale Wirtschaft stärken, die digitale Infrastruktur der Daseinsvorsorge verbessern und den ökologischen Umbau unterstützen.
Auf Bundesebene wird der Bundestag aufgefordert, die Verteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder und Kommunen anzupassen, um die pandemiebedingten Verluste auszugleichen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags einstimmig.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021 · Rat (6. Sitzung)
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 7Zwischenbericht FördermittelmanagementZur Vorlage · 2021/0076 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 2021/0076 des Vorstandsbereichs II informiert über den Zwischenbericht des zentralen Fördermittelmanagements der Stadt Hamminkeln. Seit der Installation dieser Struktur zum 1. Januar 2019 verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Akquise von EU-, Bundes- und Landesmitteln zu professionalisieren. Die Aufgabe des Managements umfasst die Ermittlung von Investitionsbedarfen, die Analyse der Förderfähigkeit von Projekten sowie die Regelung der Prozesse von der Beantragierung bis zur Abrechnung.
Im Zeitraum seit Anfang 2019 konnten durch verschiedene Förderzugänge Zuwendungen in einer Gesamthöhe von rund 4,35 Millionen Euro für zuwendungsfähige Gesamtausgaben von etwa 4,93 Millionen Euro akquiriert werden. Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem Projekte der Dorferneuerung, Städtebauförderung, der Digitalpakt Schule sowie Programme zur Elektromobilität und zur Förderung von Sportstätten.
Zusätzlich zu den bereits bewilligten Maßnahmen befinden sich weitere Förderanträge in der Vorbereitung oder wurden bereits gestellt. Diese betreffen unter anderem die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, die Neugestaltung des Molkereiplatzes sowie bauliche Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Das Volumen der in Vorbereitung befindlichen Anträge beläuft sich auf zuwendungsfähige Gesamtausgaben von rund 3,27 Millionen Euro, wobei die zu erwartenden Zuwendungen auf etwa 2,07 Millionen Euro geschätzt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Förderlandschaft und die Kostenkalkulationen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen laufend anpassen können.
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Beratungsfolge
- 12.05.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (5. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen