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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2021/0049 31.05.2021 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0049 der Fachdienste 61 behandelt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 18 „Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes der Firma Aldi Süd auf dem Grundstück des ehemaligen Rewe-Marktes an der Bahnhofstraße. Da der geplante Baukörper nicht der derzeit festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche entspricht und die geplante Verkaufsfläche von 935 m² eine Umplanung von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet erfordert, ist eine Änderung der Planung notwendig.

Der Entwurf sieht einen Baukörper auf dem südlichen Teil des Grundstücks vor, der parallel zur Meisenstraße verläuft. Die Parkflächen sollen zwischen der Bahnhofstraße und dem Gebäude angeordnet werden. Während die Kundenzufahrt ausschließlich über die Bahnhofstraße erfolgt, bleibt ein Zugang für Fußgänger über die Sperlingsstraße bestehen. Die Warenanlieferung soll weiterhin über die Meisenstraße abgewickelt werden. Zur Grundlage des Verfahrens dienen verschiedene Unterlagen, darunter ein Bebauungsplanentwurf, eine schalltechnische Untersuchung, ein Verkehrsgutachten sowie eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beteiligungsprozesse nach der Beschlussfassung im Rat umzusetzen.

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