vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 A
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Leb Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 935 m². Die Vorlage umfasst die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Beteiligung der Behörden sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, die vom 16. Juli bis zum 6. August 2021 durch Offenlage der Unterlagen stattfand, wurde eine Stellungnahme eingereicht. Darin werden verschiedene Bedenken geäußert, unter anderem hinsichtlich des Beteiligungszeitraums während der Sommerferien, der formellen Korrektheit des Aufstellungsbeschlusses sowie der Vollständigkeit der Entscheidungsvorlagen bezüglich Gutachten und Antragsunterlagen. Zudem werden Fragen zur landesplanerischen Abstimmung, zur Verkehrsbelastung durch die Anlieferung, zur Parkplatzsituation für Mitarbeiter sowie zu möglichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel und die Versorgungssituation im Ortsteil vorgebracht.
Die Verwaltung nimmt zu den Einwendungen Stellung. Die Verlängerung des Beteiligungszeitraums auf drei Wochen wird als ausreichend bewertet. Der Aufstellungsbeschluss wurde nach einer vertagten Sitzung am 31. Mai 2021 ordnungsgemäß gefasst. Hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im September 2020 über den Einleitungsantrag entschieden hat und die Verfügungsberechtigung des Investors für das Grundstück nachgewiesen wurde.
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