Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Horster Weg zum Zwecke der Erweiterung eines Elektrobetriebes im Ortsteil Brünen
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Elektrobetrieb am Horster Weg hat am 7. April 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt, um seinen Standort im Ortsteil Brünen zu erweitern. Ziel des Vorhabens ist der Bau einer etwa 6.300 Quadratmeter großen Lager- und Logistikhalle. Da die bereits durch eine Innenbereichs- und Ergänzungssatzung von 2012 verfügbaren Flächen bereits genutzt wurden, ist für die geplante Erweiterung nach Süden eine neue rechtliche Grundlage erforderlich.
Die Erweiterungsfläche liegt im Außenbereich, weshalb derzeit keine Baurecht besteht. Eine Anpassung der bestehenden Satzung wurde als nicht möglich eingestuft. Nach einer Vorklärung mit dem Regionalverband Köln (RVR) wurde festgestellt, dass die Erweiterung gemäß den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW als angemessene Erweiterung eines bestehenden Betriebsstandortes als möglich gilt. Die Untere Landschaftsbehörde hat nach einer Vorabstimmung keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, sofern ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die Verwaltung empfiehlt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ aufzustellen. Im Zuge dieses Verfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die neue gewerbliche Baufläche darzustellen. Das Vorhaben führt zu einer zusätzlichen Versiegelung von Freiflächen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 28.04.2021kein Ergebnis hinterlegt