6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Optimierung der Bebaubarkeit von Grundstücken innerhalb des Änderungsbereichs. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 durchgeführt, wobei verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen eingingen.
Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser hin, was laut Entwurf bereits berücksichtigt ist. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Innogy Netze Deutschland GmbH äußerten Hinweise zu Gasleitungen sowie Stromversorgungsleitungen und Straßenleuchten. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanaufstellung, da sie die spätere Bauausführung betreffen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Vorlage bereits im Plan enthalten ist. Die Untere Denkmalbehörde verwies auf den Denkmalschutz des benachbarten Friedhofs; hier wurde eine Beachtung im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.09.2021kein Ergebnis hinterlegt