Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. BO 2 "Am Friedhof" im Ortsteil Dingden sowie Erlass einer Veränderungssperre - Anregung gemäß § 24 GO NW der Anlieger des Baugebietes "Am Friedhof" in Dingden vom 24.03.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Anlieger des Wohngebietes „Am Friedhof“ im Ortsteil Dingden haben gemäß § 24 GO NW beantragt, einen geänderten Bebauungsplan für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. BO 2 aufzustellen. Ziel des Antrags ist es, Mängel zu beheben, die durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 16. Februar 2021 entstanden sind, welches den bestehenden Plan aufgrund unbestimmter Sockel- und Drempelhöhen für unwirksam erklärt hat. Zudem wird der Erlass einer vorläufigen Veränderungssperre beantragt, um bauliche Vorhaben zu verhindern, die den Festsetzungen des alten Bebauungsplans widersprechen könnten.
Die Verwaltung lehnt den Antrag auf die Neuaufstellung des Bebauungsplans sowie den Erlass einer Veränderungssperre ab. Begründet wird dies damit, dass im Falle einer Unwirksamkeit des bestehenden Plans Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen seien. Da die vorhandene Struktur eine straßenrandbegleitende Bebauung vorgibt, sei eine zusätzliche Bebauung in rückwärtigen Gartenbereichen nach den geltenden Einfügungsgeboten ohnehin nicht zulässig. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Planung, die lediglich die Erhaltung der bestehenden Einfamilienhausstruktur zum Ziel hat, städtebaulich nicht hinreichend begründbar sei. Vielmehr sollen die Ziele der Innenentwicklung und die Förderung unterschiedlicher Wohnformen durch eine schrittweise Entwicklung im Rahmen der bestehenden baulichen Strukturen ermöglicht werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Antrag abzulehnen.
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