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Mitteilungsvorlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur (energetischen) Altbausanierung und zur energetischen Optimierung von Neubauten in der Stadt Hamminkeln Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Dachbegrünung in der Stadt Hamminkeln

2021/0126 16.09.2021 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage 2021/0126 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Änderung und Verlängerung von Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen in der Stadt Hamminkeln. Konkret geht es um die Förderprogramme für die energetische Altbausanierung, die energetische Optimierung von Neubauten sowie für Dachbegrünungen.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 wurde eine Fördersumme von 100.000 Euro für Maßnahmen bereitgestellt, die über die Vorgaben der Energieeinsparverordnung hinausgehen. Für das Haushaltsjahr 2021 wurden zusätzliche 50.000 Euro für dieses Projekt zur Verfügung gestellt. Da bis zum 31. Juli 2021 Förderanträge im Wert von knapp 19.000 Euro bewilligt wurden, sieht die Änderung der Richtlinien eine Verlängerung der Laufzeit beider Förderprogramme bis zum 31. Dezember 2021 vor. Die ursprüngliche Befristung war auf den 31. Juli 2021 datiert.

Die Dokumentation führt zudem die Förderzusagen seit August 2019 auf. Im Bereich der energetischen Neubauten und Sanierungen wurden Anträge für verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards mit einem kumulierten Investitionsvolumen von 37.900 Euro registriert. Im Bereich der Dachbegrünung wurden 13 Anträge mit einem Investitionsvolumen von etwa 24.000 Euro verzeichnet. Die geänderten Richtlinien bleiben für Anträge, die seit dem 1. August 2019 eingegangen sind, anwendbar. Eine Entscheidung über eine weitere Verlängerung über das Jahr 2021 hinaus ist in den Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 vorgesehen.

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Dokumente

Beratungsfolge