Prüfung der Überlassung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum zur dauerhaften privaten Nutzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0151 der Fachdienste 23 befasst sich mit der Prüfung, ob Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur dauerhaften privaten Nutzung an Grundstückseigentümer im Ortskern von Hamminkeln überlassen oder veräußert werden können. Hintergrund der Anfragen sind die Bestrebungen von Eigentümern, aufgrund der zunehmenden Elektromobilität private Ladestationen an ihren Wohngebäuden zu installieren. Die Antragstellenden streben eine exklusive Nutzung von Stellplätzen direkt vor ihren Gebäuden an, um eine verlässliche Lademöglichkeit unabhängig von der Belegung öffentlicher Ladesäulen zu gewährleisten.
Die Verwaltung stellt diesen Sachverhalt zur Diskussion und vertritt die Auffassung, dass keine Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur ausschließlichen Privatnutzung veräußert oder übertragen werden sollten. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass bereits eine ausreichende Anzahl an öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Stadtgebiet vorhanden sei und das Netz der Lademöglichkeiten weiter verdichtet werde. Zudem wird auf den knappen Bestand an öffentlichen Stellplätzen sowie auf den Verwaltungsaufwand bei möglichen Änderungen der Bebauungsplan-Festsetzungen hingewiesen. Es wird zudem darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkehrsflächen und Stellplätze bereits über Erschließungsbeiträge abgerechnet wurden. Statt einer Überlassung öffentlicher Flächen wird den Wohnungseigentümern empfohlen, vorhandene, zur Wohneinheit gehörende Stellplätze mit Ladeeinrichtungen auszustatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss feststellt, dass eine dauerhafte private Überlassung oder Veräußerung von Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum nicht erfolgen soll.
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- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt