Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Siedlungsbereich zwischen Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und Paßter Weg im Ortsteil Dingden und Erlass einer Veränderungssperre - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2021 -
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Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15. März und 30. März 2021 beantragt, für den Siedlungsbereich im Ortsteil Dingden zwischen der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und Paßter Weg einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Veränderungssperre zu erlassen. Ziel des Antrags ist die rechtssichere Regelung der Bebauung, um eine Nachverdichtung zu begrenzen, die laut Antrag die Infrastruktur belasten und die Wohnstruktur verändern könnte.
Die Verwaltung lehnt die Anträge ab. Nach aktueller Rechtslage gilt für das Gebiet das Einfügungsgebot gemäß § 34 BauGB, welches die Art und das Maß der baulichen Nutzung regelt. Eine Bebauung in zweiter Reihe auf Gartenflächen ist nach dieser Regelung bereits ausgeschlossen. Die Verwaltung sieht in der Nachverdichtung durch unterschiedliche Wohnformen eine Chance zur Vitalisierung des Quartiers und zur Bewältigung des demografischen Wandels.
Hinsichtlich der Erschließung stellt die zuständige Fachabteilung fest, dass die Kapazitäten des Abwassernetzes für zusätzliche Schmutzwassermengen ausreichen, sofern Regenwasser auf den Grundstücken versickert wird. Auch die verkehrliche Belastung der Erschließungsstraßen liegt nach Einschätzung der Fachdienste weit unter der Kapazitätsgrenze. Da der bestehende baurechtliche Rahmen als ausreichend erachtet wird, sieht die Verwaltung keine Grundlage für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes oder den Erlass einer Veränderungssperre.
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