Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0149 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung von Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken III und IV der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Wahl durch den Rat ist der § 3 des Schiedsamtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Besetzung der Stellen ist notwendig geworden, da die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk III (Hamminkeln und Ringenberg) ausgelaufen ist und die Person nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Im Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch) ist die Position des Schiedsmanns durch den Tod der bisherigen Person vakant geworden, während die Stelle des stellvertretenden Schiedsmannes im selben Bezirk bereits seit 2017 unbesetzt ist.
Nach öffentlichen Bekanntmachungen in lokalen Medien und Information der Fraktionen gingen mehrere Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 30. September 2021 einstimmig empfohlen, die folgenden Personen zu wählen: eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV sowie eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt