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Beschlussvorlage

Bildung der Einigungsstelle

2021/0107 07.10.2021 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 mit der Nummer 2021/0107 befasst sich mit der Bildung einer Einigungsstelle für die Dauer der aktuellen Wahlperiode der Personalvertretung in Hamminkeln. Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung einer solchen Stelle vorgesehen, die sich aus einer unparteiischen Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden sowie Beisitzern zusammensetzt.

Die Besetzung der Positionen für die Vorsitz und die Stellvertretung erfordert eine Einigung zwischen dem Personalrat und der obersten Dienstbehörde. Die Vorlage legt dar, dass die bisherige Vorsitzende, die Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen, sowie die bisherige Vertreterin, eine Richterin am Arbeitsgericht Oberhausen, ihre Bereitschaft zur Fortführung der jeweiligen Ämter erklärt haben. Der Personalrat befürwortet diese personelle Kontinuität.

Bezüglich der Beisitzer wird in der Vorlage darauf hingewiesen, dass deren Bestellung gemäß den gesetzlichen Vorgaben anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren erfolgt und zum jetzigen Zeitpunkt keine Benennung erforderlich ist. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 7. Oktober 2021 dazu aufgerufen, die Bestellung der Direktorin des Arbeitsgerichts Oberhausen zur Vorsitzenden und der Richterin am Arbeitsgericht Oberhausen zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu beschließen.

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