Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für den Umbau und die Erweiterung des dort befindlichen Bürgerhauses. Da die geplante Erweiterung Flächen beansprucht, die im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung „Fußweg“ festgesetzt sind, ist eine Anpassung der Planung erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags herzustellen.
Der Antrag sieht vor, die öffentliche Verkehrsfläche seitlich zu verlegen, sodass die funktionale Verbindung zwischen der Marktstraße und der Martin-Luther-Straße erhalten bleibt. Die dadurch frei werdende Fläche soll der Baufläche des Bürgerhauses zugeschlagen werden. Die Verwaltung hat die Planung zur Verlegung des Fußweges bereits geprüft und weist darauf hin, dass die bauliche Umsetzung auf Kosten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu erfolgen hat.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Um das Verfahren zu beschleunigen, wird neben dem Aufstellungsbeschluss auch die direkte öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln ausgesprochen, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 28.04.2021kein Ergebnis hinterlegt