Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete - Planungsparameter für die Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 2021/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage der Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie das Wohngebiet, das die Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und den Paßter Weg umfasst.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Aufstellung neuer Bebauungspläne in diesen Gebieten nicht erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies damit, dass ein städtebaulich verträglicher Wandel in den überwiegend bebauten Wohngebieten über die Regelungen des § 34 BauGB, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt, realisiert werden kann. Der durch den Bestand vorgegebene Rahmen sei für die Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Ergänzend schlägt die Verwaltung vor, diesen Rahmen durch die Definition von Eckparametern, wie etwa Höchstgrenzen für die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit oder die Anzahl der Wohneinheiten, zu konkretisieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 über die Vorlage beraten. Mit 8 Ja-Stimmen gegen 9 Gegenstimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie für das Gebiet der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und des Paßter Weg nicht vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 3Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 "Dingden-Süd" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0080 liegt ein Antrag zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 21 „Dingden-Süd“ im Ortsteil Dingden vor. Hintergrund des Antrags ist das Vorhaben der Firma Norma, den bestehenden Lebensmittelmarkt an der Nordbrocker Straße abzubrechen und durch einen Neubau mit einer Verkaufsfläche von 1.100 Quadratmetern zu ersetzen.
Das geplante Bauvorhaben sieht eine Vergrößerung der Verkaufsfläche sowie der Anzahl der Stellplätze vor. Hierfür ist die Inanspruchnahme einer derzeit im Bebauungsplan festgesetzten Grünfläche vorgesehen, auf der künftig der Markt sowie die Warenanlieferung platziert werden sollen. Durch den Wegfall dieser Fläche entfällt die bisherige Funktion der Grünfläche als optische Trennung zwischen der Geschäftsnutzung und dem südlich angrenzenden Wohngebiet. Als Ersatz für den Verlust der Grünfläche bietet der Antragsteller externe Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar südlich des Baugebietes „Dingden-Süd“ an.
Zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit liegen Gutachten zur Einzelhandelsverträglichkeit und zum Schallschutz vor, welche die Verträglichkeit des Vorhabens belegen. Die Verwaltung führt aus, dass die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbindung „Einzelhandel für die Nahversorgung“ für das gesamte Grundstück erforderlich ist. Die Fachdienste 61 empfehlen dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, dem Antrag zuzustimmen, woraufhin eine Beratung im Rat der Stadt Hamminkeln vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 4Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 "Am Klausenhof" im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0115 liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 1 „Am Klausenhof“ im Ortsteil Dingden vor. Der betreffende Bebauungsplan dient als planungsrechtliche Grundlage für den östlichen Bereich der Dingdener Siedlung, unter anderem für die Straße An der Sägemühle sowie den Standort des kommunalen Kindergartens. Die letzte Änderung für das beantragte Grundstück erfolgte im Jahr 1993.
Der Antrag sieht vor, die bestehende Bebauung im Zuge eines Generationenwechsels zu verändern. Geplant ist die Umstrukturierung eines vorhandenen Gebäudes durch teilweisen Abriss und anschließenden Neubau. Das Vorhaben sieht die Errichtung von zwei separaten, freistehenden Gebäuden vor, wodurch die bisherige zeilenartige Bauweise aufgelockert werden soll. Zudem soll der Neubau einen größeren Abstand zum nördlich angrenzenden Mumbecker Bach einhalten. Da die aktuelle Festsetzung des Bebauungsplanes dieses Vorhaben nicht zulässt, ist eine Änderung erforderlich.
Die Verwaltung bewertet die Änderung als städtebaulich sinnvoll und vertretbar, da es sich um ein Einzelvorhaben auf einem einzelnen Grundstück handelt. Die anfallenden Planungskosten sollen vom Antragsteller getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die zweite Änderung des Bebauungsplanes zu fassen, wobei das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewandt werden soll.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 "Ortskern westl. der B 473" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil DingdenZur Vorlage · 2021/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0116 liegt ein Antrag zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. BM 7 „Ortskern westl. der B 473“ im Ortsteil Dingden vor. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück im Bereich des Lüdgenfelder Weges 1. Das Ziel der Änderung ist die Ermöglichung eines Neubauprojekts, welches den Abriss des vorhandenen Altbestandes und die Errichtung eines Wohnhauses mit neun Wohneinheiten vorsieht. Das geplante Gebäude soll zweigeschossig mit einem Staffelgeschoss in Flachdachbauweise errichtet werden.
Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, da das Bauvorhaben von den Festsetzungen des bestehenden Plans abweicht. Konkret soll die Geschossflächenzahl von bisher 0,6 auf 0,8 erhöht werden. Zudem weicht die geplante Dachform von der bisher festgelegten Satteldachneigung zwischen 40 und 45 Grad ab. Durch die neue Stellung des Gebäudes wird die bebaubare Grundstücksfläche geringfügig überschritten.
Die Verwaltung führt aus, dass sich die Art der baulichen Nutzung sowie das Maß der Nutzung in das bestehende Umfeld einfügen. Das Vorhaben dient der Schaffung von innerörtlichem Wohnraum. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, dem Antrag auf die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen. Die Fachdienste 61 sind für die Vorlage federführend.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 6Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Schlümersweg zum Zwecke der Erweiterung eines Tischlereibetriebes im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0117 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag eines Tischlereibetriebes im Ortsteil Brünen auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Schlümersweg. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung des bestehenden Betriebs, insbesondere durch die Errichtung eines Ausstellungsraumes mit Büro- und Lagerflächen sowie einer Betriebsleiterwohnung. Da sich der Standort im Außenbereich und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes befindet, ist eine Erweiterung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur in untergeordnetem Maße zulässig.
Nach einer anfänglichen Ablehnung durch die zuständige Regionalplanungsbehörde wurde im Rahmen einer weiteren Stellungnahme eine Möglichkeit zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aufgezeigt. Durch eine Reduzierung der Erweiterungsfläche auf rund 360 Quadratmeter wird eine landesplanerische Zustimmung in Aussicht gestellt. Dies erfordert jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Grundlage einer Ausnahmeregelung im Landesentwicklungsplan.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidung eine Präzedenzfallwirkung entfalten könnte, da ähnliche Erweiterungen im Außenbereich künftig beantragt werden könnten, was zu einer Zersplitterung des Außenbereichs führen könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch mit 14 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen empfohlen, dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 7Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage am zentralen KlärwerkZur Vorlage · 2021/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0118 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Erweiterungsfläche des zentralen Klärwerks in Hamminkeln. Ziel des Projekts ist die Erzeugung von Strom für den Betrieb der Kläranlage. Im Rahmen der Vorbereitungen wurde bereits beschlossen, die entsprechende Fläche in eine Sonderbaufläche umzuwidmen.
Nach Abklärungen durch die Verwaltung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich, da die Photovoltaikanlage der Kläranlagennutzung untergeordnet ist und keine wasserwirtschaftlichen Bedenken vorliegen. Dennoch sind für ein späteres Baugenehmigungsverfahren verschiedene Untersuchungen notwendig. Dazu gehören eine UVP-Vorprüfung, ein Artenschutzgutachten, ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie die Kartierung von Amphibien, Vögeln und der Vegetation. Diese Erhebungen sollen im Zeitraum bis zum Frühsommer 2022 durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, das Projekt weiterzuverfolgen und die Verwaltung mit der Beauftragung der erforderlichen Gutachten zu betrauen. Der Ausschuss stimmte diesem Vorschlag mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zu. Die Umsetzung der Untersuchungen soll unter Inanspruchnahme der bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen. Ein Baugenehmigungsverfahren kann nach Abschluss der Kartierungen eingeleitet werden, sofern die Ergebnisse keine Hindernisse für das Vorhaben ergeben.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 "Ringstraße" als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2021/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0119 wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO14 „Ringstraße“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan im Ortsteil Dingden beantragt. Ziel der Maßnahme ist eine Nachverdichtung auf Flächen, die im aktuellen Bebauungsplan als Grünfläche für eine Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung festgesetzt sind.
Der vorliegende Entwurf basiert auf einem Grundkonzept aus dem Vorjahr. Die geplante Bebauung umfasst Einzelhäuser und Doppelhaushälften, die sich zeilenartig an einer zentralen Privatzufahrt orientieren. Die Gebäude sind als zweigeschossige Bauweise mit einem zusätzlichen Staffelgeschoss konzipiert. Laut Angaben des Antragstellers fügt sich die Höhenentwicklung in den Bestand ein, wobei die zeilenartige Anordnung eine Riegelwirkung zur nördlich angrenzenden Nachbarschaft erzeugt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch das Vorhaben ein Verlust an innerörtlicher Freifläche entsteht. Aufgrund der absehbaren Betroffenheiten empfiehlt die Fachabteilung, im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zunächst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, bevor die inhaltliche Ausarbeitung des Änderungsentwurfes fortgesetzt wird. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Bürgerbeteiligung einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht die Umwandlung ehemaliger Sportplatzflächen in Wohnbauflächen vor. Aufgrund der Einbeziehung zweier Wegeverbindungen zwischen dem Plangebiet und der Straße „Am Schienenberg“ in den Geltungsbereich ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Der Bebauungsplanentwurf basiert auf einem Konzept zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Planung wurden unter anderem Gutachten zur Versickerung, zum Boden, zum Artenschutz sowie zur Bewertung von Freizeitlärm und Gewerbebeeinträchtigungen erstellt. Der Entwurf sieht die Festsetzung öffentlicher Grünflächen entlang des Mumbecker Baches und des Schulgrundstücks vor. Diese Flächen sollen neben der Sicherung von Abständen zum Gewässer und der Pflege von Gehölzen auch als Fußwege („Pättken“) dienen, um verschiedene Bereiche des Ortsteils miteinander zu verbinden. Durch die Grünflächenfestsetzungen reduziert sich die Baufläche auf eine Zone für zwei Gebäude mit insgesamt maximal zwölf Wohneinheiten sowie eine Fläche für Mehrfamilienhäuser.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab Hinweise zum Denkmalschutz, zum Gewässerschutz und zur Landschaftsplanung. Die Verwaltung hat die Abwägung vorgenommen und stellt fest, dass die geplanten Abstände zum Gewässer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem werden Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserschutzes und zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Plan berücksichtigt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 106. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Optimierung der Bebaubarkeit von Grundstücken innerhalb des Änderungsbereichs. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 durchgeführt, wobei verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen eingingen.
Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser hin, was laut Entwurf bereits berücksichtigt ist. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Innogy Netze Deutschland GmbH äußerten Hinweise zu Gasleitungen sowie Stromversorgungsleitungen und Straßenleuchten. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanaufstellung, da sie die spätere Bauausführung betreffen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Vorlage bereits im Plan enthalten ist. Die Untere Denkmalbehörde verwies auf den Denkmalschutz des benachbarten Friedhofs; hier wurde eine Beachtung im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 116. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung und Neuordnung der baulichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 Stellungnahmen verschiedener Stellen ausgewertet.
Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass sich das Gebiet in der Wasserschutzzone IIIb befindet, und empfahl die Berücksichtigung der ortsnahen Regenwasserversickerung. Die Verwaltung plant, diesen Hinweis in den Entwurf aufzunehmen. Von der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH wurden Hinweise zu bestehenden Gasleitungen und Stromversorgungsleitungen im Planbereich eingereicht. Die Verwaltung bewertet diese Aspekte als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanebene, da sie die spätere Bauausführung betreffen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel. Da ein entsprechender Hinweis bereits im Bebauungsplan enthalten ist, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, diesen Punkt lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 125. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0123 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0123 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung einer Fußwegeführung, um eine Erweiterung des benachbarten Bürgerhauses zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 10. Juni und dem 12. Juli 2021 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Beteiligung weiterer Denkmalämter an sowie den Hinweis auf mögliche Überschwemmungen bei extremen Hochwasserereignissen; beide Punkte sollen im Plan berücksichtigt werden. Bezüglich der Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Empfehlung einer Überprüfung des Gebiets bei Erdarbeiten im Plan berücksichtigt.
Gegenüber den Hinweisen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Versorgungsleitungen und Straßenleuchten empfiehlt der Ausschuss, diese auf Bebauungsplanebene nicht zu berücksichtigen, da diese Aspekte die spätere Bauausführung oder private Regelungen betreffen. Auch den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen im Fluggebiet empfiehlt der Ausschuss, nicht zu beachten, da durch die Verlegung des Fußweges keine neuen Nutzungen entstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt abschließend die Fassung des Satzungsbeschlusses für die Bebauungsplanänderung.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 133. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0124 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0124 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Änderung ist die Modifizierung eines Teils der Straße „Auf dem Stemmingholt“, wobei eine bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Fläche in ein Dorfgebiet umgewandelt werden soll.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 7. Juni bis zum 7. Juli 2021 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Innogy Netze Deutschland GmbH/Westnetz GmbH gaben Hinweise bezüglich der Sicherung von Telekommunikationsleitungen, Gasleitungen und Versorgungsleitungen bzw. der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bewertete diese Anregungen als für das aktuelle Bebauungsplanverfahren nicht relevant, da sie den späteren Straßenausbau betreffen, und empfahl, diese nicht zu beachten.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wies auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen durch die Lage im militärischen Fluggebiet hin. Da die geplante Fläche keine Überbauung vorsieht, empfahl der Ausschuss, diesen Hinweis nicht zu berücksichtigen. Einzig die Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, bei Erdarbeiten eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, sollte aufgrund bestehender Hinweise im Plan berücksichtigt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 14vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 AZur Vorlage · 2021/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0125 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Leb Lebensmitteldiscounter Bahnhofstraße“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 935 m². Die Vorlage umfasst die Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Beteiligung der Behörden sowie den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, die vom 16. Juli bis zum 6. August 2021 durch Offenlage der Unterlagen stattfand, wurde eine Stellungnahme eingereicht. Darin werden verschiedene Bedenken geäußert, unter anderem hinsichtlich des Beteiligungszeitraums während der Sommerferien, der formellen Korrektheit des Aufstellungsbeschlusses sowie der Vollständigkeit der Entscheidungsvorlagen bezüglich Gutachten und Antragsunterlagen. Zudem werden Fragen zur landesplanerischen Abstimmung, zur Verkehrsbelastung durch die Anlieferung, zur Parkplatzsituation für Mitarbeiter sowie zu möglichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel und die Versorgungssituation im Ortsteil vorgebracht.
Die Verwaltung nimmt zu den Einwendungen Stellung. Die Verlängerung des Beteiligungszeitraums auf drei Wochen wird als ausreichend bewertet. Der Aufstellungsbeschluss wurde nach einer vertagten Sitzung am 31. Mai 2021 ordnungsgemäß gefasst. Hinsichtlich der Entscheidungsgrundlagen wird darauf verwiesen, dass der Rat bereits im September 2020 über den Einleitungsantrag entschieden hat und die Verfügungsberechtigung des Investors für das Grundstück nachgewiesen wurde.
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- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 151. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0128 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 zur Vorlagennummer 2021/0128 behandelt die 1. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung von drei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern auf einer seit längerer Zeit brachliegenden Fläche an der Ampelkreuzung Bahnhofstraße und Duisburger Straße.
Der Entwurf sieht vor, dass die Erschließung des Grundstücks über den Storchenweg erfolgt, da eine dauerhafte Zufahrt direkt zur Bahnhofstraße durch den Landesbetrieb Straßen NRW nicht unterstützt wird. Eine temporäre Baustellenzufahrt wurde jedoch in Aussicht gestellt. Die Planungen umfassen zudem einen Grünplan, der die Gestaltung von Neben- und Freiflächen regelt. Hierbei ist die Befestigung von Zufahrten und Stellplätzen in Ökopflaster vorgesehen, ergänzt durch Fahrradabstellplätze und einen Kleinkinderspielplatz. Die Flachdächer der Gebäude 1 und 2 sollen begrünt werden, während die Installation einer Photovoltaikanlage zu einem späteren Zeitpunkt möglich bleibt.
Auf Basis der vorliegenden Planunterlagen wird im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll die Durchführung dieser Auslegung beschließen.
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- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 16Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur (energetischen) Altbausanierung und zur energetischen Optimierung von Neubauten in der Stadt Hamminkeln Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Dachbegrünung in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0126 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage 2021/0126 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung und Verlängerung von Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen in der Stadt Hamminkeln. Konkret geht es um die Förderprogramme für die energetische Altbausanierung, die energetische Optimierung von Neubauten sowie für Dachbegrünungen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 wurde eine Fördersumme von 100.000 Euro für Maßnahmen bereitgestellt, die über die Vorgaben der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden zusätzliche 50.000 Euro für dieses Projekt zur Verfügung gestellt. Da bis zum 31. Juli 2021 Förderanträge im Wert von knapp 19.000 Euro bewilligt wurden, sieht die Änderung der Richtlinien eine Verlängerung der Laufzeit beider Förderprogramme bis zum 31. Dezember 2021 vor. Die ursprüngliche Befristung war auf den 31. Juli 2021 datiert.
Die Dokumentation führt zudem die Förderzusagen seit August 2019 auf. Im Bereich der energetischen Neubauten und Sanierungen wurden Anträge für verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards mit einem kumulierten Investitionsvolumen von 37.900 Euro registriert. Im Bereich der Dachbegrünung wurden 13 Anträge mit einem Investitionsvolumen von etwa 24.000 Euro verzeichnet. Die geänderten Richtlinien bleiben für Anträge, die seit dem 1. August 2019 eingegangen sind, anwendbar. Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung über das Jahr 2021 hinaus ist in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 17Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 18Mitteilungen und Anfragen