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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Gründung eines WirtschaftswegeverbandesZur Vorlage · 2021/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0155 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 1. Juli 2021 die Verwaltung beauftragt hatte, einen Antrag auf Errichtung des Verbandes zu stellen und den Beitritt in der Gründungsversammlung zu erklären, sieht sich die Verwaltung nun mit Änderungen am ursprünglichen Satzungsentwurf konfrontiert.
Die Errichtungsbehörde Kreis Wesel bereitet Änderungen der Satzung vor. Diese sehen vor, dass Eigentümer, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet haben, zur Teilnahme an den Verbandsgremien zugelassen werden können. Zudem wird eine Anpassung der Beitragsstruktur erwartet. Ziel ist es, durch einen höheren Grundbetrag für die ersten ein bis zwei Hektar eine Entlastung der großen Beitragszahler zu erreichen und Kleineigentümer stärker einzubeziehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Umverteilung das Gesamtaufkommen für die Stadt Hamminkeln nicht steigt, sondern der Anteil bei einem geschätzten Betrag von rund 330.000 Euro zuzüglich der Mitgliedsbeiträge für eigene Flächen verbleibt.
Aufgrund der zeitlichen Nähe der Gründungsversammlung zum Sitzungstermin wird dem Haupt- und Finanzausschuss eine Dringlichkeitsentscheidung zur Zustimmung des Satzungsentwurfs unter der Maßgabe des genannten Kostenanteils vorgeschlagen. Der Rat soll diese Entscheidung anschließend in seiner Sitzung am 7. Oktober 2021 genehmigen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 3Erstellung von Leitlinien für ein Einheimischenmodell; hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 17.06.2021 und Ratsbeschluss vom 01.07.2021Zur Vorlage · 2021/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0106 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln Leitlinien für ein sogenanntes Einheimischenmodell zur vergünstigten Vergabe von Bauland erstellen soll. Grundlage für die Beratung ist ein Antrag der FWI-Fraktion vom 17. Juni 2021 sowie ein vorangegangener Ratsbeschluss vom 1. Juli 2021, der eine grundsätzliche Prüfung dieses Modells vorsah.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30. September 2021 über das weitere Vorgehen beraten. Das Gremium empfiehlt dem Rat, kein Einheimischenmodell zur vergünstigten Baulandvergabe zu erarbeiten. Stattdessen wird die Beibehaltung der bisherigen, langjährig bewährten Praxis vorgeschlagen. Die Entscheidung des Ausschusses fiel mit acht Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen zugunsten der Ablehnung der Erarbeitung eines neuen Modells aus. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 23.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 4Prüfung der Überlassung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum zur dauerhaften privaten NutzungZur Vorlage · 2021/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0151 der Fachdienste 23 befasst sich mit der Prüfung, ob Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur dauerhaften privaten Nutzung an Grundstückseigentümer im Ortskern von Hamminkeln überlassen oder veräußert werden können. Hintergrund der Anfragen sind die Bestrebungen von Eigentümern, aufgrund der zunehmenden Elektromobilität private Ladestationen an ihren Wohngebäuden zu installieren. Die Antragstellenden streben eine exklusive Nutzung von Stellplätzen direkt vor ihren Gebäuden an, um eine verlässliche Lademöglichkeit unabhängig von der Belegung öffentlicher Ladesäulen zu gewährleisten.
Die Verwaltung stellt diesen Sachverhalt zur Diskussion und vertritt die Auffassung, dass keine Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur ausschließlichen Privatnutzung veräußert oder übertragen werden sollten. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass bereits eine ausreichende Anzahl an öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Stadtgebiet vorhanden sei und das Netz der Lademöglichkeiten weiter verdichtet werde. Zudem wird auf den knappen Bestand an öffentlichen Stellplätzen sowie auf den Verwaltungsaufwand bei möglichen Änderungen der Bebauungsplan-Festsetzungen hingewiesen. Es wird zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkehrsflächen und Stellplätze bereits über Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden. Statt einer Überlassung öffentlicher Flächen wird den Wohnungseigentümern empfohlen, vorhandene, zur Wohneinheit gehörende Stellplätze mit Ladeeinrichtungen auszustatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss feststellt, dass eine dauerhafte private Überlassung oder Veräußerung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum nicht erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 5Wahl von Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk HamminkelnZur Vorlage · 2021/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0149 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neubesetzung von Schiedspersonen in den Schiedsamtsbezirken III und IV der Stadt Hamminkeln. Grundlage für die Wahl durch den Rat ist der § 3 des Schiedsamtsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Besetzung der Stellen ist notwendig geworden, da die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes im Schiedsamtsbezirk III (Hamminkeln und Ringenberg) ausgelaufen ist und die Person nicht für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung steht. Im Schiedsamtsbezirk IV (Mehrhoog, Loikum und Wertherbruch) ist die Position des Schiedsmanns durch den Tod der bisherigen Person vakant geworden, während die Stelle des stellvertretenden Schiedsmannes im selben Bezirk bereits seit 2017 unbesetzt ist.
Nach öffentlichen Bekanntmachungen in lokalen Medien und Information der Fraktionen gingen mehrere Bewerbungen ein. Die Bewerber erfüllen die gesetzlichen Altersvoraussetzungen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 30. September 2021 einstimmig empfohlen, die folgenden Personen zu wählen: eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III, eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV sowie eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Rat.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 6Dorferneuerungsprogramm 2022 - Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms 2022 beabsichtigt die Stadt Hamminkeln, die Maßnahme „Gemeinschaftsort Schloss Ringenberg“ durch einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu unterstützen. Nachdem im Vorjahr aufgrund personeller Ressourcen kein Antrag gestellt werden konnte, soll das Projekt nun erneut zur Förderung eingereicht werden. Ziel der Maßnahme ist es, das Denkmal Schloss Ringenberg einer neuen Nutzung zuzuführen. Im Erdgeschoss des Nordflügels soll das Projekt „Urbane Wohnzimmer“ entstehen, das als Begegnungsort für Künstler und die Stadtgesellschaft dienen soll.
Die Umsetzung ist mit dem Landesförderprojekt „Dritte Orte“ verknüpft. Da die zweite Förderphase des Landesprojekts lediglich Mittel für Instandsetzungen und Technik vorsieht, sollen die Baumaßnahmen des Maßnahmenpaketes „Gemeinschaftsort“ über die Dorfentwicklung kofinanziert werden. Eine erste Kostenschätzung beläuft sich auf rund 350.000 Euro. Bei einer erfolgreichen Bewilligung der Fördermittel in Höhe von 227.500 Euro verbleibt ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 122.500 Euro. Die Finanzierung des Eigenanteils soll über das PSP-Element „Schaffung Schulzentrum Hamminkeln“ erfolgen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben empfohlen, den Antrag einzureichen und die notwendigen Eigenmittel bereitzustellen. Der formale Ratsbeschluss zur Bestätigung der Eigenmittel ist für die Sitzung am 7. Oktober 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 23.09.2021 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 7Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus - Denkmalgerechte Sanierung Schloss RingenbergZur Vorlage · 2021/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die denkmalgerechte Sanierung des Schlosses Ringenberg im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu fördern. Das Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zielt darauf ab, städtebauliche Vorhaben mit hoher nationaler oder internationaler Wahrnehmbarkeit sowie besonderer fachlicher Qualität zu unterstützen. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, das Schloss durch die Umsetzung des Landesförderprojektes „Dritte Orte“ einer neuen Nutzung als Kunst- und Kulturort zuzuführen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Vorstandsbereichs II sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hamminkeln empfiehlt, bis zum 14. Dezember 2021 eine Projektskizze beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut, wobei die erste Phase die Einreichung von Projektskizzen umfasst.
Für eine erfolgreiche Förderung ist eine Mitfinanzierung durch die Kommune erforderlich. Der Eigenanteil der Kommune beläuft sich dabei grundsätzlich auf ein Drittel der Kosten, sofern diese nicht durch Dritte gedeckt werden. Die Verwaltung hat das Sanierungsvorhaben als geeignetes Projekt für den Projektaufruf 2022 identifiziert.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 8Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2022Zur Vorlage · 2021/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsstellen für das Jahr 2022 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Zur Kompensation von erwarteten Wegfällen im zweiten Halbjahr 2025 sowie zur Deckung eines darüber hinausgehenden Bedarfs schlägt die Verwaltung die Einrichtung verschiedener Stellen vor.
Im Bereich der Verwaltung werden zwei Ausbildungsplätze für Inspektoranwärter, ein Platz für Inspektoranwärter im Studiengang Verwaltungsinformatik sowie zwei Stellen für Verwaltungsfachangestellte vorgeschlagen. Zur Deckung des weiteren Bedarfs in den übrigen Bereichen der Stadtverwaltung sind zudem ein Ausbildungsplatz für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau, eine Stelle für eine Fachkraft für Abwassertechnik sowie eine Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr vorgesehen.
Zusätzlich zur Ausbildung soll die Stadtverwaltung acht Plätze für Bundesfreiwilligendienstleistende bereitstellen, wobei ein Platz der Kindertagesstätte am Bach und sieben Plätze den Schulen zugeordnet sind. Die jährlichen Kosten für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 96.000 Euro geschätzt, während der Aufwand für die Bundesfreiwilligendienstleistenden rund 12.000 Euro pro Jahr beträgt. Die entsprechenden Mittel sollen in die Haushaltsplanungen ab 2022 aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat zur Umsetzung vorgelegt.
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- 07.10.2021 · Rat (8. Sitzung)
- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 9Vorlage des 2. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2021Zur Vorlage · 2021/0108 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2021/0108 den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Dieser Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis Juni 2021.
Im Bereich der Gesamterträge wurden im ersten Halbjahr 34 % der für das Gesamtjahr 2021 geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 48 % des Planansatzes eingegangen. Während die Gewerbesteuerveranlagung mit 5,7 Millionen Euro über dem Planwert lag, was auf Nachzahlungen aus den Vorjahren zurückzuführen ist, verzeichnet dieser Bereich auch Auswirkungen durch die pandemische Lage. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erreichten im ersten Halbjarr 23 % des Planwerts, wobei die Schlüsselzuweisungen und die Schulpauschale bereits in voller Höhe verbucht wurden. Die Erträge aus dem Breitbandausbau im Außenbereich stehen noch aus, wobei der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 50 % der Planansätze realisiert. Hierbei wurden Gebühren für die Offene Ganztagsschule zugunsten der Eltern erlassen, was zu einem Ertragsverlust führte. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte liegen bei 57 % des Planwerts. Im Bereich der Kostenerstattungen und Umlagen wurden bereits 94 % der geplanten Erträge verbucht. Die sonstigen ordentlichen Erträge belaufen sich auf 46 % des Planansatzes, wobei Konzessionsabgaben der Wasserwerke bereits vollständig erfasst wurden.
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- 30.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen