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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Internationale Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe"Zur Vorlage · 2021/0110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/0110 des Büros des Bürgermeisters befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Hamminkeln an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die Initiative, die von der Gemeinschaft Sant’Egidio mit Sitz in Rom vertreten wird, verfolgt das Ziel, die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der genannten Organisation an die Stadtverwaltung. Die Kampagne, die im Jahr 2002 ins Leben gerufen wurde, umfasst mittlerweile über eintausend Städte weltweit. In der Begründung wird angeführt, dass die Todesstrafe einen Eingriff in die unverletzlichen Rechte des Individuums darstellt. Die Stadt Hamminkeln vertritt in der Vorlage die Position, dass staatliches Strafhandeln die Würde des Menschen und das Leben nicht antasten darf. Ein kategorisches Verbot der Todesstrafe wird als Mittel angeführt, um die Bedeutung des menschlichen Lebens als höchstes Rechtsgut zu verdeutlichen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln der Beteiligung an der Kampagne zustimmt. Mit diesem Beschluss soll die Unterstützung für den Respekt des Lebens und der Menschenwürde sowie der moralische Einsatz der Initiative zum Ausdruck gebracht werden. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 7. Oktober 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 3Gründung eines WirtschaftswegeverbandesZur Vorlage · 2021/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0155 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 1. Juli 2021 die Verwaltung beauftragt hatte, einen Antrag auf Errichtung des Verbandes zu stellen und den Beitritt in der Gründungsversammlung zu erklären, sieht sich die Verwaltung nun mit Änderungen am ursprünglichen Satzungsentwurf konfrontiert.
Die Errichtungsbehörde Kreis Wesel bereitet Änderungen der Satzung vor. Diese sehen vor, dass Eigentümer, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet haben, zur Teilnahme an den Verbandsgremien zugelassen werden können. Zudem wird eine Anpassung der Beitragsstruktur erwartet. Ziel ist es, durch einen höheren Grundbetrag für die ersten ein bis zwei Hektar eine Entlastung der großen Beitragszahler zu erreichen und Kleineigentümer stärker einzubeziehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Umverteilung das Gesamtaufkommen für die Stadt Hamminkeln nicht steigt, sondern der Anteil bei einem geschätzten Betrag von rund 330.000 Euro zuzüglich der Mitgliedsbeiträge für eigene Flächen verbleibt.
Aufgrund der zeitlichen Nähe der Gründungsversammlung zum Sitzungstermin wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung des Satzungsentwurfs unter der Maßgabe des genannten Kostenanteils vorgeschlagen. Der Rat soll diese Entscheidung anschließend in seiner Sitzung am 7. Oktober 2021 genehmigen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 4Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Denkmalgerechte Sanierung Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Ringenberg im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu fördern. Das Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zielt darauf ab, städtebauliche Vorhaben mit hoher nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit sowie besonderer fachlicher Qualität zu unterstützen. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, das Schloss durch die Umsetzung des Landesförderprojektes „Dritte Orte“ einer neuen Nutzung als Kunst- und Kulturort zuzuführen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Vorstandsbereichs II sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln empfiehlt, bis zum 14. Dezember 2021 eine Projektskizze beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut, wobei die erste Phase die Einreichung von Projektskizzen umfasst.
Für eine erfolgreiche Förderung ist eine Mitfinanzierung durch die Kommune erforderlich. Der Eigenanteil der Kommune beläuft sich dabei grundsätzlich auf ein Drittel der Kosten, sofern diese nicht durch Dritte gedeckt werden. Die Verwaltung hat das Sanierungsvorhaben als geeignetes Projekt für den Projektaufruf 2022 identifiziert.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 5Grundlagen der baulichen Entwicklung der Schulen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit den Grundlagen der baulichen Entwicklung der Schulen in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die statistische Entwicklung der Stadtbevölkerung, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuwachs in der Altersgruppe der 28- bis 40-Jährigen sowie einen stetigen Anstieg der Kinder im Kita- und Schulalter verzeichnete. Da die Stadt als Schulträgerin zur Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur verpflichtet ist, werden die Entwicklungszahlen der Einwohnerstatistik als Basis für die Planung angeführt.
Die Verwaltung identifiziert Handlungsbedarf an den Schulstandorten Brünen, Dingden und Hamminkeln. Während für den Standort Brünen bereits Entscheidungen über die bauliche Umsetzung vorliegen, besteht in Hamminkeln und Dingden weiterer Bedarf. Die Vorlage legt dabei Leitlinien fest, die auf den Prinzipien der Attraktivität für junge Familien, der Sicherstellung kurzer Schulwege sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf basieren.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Sicherstellung von Flächen für den Ganztagsunterricht und Sporteinheiten. Da die Kapazitäten in den Sporthallen aktuell nicht ausreichen, entstehen für die Gesamtschule bereits Kosten in Höhe von rund 16.000 Euro für den Transport zu Ausweichflächen. Die Verwaltung empfiehlt, vor weiteren Baumaßnahmen die Grundlagen für zukünftige Beschlüsse festzulegen, um dem demografischen Wandel und dem steigenden Bedarf an Schulräumen gerecht zu werden.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 22.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (5. Sitzung)
- 6Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete - Planungsparameter für die Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 2021/0114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0114 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage der Überplanung und Nachverdichtung älterer Wohngebiete in Hamminkeln. Im Zentrum stehen die Bereiche des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie das Wohngebiet, das die Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und den Paßter Weg umfasst.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine Aufstellung neuer Bebauungspläne in diesen Gebieten nicht erforderlich ist. Die Verwaltung begründet dies damit, dass ein städtebaulich verträglicher Wandel in den überwiegend bebauten Wohngebieten über die Regelungen des § 34 BauGB, welcher die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt, realisiert werden kann. Der durch den Bestand vorgegebene Rahmen sei für die Beurteilung von Bauvorhaben ausreichend. Ergänzend schlägt die Verwaltung vor, diesen Rahmen durch die Definition von Eckparametern, wie etwa Höchstgrenzen für die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit oder die Anzahl der Wohneinheiten, zu konkretisieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 über die Vorlage beraten. Mit 8 Ja-Stimmen gegen 9 Gegenstimmen empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung damit zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet des ehemaligen Bebauungsplanes Nr. BO 2 „Am Friedhof“ sowie für das Gebiet der Bocholter Straße, Sachsenstraße, Berkenhegge, Kondringstraße und des Paßter Weg nicht vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 7Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Schlümersweg zum Zwecke der Erweiterung eines Tischlereibetriebes im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2021/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0117 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag eines Tischlereibetriebes im Ortsteil Brünen auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Schlümersweg. Ziel des Vorhabens ist die Erweiterung des bestehenden Betriebs, insbesondere durch die Errichtung eines Ausstellungsraumes mit Büro- und Lagerflächen sowie einer Betriebsleiterwohnung. Da sich der Standort im Außenbereich und innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes befindet, ist eine Erweiterung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur in untergeordnetem Maße zulässig.
Nach einer anfänglichen Ablehnung durch die zuständige Regionalplanungsbehörde wurde im Rahmen einer weiteren Stellungnahme eine Möglichkeit zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung aufgezeigt. Durch eine Reduzierung der Erweiterungsfläche auf rund 360 Quadratmeter wird eine landesplanerische Zustimmung in Aussicht gestellt. Dies erfordert jedoch eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf Grundlage einer Ausnahmeregelung im Landesentwicklungsplan.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Entscheidung eine Präzedenzfallwirkung entfalten könnte, da ähnliche Erweiterungen im Außenbereich künftig beantragt werden könnten, was zu einer Zersplitterung des Außenbereichs führen könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch mit 14 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen empfohlen, dem Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 8Errichtung einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage am zentralen KlärwerkZur Vorlage · 2021/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0118 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Erweiterungsfläche des zentralen Klärwerks in Hamminkeln. Ziel des Projekts ist die Erzeugung von Strom für den Betrieb der Kläranlage. Im Rahmen der Vorbereitungen wurde bereits beschlossen, die entsprechende Fläche in eine Sonderbaufläche umzuwidmen.
Nach Abklärungen durch die Verwaltung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich, da die Photovoltaikanlage der Kläranlagennutzung untergeordnet ist und keine wasserwirtschaftlichen Bedenken vorliegen. Dennoch sind für ein späteres Baugenehmigungsverfahren verschiedene Untersuchungen notwendig. Dazu gehören eine UVP-Vorprüfung, ein Artenschutzgutachten, ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie die Kartierung von Amphibien, Vögeln und der Vegetation. Diese Erhebungen sollen im Zeitraum bis zum Frühsommer 2022 durchgeführt werden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, das Projekt weiterzuverfolgen und die Verwaltung mit der Beauftragung der erforderlichen Gutachten zu betrauen. Der Ausschuss stimmte diesem Vorschlag mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zu. Die Umsetzung der Untersuchungen soll unter Inanspruchnahme der bereitgestellten Haushaltsmittel erfolgen. Ein Baugenehmigungsverfahren kann nach Abschluss der Kartierungen eingeleitet werden, sofern die Ergebnisse keine Hindernisse für das Vorhaben ergeben.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Das Vorhaben sieht die Umwandlung ehemaliger Sportplatzflächen in Wohnbauflächen vor. Aufgrund der Einbeziehung zweier Wegeverbindungen zwischen dem Plangebiet und der Straße „Am Schienenberg“ in den Geltungsbereich ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Der Bebauungsplanentwurf basiert auf einem Konzept zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Im Rahmen der Planung wurden unter anderem Gutachten zur Versickerung, zum Boden, zum Artenschutz sowie zur Bewertung von Freizeitlärm und Gewerbebeeinträchtigungen erstellt. Der Entwurf sieht die Festsetzung öffentlicher Grünflächen entlang des Mumbecker Baches und des Schulgrundstücks vor. Diese Flächen sollen neben der Sicherung von Abständen zum Gewässer und der Pflege von Gehölzen auch als Fußwege („Pättken“) dienen, um verschiedene Bereiche des Ortsteils miteinander zu verbinden. Durch die Grünflächenfestsetzungen reduziert sich die Baufläche auf eine Zone für zwei Gebäude mit insgesamt maximal zwölf Wohneinheiten sowie eine Fläche für Mehrfamilienhäuser.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergab Hinweise zum Denkmalschutz, zum Gewässerschutz und zur Landschaftsplanung. Die Verwaltung hat die Abwägung vorgenommen und stellt fest, dass die geplanten Abstände zum Gewässer die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem werden Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserschutzes und zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Plan berücksichtigt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs steht noch aus.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 106. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 "Friedhof/Sportplatz" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0121 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. BO 8 „Friedhof/Sportplatz“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Optimierung der Bebaubarkeit von Grundstücken innerhalb des Änderungsbereichs. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 durchgeführt, wobei verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Unternehmen eingingen.
Der Kreis Wesel wies auf die Notwendigkeit einer wasserbehördlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser hin, was laut Entwurf bereits berücksichtigt ist. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH und die Innogy Netze Deutschland GmbH äußerten Hinweise zu Gasleitungen sowie Stromversorgungsleitungen und Straßenleuchten. Die Verwaltung bewertete diese Hinweise als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanaufstellung, da sie die spätere Bauausführung betreffen. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Vorlage bereits im Plan enthalten ist. Die Untere Denkmalbehörde verwies auf den Denkmalschutz des benachbarten Friedhofs; hier wurde eine Beachtung im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 116. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Minkelsches Feld" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0122 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0122 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Minkelsches Feld“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Erweiterung und Neuordnung der baulichen Nutzung auf dem betreffenden Grundstück. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens wurden im Zeitraum vom 7. Juni bis 7. Juli 2021 Stellungnahmen verschiedener Stellen ausgewertet.
Der Kreis Wesel wies darauf hin, dass sich das Gebiet in der Wasserschutzzone IIIb befindet, und empfahl die Berücksichtigung der ortsnahen Regenwasserversickerung. Die Verwaltung plant, diesen Hinweis in den Entwurf aufzunehmen. Von der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH wurden Hinweise zu bestehenden Gasleitungen und Stromversorgungsleitungen im Planbereich eingereicht. Die Verwaltung bewertet diese Aspekte als nicht abwägungsrelevant für die Bebauungsplanebene, da sie die spätere Bauausführung betreffen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, empfahl eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel. Da ein entsprechender Hinweis bereits im Bebauungsplan enthalten ist, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, diesen Punkt lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 125. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0123 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/0123 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung einer Fußwegeführung, um eine Erweiterung des benachbarten Bürgerhauses zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 10. Juni und dem 12. Juli 2021 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Beteiligung weiterer Denkmalämter an sowie den Hinweis auf mögliche Überschwemmungen bei extremen Hochwasserereignissen; beide Punkte sollen im Plan berücksichtigt werden. Bezüglich der Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Empfehlung einer Überprüfung des Gebiets bei Erdarbeiten im Plan berücksichtigt.
Gegenüber den Hinweisen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Versorgungsleitungen und Straßenleuchten empfiehlt der Ausschuss, diese auf Bebauungsplanebene nicht zu berücksichtigen, da diese Aspekte die spätere Bauausführung oder private Regelungen betreffen. Auch den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen im Fluggebiet empfiehlt der Ausschuss, nicht zu beachten, da durch die Verlegung des Fußweges keine neuen Nutzungen entstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt abschließend die Fassung des Satzungsbeschlusses für die Bebauungsplanänderung.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 133. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kappertsberg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2021/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0124 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kappertsberg“ im Ortsteil Brünen. Gegenstand der Änderung ist die Modifizierung eines Teils der Straße „Auf dem Stemmingholt“, wobei eine bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Fläche in ein Dorfgebiet umgewandelt werden soll.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 7. Juni bis zum 7. Juli 2021 gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Deutsche Telekom Technik GmbH, die Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie die Innogy Netze Deutschland GmbH/Westnetz GmbH gaben Hinweise bezüglich der Sicherung von Telekommunikationsleitungen, Gasleitungen und Versorgungsleitungen bzw. der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bewertete diese Anregungen als für das aktuelle Bebauungsplanverfahren nicht relevant, da sie den späteren Straßenausbau betreffen, und empfahl, diese nicht zu beachten.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wies auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen durch die Lage im militärischen Fluggebiet hin. Da die geplante Fläche keine Überbauung vorsieht, empfahl der Ausschuss, diesen Hinweis nicht zu berücksichtigen. Einzig die Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf, bei Erdarbeiten eine Sicherheitsdetektion durchzuführen, sollte aufgrund bestehender Hinweise im Plan berücksichtigt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 16.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (5. Sitzung)
- 14Zukunftskonzept Grundschule Hamminkeln hier: Vorstellung der MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2021/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0137 befasst sich mit der Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zum Zukunftskonzept der Grundschule Hamminkeln. Die aktuelle Schule wird als dreizügige Einrichtung geführt, wobei die Gebäudestruktur aus verschiedenen Baujahren besteht und energetische Modernisierungsbedarfe aufweist. Aufgrund steigender Schülerzahlen und der Notwendigkeit, die Kapazitäten für den offenen Ganztag auszubauen, ist eine Erweiterung auf vier Züge bis zum Jahr 2025 vorgesehen.
Im Rahmen der Studie wurden drei verschiedene Szenarien untersucht: Der Abriss und Neubau am Standort Bislicher Straße, die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Standorts sowie ein Neubau an einem alternativen Standort. Die Untersuchung umfasste baurechtliche, wirtschaftliche und funktionale Aspekte unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung sowie pädagogischer Raumkonzepte.
Die Ergebnisse der Studie, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet wurden, legen die Weiterverfolgung der Variante C nahe, also den Neubau an einem alternativen Standort. Die Verwaltung bewertet diese Option als sinnvoll, da sie eine bestandsunabhängige Planung, die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes und die Umsetzung eines Schul-Campus ermöglicht, ohne eine Zwischenlösung während der Bauphase zu benötigen. Die geschätzten Investitionskosten für alle Varianten liegen zwischen 18,6 Millionen Euro und 28,4 Millionen Euro.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der weiteren Verfolgung der Variante C zu beauftragen. Dies umfasst die Konkretisierung von Entwurfsgrundlagen, die Bewertung von Ausschreibungsmodellen sowie die Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermitteln im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 15Gesamtschule Hamminkeln hier: Gestaltung der Außenanlagen 2. BauabschnittZur Vorlage · 2021/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0138 befasst sich mit der Gestaltung der Außenanlagen der Gesamtschule Hamminkeln, konkret mit dem zweiten und dritten Bauabschnitt. Ziel der Planung ist eine strukturierte und pflegeleichte Schulhoffläche, die altersgerechte Aufenthaltsflächen für die Schülerschaft bereitstellt. Neben der Gestaltung der Außenbereiche, wie etwa Fassadenstreifen, Bepflanzungen und Sitzmöglichkeiten, ist im zweiten Bauabschnitt die Erneuerung von Grundleitungen der Entwässerung vorgesehen. Diese Arbeiten sind laut Verwaltung unaufschiebbar.
Die Umsetzung der Maßnahmen im zweiten Bauabschnitt wird mit Kosten in Höhe von 320.000 Euro veranschlagt, wobei 180.000 Euro auf die Leitungserneuerung entfallen. Der dritte Bauabschnitt, der den Bereich bis zum neu errichteten Verbindungsbau umfasst, wird mit 180.000 Euro kalkuliert. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauabschnitte 2 und 3 als Gesamtmaßnahme zu beauftragen, da dies aufgrund der Baustelleneinrichtung und der Logistik wirtschaftlicher erscheint als eine schrittweise Realisierung.
Die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 500.000 Euro soll über das PSP-Element „Schaffung Schulzentrum Hamminkeln“ erfolgen. Die Abstimmung der Planung sowie die Ausschreibung und Vergabe sollen bis Ende 2021 abgeschlossen werden, wobei die bauliche Umsetzung aufgrund der Dauer der Arbeiten erst in den Sommerferien 2022 erfolgen kann. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beauftragung der Gesamtmaßnahme und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu beauftragen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 16Neubau Friedhofshalle Hamminkeln hier: Kostenberechnung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2021/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0139 befasst sich mit der Kostenberechnung und dem weiteren Vorgehen beim Neubau der Friedhofshalle in Hamminkeln. Auf Basis eines bereits im Februar 2021 beschlossenen Raumprogramms wurden die Detailplanungen weiter konkretisiert. In Abstimmung mit dem Friedhofsamt wurden insbesondere die Ausstattung und das Konzept der Kühlräume sowie die technische Umsetzung der Lüftungs- und Kältetechnik bearbeitet.
Nach aktuellen Berechnungen der Fachplaner ergeben sich Kostensteigerungen in der Kostengruppe 300 für das Bauwerk um etwa 164.000 Euro und in der Kostengruppe 400 für die technische Gebäudeausrüstung um etwa 63.000 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 1.282.000 Euro, während für das Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 1.055.000 Euro bereitgestellt wurden. Die Differenz von insgesamt 227.000 Euro müsste im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt werden. Die Verwaltung prüft derzeit noch Einsparpotenziale durch alternative Lüftungskonzepte oder Änderungen an der Innenraumdämmung.
Die Verwaltung empfahl dem Bauausschuss, die Umsetzung der Planung fortzusetzen und die zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2022 einzubudgetieren. Der Bauausschuss sprach sich jedoch mit acht Ja-Stimmen gegen diesen Vorschlag und mit neun Gegenstimmen für eine Ablehnung der Fortsetzung der Planung sowie der Berücksichtigung der zusätzlichen Finanzmittel aus.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 17Dorferneuerungsprogramm 2022 - Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2022 beabsichtigt die Stadt Hamminkeln, die Maßnahme „Gemeinschaftsort Schloss Ringenberg“ durch einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu unterstützen. Nachdem im Vorjahr aufgrund personeller Ressourcen kein Antrag gestellt werden konnte, soll das Projekt nun erneut zur Förderung eingereicht werden. Ziel der Maßnahme ist es, das Denkmal Schloss Ringenberg einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Erdgeschoss des Nordflügels soll das Projekt „Urbane Wohnzimmer“ entstehen, das als Begegnungsort für Künstler und die Stadtgesellschaft dienen soll.
Die Umsetzung ist mit dem Landesförderprojekt „Dritte Orte“ verknüpft. Da die zweite Förderphase des Landesprojekts lediglich Mittel für Instandsetzungen und Technik vorsieht, sollen die Baumaßnahmen des Maßnahmenpaketes „Gemeinschaftsort“ über die Dorfentwicklung kofinanziert werden. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf rund 350.000 Euro. Bei einer erfolgreichen Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 227.500 Euro verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 122.500 Euro. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über das PSP-Element „Schaffung Schulzentrum Hamminkeln“ erfolgen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben empfohlen, den Antrag einzureichen und die notwendigen Eigenmittel bereitzustellen. Der formale Ratsbeschluss zur Bestätigung der Eigenmittel ist für die Sitzung am 7. Oktober 2021 vorgesehen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 18Neugestaltung des Molkereiplatzes hier: Kostenberechnung und weitere VorgehensweiseZur Vorlage · 2021/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0142 befasst sich mit der Neugestaltung des Molkereiplatzes und der dazugehörigen Zuwegungen in Hamminkeln. Im Rahmen eines im Jahr 2020 ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbes wurde ein Sieger ermittelt, dessen Entwurf die Grundlage für die Umsetzung der Baumaßnahme bilden sollte.
Nach Ermittlung der privaten Flächen im Projektgebiet wurde festgestellt, dass eine Förderung für diese Bereiche nicht möglich ist, da die Grundstückseigentümer die entsprechenden Förderrichtlinien nicht unterstützen. Die Stadt müsste daher die Kosten für die Umgestaltung von etwa 1.460 Quadratmetern privatem Grund, einschließlich Bau-, Ingenieurs- und Vermessungskosten, in Höhe von circa 381.000 Euro vollständig selbst tragen.
Zudem haben Nachkalkulationen ergeben, dass sich die Gesamtkosten des Projekts von ursprünglich veranschlagten 1.710.000 Euro auf circa 2.521.000 Euro erhöht haben. Unter Berücksichtigung der nicht förderfähigen Kosten und einer Förderquote von 60 Prozent belaufen sich die Kostenanteile der Stadt auf insgesamt circa 1.237.000 Euro.
Die Verwaltung bewertet den Eigenanteil der Stadt angesichts des aktuellen Zustands des Platzes als unverhältnismäßig. Als Alternative werden kleinteiligere Maßnahmen, wie etwa die Aufstellung von Stadtmobiliar zur Steigerung der Aufenthaltsqualität, in Betracht gezogen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Arbeiten zur Umgestaltung des Molkereiplatzes aufgrund der Kostensteigerung einzustellen und den Wettbewerbssieger nicht mit der Umsetzung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 19Ladeinfrastruktur PauLe 2.0 hier: Errichtung von Ladesäulen im Rahmen von InvestitionsprojektenZur Vorlage · 2021/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0143 befasst sich mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Hamminkeln durch das Programm „PauLe 2.0“. Der Konzessionspartner für Strom, Westenergie, bietet hierfür ein Modell an, bei dem Ladesäulen mit einer Leistung von jeweils 2 x 22 kW errichtet werden können. Die Stadtverwaltung bleibt Eigentümerin der Ladesäulen, während die Bereitstellung, der Betrieb, die Wartung sowie die Stromlieferung aus 100 % Ökostrom durch den Konzessionspartner erfolgen.
Die finanziellen Rahmenbedingungen sehen einen jährlichen Dienstleistungsvertrag von 1.071 Euro brutto sowie einmalige Kosten von 10.168,55 Euro pro Ladesäule vor, wobei ein Eigenanteil der Stadt von 2.033,71 Euro brutto anfällt. Die Verwaltung beabsichtigt, Fördermittel des Bundes in Höhe von 80 % für die Errichtung im öffentlichen Raum zu beantragen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Errichtung von Ladepunkten bereits in der Planungsphase von Investitionsprojekten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, wie etwa bei Schulen, Kindergärten oder Parkanlagen, zu berücksichtigen. Für die Projekte „Grundschule Mehrhoog“ und „Lernhaus Gesamtschule“ können hierfür bereits vorhandene Haushaltsmittel genutzt werden. Der Bauausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung der Ladesäuleninfrastruktur im Rahmen entsprechender Investitionsprojekte zu beauftragen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 20Trafostation und Zuleitungen ZKA hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2021/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regiebetrieb Abwasserwirtschaft hat eine Beschlussvorlage zur Sanierung der Stromversorgung der Zentralkläranlage vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer neuen, begehbaren Beton-Trafostation, die einen Transformator, die Mittelspannungs-Schaltanlage sowie die neue Niederspannungs-Hauptverteilung umfasst.
Die Maßnahme ersetzt zwei bestehende Trafostationen. Die Station aus dem Jahr 1979 kann nicht generalüberholt werden, da sie nicht mehr den aktuellen Regeln der Technik entspricht. Die Station aus dem Jahr 1996 erreicht aufgrund der geplanten Inbetriebnahme einer neuen Klärschlammentwässerung ihre Kapazitätsgrenze und weist Mängel hinsichtlich der technischen Anschlussbedingungen der Westnetz GmbH auf. Der Neubau soll eine zweiseitige Stromeinspeisung zur Absicherung der Anlagen ermöglichen, eine Notstromversorgung beinhalten und die Anbindung zukünftiger regenerativer Energiequellen sowie Photovoltaikanlagen vorbereiten.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 572.192 Euro. Da im Haushaltsplan 2021 lediglich 300.000 Euro vorgesehen waren, wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 272.192 Euro beantragt. Die Kostensteigerung begründet sich durch konkrete Schätzungen eines Ingenieurbüros, gestiegene Preise für Elektrokomponenten sowie längere Lieferzeiten. Die Deckung der zusätzlichen Kosten soll innerhalb desselben Produkts über das PSP-Element „Retentionsraum Mumbecker Bach“ erfolgen. Der Bauausschuss hat die Genehmigung dieser Ausgabe bereits einstimmig empfohlen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 21Erneuerung Gasfackel hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2021/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0146 des Regiebetriebs Abwasserwirtschaft befasst sich mit der Erneuerung der Gasfackel und der damit verbundenen Beantragung überplanmäßiger Ausgaben. Ursprünglich war lediglich der Austausch der alten Gasfackel gegen ein neues Modell unter Beibehaltung des bestehenden Fundaments und des Armaturenbauwerks vorgesehen. Aufgrund der Planungen für einen größeren Gasspeicher sollen nun vorbereitende Arbeiten mit der Erneuerung der Gasfackel verknüpft werden.
Die Umplanung sieht vor, den bisherigen Standort sowie den dazugehörigen Armaturenschacht aufzugeben. Die neue Gasfackel soll in unmittelbarer Nähe auf einem neuen Fundament errichtet werden, wobei die Armaturen oberflächlich installiert werden, um Wartungsarbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen zu vermeiden. Im Zuge der Erdarbeiten sollen zudem neue Schächte und Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sollen den Aufwand für die spätere Inbetriebnahme eines neuen Gasspeichers reduzieren.
Für die Gesamtausführung werden Mittel in Höhe von 100.000 Euro benötigt. Da im Haushalt 2021 bereits 45.000 Euro bereitgestellt sind, wird eine überplanmäßige Ausgabe von 55.000 Euro beantragt. Die Deckung dieser zusätzlichen Kosten soll innerhalb desselben Produktes über das PSP-Element „Retentionsraum Mumbecker Bach“ erfolgen. Der Bauausschuss hat die Genehmigung dieser überplanmäßigen Ausgabe bereits einstimmig empfohlen. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen wird aufgrund von Lieferzeiten voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 22Erstellung von Leitlinien für ein Einheimischenmodell; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 17.06.2021 und Ratsbeschluss vom 01.07.2021Zur Vorlage · 2021/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0106 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln Leitlinien für ein sogenanntes Einheimischenmodell zur vergünstigten Vergabe von Bauland erstellen soll. Grundlage für die Beratung ist ein Antrag der FWI-Fraktion vom 17. Juni 2021 sowie ein vorangegangener Ratsbeschluss vom 1. Juli 2021, der eine grundsätzliche Prüfung dieses Modells vorsah.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2021 über das weitere Vorgehen beraten. Das Gremium empfiehlt dem Rat, kein Einheimischenmodell zur vergünstigten Baulandvergabe zu erarbeiten. Stattdessen wird die Beibehaltung der bisherigen, langjährig bewährten Praxis vorgeschlagen. Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit acht Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen zugunsten der Ablehnung der Erarbeitung eines neuen Modells aus. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 23.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 23Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk HamminkelnZur Vorlage · 2021/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0149 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung von Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken III und IV der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Wahl durch den Rat ist der § 3 des Schiedsamtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Besetzung der Stellen ist notwendig geworden, da die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk III (Hamminkeln und Ringenberg) ausgelaufen ist und die Person nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Im Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch) ist die Position des Schiedsmanns durch den Tod der bisherigen Person vakant geworden, während die Stelle des stellvertretenden Schiedsmannes im selben Bezirk bereits seit 2017 unbesetzt ist.
Nach öffentlichen Bekanntmachungen in lokalen Medien und Information der Fraktionen gingen mehrere Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 30. September 2021 einstimmig empfohlen, die folgenden Personen zu wählen: eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV sowie eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 24Anschaffung eines Dienstwagens für die FD 32Zur Vorlage · 2021/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 zum Ratssitzungstermin am 7. Oktober 2021 sieht die Anschaffung eines Dienstwagens für das Ordnungsamt vor. Die Verwaltung begründet diesen Antrag damit, dass die derzeitige Kapazität an Dienstwagen nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, was in der Vergangenheit zu Einschränkungen der Mobilität im Außendienst geführt habe.
Geplant ist die Beschaffung eines Fahrzeugs mit Elektroantrieb. Die Verwaltung führt an, dass der Einsatz privater Fahrzeuge in bestimmten Konfliktsituationen nicht angemessen sei und verweist auf eine bereits erfolgte Sachbeschädigung an einem privaten Pkw eines Mitarbeiters. Durch eine entsprechende Kennzeichnung des Fahrzeugs mit der Aufschrift „Ordnungsamt“ soll zudem die Sichtbarkeit der städtischen Präsenz erhöht werden.
Die voraussichtlichen Anschaffungskosten belaufen sich auf 40.000 Euro. Für das Vorhaben ist eine Förderung in Höhe von 16.000 Euro vorgesehen. Der verbleibende Eigenanteil von 24.000 Euro soll aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer gedeckt werden. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Beschaffung des Dienstfahrzeuges für die Fachdienste 32 vor.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 25Brücke Schlümersweg hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2021/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0157 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für die Erneuerung der Brücke am Schlümersweg. Im Haushalt 2021 waren für dieses Bauvorhaben Mittel in Höhe von 170.000 Euro eingestellt. Aufgrund neuer Erkenntnisse, die im Zuge der Abstimmung zwischen der Verwaltung, dem Planungsbüro und dem beauftragten Fachunternehmen deutlich wurden, ist eine zusätzliche Bereitstellung von 55.000 Euro erforderlich.
Die Notwendigkeit der Mehrkosten ergibt sich aus technischen und baulichen Veränderungen. Unter der bestehenden Brücke verläuft eine 10 kV Starkstromtrasse der Westenergie in einer Tiefe von 2,50 Metern. Da die Fundamente in diesem Bereich liegen, ist eine Änderung der Gründung notwendig. Zudem wurden beim Baubeginn schlechtere Bodenverhältnisse als in der Vorplanung festgestellt, was eine aufwendigere Wasserhaltung erfordert. Da die untere Naturschutzbehörde die geplante Umleitung des Bachlaufs über ein Betonrohr auf angrenzenden Wiesen nicht genehmigt hat, muss der Bachlauf im Bachbett verbleiben. Dies verhindert zudem die Nutzung der Wiesen für die Baustelleneinrichtung.
Die geänderte Gründung und die angepasste Wasserhaltung führen zu einer Änderung der Massen sowie der Bauzeiten. Die Deckung der zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 55.000 Euro soll über Mittel aus dem Projekt „Änderung Geh-/Radweg Nikolaus-Groß-Straße“ erfolgen. Sofern die erforderlichen Genehmigungen bis Ende Oktober 2021 vorliegen, kann die Umsetzung noch im laufenden Jahr erfolgen; andernfalls verschiebt sich der Beginn auf das zweite Quartal 2022.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 26Brücke Eimersweg hier: überplanmäßige AusgabenZur Vorlage · 2021/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0158 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücke am Eimersweg. Die Baumaßnahme, die im Rahmen des Haushaltsbeschlusses 2021 umgesetzt wurde, umfasst den Rückbau der alten Brücke sowie die Errichtung eines neuen Bauwerks unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben. Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen und die Brücke ist wieder für den Verkehr freigegeben.
Im Zuge der Ausführung der Maßnahme sind Mehrkosten in Höhe von 27.000 Euro entstanden. Als Gründe für diese zusätzlichen Ausgaben werden ein erhöhter Aufwand bei der Wasserhaltung, ein Mehraushub im Boden sowie die Kosten für die Entsorgung von kontaminiertem Material angeführt. Da die Überschreitung der Entscheidungsgrenze der Kämmerei gemäß der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 um einen geringen Betrag über der Wertgrenze von 25.000 Euro liegt, wird die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe dem Rat vorgelegt. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Mehrkosten wurde als wirtschaftlich nicht vertretbar eingestuft, weshalb die Fertigstellung durch die Fachabteilung veranlasst wurde.
Die ursprüngliche Mittelbereitstellung für das Projekt im Haushaltsplan 2021 belief sich auf 170.000 Euro. Die Deckung der zusätzlichen 27.000 Euro soll durch Mittel aus dem Projekt „Umbau Parkplatz Kerschenkamp“ erfolgen. Der Rat wird gebeten, die überplanmäßige Ausgabe unter Berücksichtigung dieses Deckungsvorschlags zu beschließen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 27Sachstandsbericht des Digitalisierungsbeauftragten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2021/0154 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 7. Oktober 2021 wird ein Sachstandsbericht des Digitalisierungsbeauftragten der Stadt Hamminkeln vorgelegt. Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2021/0154 dient dazu, über die bisherigen Tätigkeiten und den aktuellen Stand der Digitalisierungsprojekte in der Kommune zu informieren. Der Digitalisierungsbeauftragte, der seit dem 1. Mai 2020 in dieser Funktion bestellt ist, wird im Rahmen der Sitzung über seine Arbeit berichten.
Die Vorlage wurde durch die Fachdienste 10 erstellt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat den Bericht zur Kenntnis nimmt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden im Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 28Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2022Zur Vorlage · 2021/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2022 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Zur Kompensation von erwarteten Wegfällen im zweiten Halbjahr 2025 sowie zur Deckung eines darüber hinausgehenden Bedarfs schlägt die Verwaltung die Einrichtung verschiedener Stellen vor.
Im Bereich der Verwaltung werden zwei Ausbildungsplätze für Inspektoranwärter, ein Platz für Inspektoranwärter im Studiengang Verwaltungsinformatik sowie zwei Stellen für Verwaltungsfachangestellte vorgeschlagen. Zur Deckung des weiteren Bedarfs in den übrigen Bereichen der Stadtverwaltung sind zudem ein Ausbildungsplatz für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, eine Stelle für eine Fachkraft für Abwassertechnik sowie eine Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr vorgesehen.
Zusätzlich zur Ausbildung soll die Stadtverwaltung acht Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende bereitstellen, wobei ein Platz der Kindertagesstätte am Bach und sieben Plätze den Schulen zugeordnet sind. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 96.000 Euro geschätzt, während der Aufwand für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr beträgt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2022 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat zur Umsetzung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 29Bildung der EinigungsstelleZur Vorlage · 2021/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2021/0107 befasst sich mit der Bildung einer Einigungsstelle für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung in Hamminkeln. Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung einer solchen Stelle vorgesehen, die sich aus einer unparteiischen Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie Beisitzern zusammensetzt.
Die Besetzung der Positionen für die Vorsitz und die Stellvertretung erfordert eine Einigung zwischen dem Personalrat und der obersten Dienstbehörde. Die Vorlage legt dar, dass die bisherige Vorsitzende, die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen, sowie die bisherige Vertreterin, eine Richterin am Arbeitsgericht Oberhausen, ihre Bereitschaft zur Fortführung der jeweiligen Ämter erklärt haben. Der Personalrat befürwortet diese personelle Kontinuität.
Bezüglich der Beisitzer wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass deren Bestellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren erfolgt und zum jetzigen Zeitpunkt keine Benennung erforderlich ist. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 7. Oktober 2021 dazu aufgerufen, die Bestellung der Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur Vorsitzenden und der Richterin am Arbeitsgericht Oberhausen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu beschließen.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Gremien des Wirtschaftswegeverbandes HamminkelnZur Vorlage · 2021/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2021/0130 wird dem Rat der Stadt Hamminkeln die Besetzung der Gremien des neu zu gründenden Wirtschaftswegeverbandes Hamminkeln vorgeschlagen. Im Vorfeld der Gründungsversammlung, die für den 5. Oktober 2021 angesetzt ist, sollen die Organe des Verbandes, bestehend aus dem Verbandsausschuss und dem Vorstand, mit Vertretern besetzt werden. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder ist auf fünf Jahre festgesetzt und endet am 31. Dezember 2026.
Gemäß der Verbandssatzung stehen der Stadt Hamminkeln im Verbandsausschuss drei Sitze sowie mindestens ein Sitz im Vorstand zu, wobei die Stadt ein unmittelbares Entsendungsrecht besitzt. Da die Verwaltung Aufgaben wie die Administration, die Geschäftsbuchhaltung und die technische Begleitung der Verbandsmaßnahmen übernimmt, schlägt die Verwaltung vor, ausschließlich Vertreter der Verwaltung zu entsenden.
Der Vorschlag für den Verbandsausschuss umfasst drei Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertreter. Für den Vorstand ist die Entsendung des Ersten Beigeordneten als Mitglied und des Bürgermeisters als Stellvertreter vorgesehen. Die Wahl der Vertreter erfolgt durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sofern sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss zur Annahme ausreichend.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 31Nachbesetzung von Ausschüssen und Gremien von Drittorganisationen; hier: Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie Rechnungsprüfungsausschuss, Verbandsausschüsse der Wasser- und Bodenverbände Mittlere Issel, Untere Issel Süd, UntererZur Vorlage · 2021/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0153 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von Ausschüssen und Gremien innerhalb der Stadtverwaltung sowie in Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen ist das Ausscheiden zweier sachkundiger Bürger aus ihren Mandaten. Ein sachkundiger Bürger legte seine Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss sowie seine Position als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport mit sofortiger Wirkung nieder. Eine weitere sachkundige Bürgerin gab ebenfalls ihren stellvertretenden Sitz im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zum 30. September 2021 auf.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird für den Rechnungsprüfungsausschuss eine Neubesetzung vorgeschlagen. Für den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport werden zwei stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen.
Zudem ist eine Nachbenennung in den Verbandsausschüssen der Wasser- und Bodenverbände Mittlere Issel, Obere Issel, Untere Issel Süd und Unterer Isselverband Nord erforderlich, da ein Mitarbeiter der Kläranlage aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausgeschieden ist. Die Verwaltung schlägt hierfür einen Mitarbeiter der Kläranlage als Nachfolger für die Stellvertreterrollen in den genannten Verbänden vor. Bei der Gruppe Erschwerer besteht für den Rat lediglich ein Vorschlagsrecht, während für die Gruppe Ausschuss ein unmittelbares Entsendungsrecht gilt. Die Beschlüsse zur Nachbesetzung erfordern entsprechende Mehrheitsverhältnisse im Rat.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 32Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 33Mitteilungen und Anfragen