5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Gelände Odendahl" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/0123 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gelände Odendahl“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Anpassung einer Fußwegeführung, um eine Erweiterung des benachbarten Bürgerhauses zu ermöglichen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfs zwischen dem 10. Juni und dem 12. Juli 2021 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf regte die Beteiligung weiterer Denkmalämter an sowie den Hinweis auf mögliche Überschwemmungen bei extremen Hochwasserereignissen; beide Punkte sollen im Plan berücksichtigt werden. Bezüglich der Kampfmittelbeseitigung der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Empfehlung einer Überprüfung des Gebiets bei Erdarbeiten im Plan berücksichtigt.
Gegenüber den Hinweisen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zur Betriebssicherheit von Gasleitungen sowie der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Versorgungsleitungen und Straßenleuchten empfiehlt der Ausschuss, diese auf Bebauungsplanebene nicht zu berücksichtigen, da diese Aspekte die spätere Bauausführung oder private Regelungen betreffen. Auch den Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr auf mögliche Lärm- und Abgasimmissionen im Fluggebiet empfiehlt der Ausschuss, nicht zu beachten, da durch die Verlegung des Fußweges keine neuen Nutzungen entstehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt abschließend die Fassung des Satzungsbeschlusses für die Bebauungsplanänderung.
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Beratungsfolge
- 07.10.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 16.09.2021kein Ergebnis hinterlegt